Versetzungsordnung Werkrealschule BW

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich habe ja nun schon öfter geschrieben, welche Krux das aktuelle Bildungssystem in Baden-Württemberg ist. Aber die Probleme hören einfach nicht auf.


    Ich arbeite an einer Förderschule in BW. Wir bieten derzeit folgende Bildungsgänge an: Grundschule (5 Jahre), Hauptschule bzw. Werkrealschule (in 5 oder 6 Jahren), Realschule (in 6 oder 7 Jahren), berufliche gymnasiale Oberstufe (3 Jahre). Nun haben wir endlich genaue Informationen zur neuen Hauptschul- /Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfung und bekommen ernsthafte Panik. Diese Prüfung wird vor allem für unsere Hauptschüler kaum mehr schaffbar sein. Für viele andere Hauptschüler aber bestimmt auch nicht mehr...


    Daher ist unsere Schule gerade dabei noch einen Schulzweig für Schüler mit dem zusätzlichen Förderbedarf Lernen einzurichten, damit sie im Notfall nicht ohne Schulabschluss gehen müssen.


    Allerdings stellen sich an diesem Punkt einige Fragen bzw. der Versetzung und der Abschulung. Achtung, wir sind keine Gemeinschaftsschule nach dem neuen Modell!


    Wer im Gymnasium bzw. der Realschule zweimal die gleiche Klasse wiederholen müsste oder dreimal sitzen bleibt, muss die Schule nach unten verlassen bzw. an der Realschule das Niveau wechseln (von M nach G). Soweit ist uns das klar.


    An der Haupt- bzw. Werkrealschule gibt es ebenfalls eine Versetzungsordnung, die besagt, dass man bei bestimmten Noten nicht versetzt wird. Ein nach unten abschulen geht ja nicht mehr. Was passiert, wenn ein Schüler dreimal in Klasse 5 sitzen bleiben würde??? Da wir ja keine Gemeinschaftsschule sind, muss dieser Schüler ja jedes Mal wieder sitzen bleiben?
    Bei uns gibt es ganz klassisch Noten und Versetzungen. In der Gemeinschaftsschule gibt es ja gar keine Noten mehr sondern nur Berichte. Das wollen wir an unserer Schule auf keinen Fall! Ich habe gerade so einen 8. Klässler von einer Gemeinschaftsschule bekommen. Der kann nix! In allen Fächern wurden die Kompetenzen des G-Niveaus nicht erreicht bzw. in Noten heißt das 5 oder 6. Der ist 15, sitzt in der 8. Klasse, hat aber in fast allen Fächern 5 oder 6! Aber Hauptsache immer versetzt und Lücken auf Lücken angehäuft.


    Natürlich macht es in diesen Fällen Sinn, einen zusätzlichen Förderbedarf Lernen festzustellen. Dann geht dieser Schüler in eine L-Klasse. Dort wird er immer automatisch versetzt. Wenn er die Ziele der Förderschule Lernen in Klasse 9 erfüllt (also 4,0), erhält er den Abschluss der Förderschule Lernen. Wenn er das nicht schafft, bzw. im Niveau noch drunter liegt, könnten wir ihm ein G diagnostizieren oder ihn ohne jeglichen Abschluss gehen lassen. Anschließend können diese Kinder ohne Probleme in ein Berufsbildungswerk wechseln und werden dort sinnvoll aufgefangen.


    Kann man bei solchen Kindern irgendwann zwangsweise einen Förderbedarf Lernen beantragen? Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, sitzt man dann ggf. mit 16 noch in der 5. Klasse?


    Wie macht ihr das denn in BW an den Regelschulen?

  • An der Haupt- bzw. Werkrealschule gibt es ebenfalls eine Versetzungsordnung, die besagt, dass man bei bestimmten Noten nicht versetzt wird. Ein nach unten abschulen geht ja nicht mehr. Was passiert, wenn ein Schüler dreimal in Klasse 5 sitzen bleiben würde???
    Kann man bei solchen Kindern irgendwann zwangsweise einen Förderbedarf Lernen beantragen? Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, sitzt man dann ggf. mit 16 noch in der 5. Klasse?


    Hallo FLIXE,


    soweit mir bekannt ist, muss man auf der Werkrealschule (Hauptschule) schon beinahe Schulverweigerung betreiben, um überhaupt sitzenbleiben zu können. Da kann man z.B. zwei 5er in Mathe und Deutsch haben und trotzdem versetzt werden, wenn man sonst nirgends schlechter als 4,0 hat. Eine dritte 5,0 kann mit einer 2,0 in jedem beliebigen Fach ausgeglichen werden (z.B. Sport oder AES etc.).


    Also Beispiel:


    Mathe 5,0 und Deutsch 5,0 und sonst überall 4,0 = versetzt.


    Eine Mathe 5,0 und Deutsch 5,0 und außerdem Biologie 5,0 und Chemie 5,0 kann mit einer 2,0 in Sport und einer weiteren 2,0 in Musik und sonst überall 4,0 ausgeglichen werden.


    Eine 6,0 kann man sich leisten, wenn man sonst überall nicht schlechter als 4,0 ist. Eine weitere 6,0 muss man wiederum mit z.B. 2x 2,0 in x-beliebigen Fächern oder 1x 1,0 in einem x-beliebigen Fach ausgleichen usf.


    Außerdem kann die Versetzung auf Probe etc. beantragt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen, weshalb die Noten nicht den Mindestanforderungen entsprochen haben. Meines Wissens nach kann man eine Klasse nicht mehr als einmal wiederholen und insgesamt nicht mehr als zweimal sitzenbleiben.


    Wer so schwach ist, dass er diesen Minimalanforderungen nicht gerecht werden kann, wird vermutlich ohne Probleme einen speziellen Förderbedarf beantragen können.


    In der Realschule ist ein Sitzenbleiben in der 5. Klasse gar nicht (mehr) möglich in BW. Klasse 5 und 6 sind Orientierungsstufen, erst nach der 6. Klasse wird in M- u. G-Niveau unterteilt und je nach Schule entweder gemeinsam binnendifferenzierend oder in den Hauptfächern äußerlich differenzierend unterrichtet.


    Aber das kannst du alles in den jeweiligen Versetzungsordnungen nachlesen, z.B. hier:


    http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint


    der Buntflieger

  • Die 5. Klasse war ein blödes Beispiel. Dann eben in Klasse 6 und höher.


    Wir haben hier an meiner Schule sehr viele Schüler, die zusätzlich zu ihrer Hörschädigung weitere gravierende Defizite mitbringen. Bislang wurde kein weiterer Förderbedarf festgestellt, weil sie dann die Schule hätten wechseln müssen.


    Da wir nun bald einen Zweig für hörgeschädigte Schüler mit Lernschwierigkeiten bekommen sollen, würde uns das vor allem endlich mal Rechtssicherheit bringen.


    Die Frage bleibt: Ein Schüler ist extrem schwach und steht quasi in allen Hauptfächern auf 6 wenn man ihn nach den Anforderungen des Bildungsplans realistisch bewerten würde. Nun verweigern die Eltern jedoch eine Feststellung des Förderbedarfs Lernen und eine Beschulung in der L-Klasse.


    Was machen wir in so einem Fall? Benoten wir realistisch und er sitzt mit 17 noch in Klasse 6? Ziehen wir ihn immer weiter mit und benoten ihn realistisch? Dann verstoßen wir allerdings gegen die Versetzungsordnung und müssen ihn am Ende ohne Abschluss von der Schule schicken.
    Können wir irgendwann die Feststellung des Förderbedarfs alleine einleiten, da wir das Kindeswohl gefährdet sehen?


    Meine eigene Haltung als Lehrer ist da eben, die Eltern vor die Wahl zu stellen:


    Ihr Kind erfüllt die Anforderungen der Hauptschule nicht. Ein Schulabschluss ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen.


    a) Sie stimmen der Feststellung des Förderbedarfs Lernen zu. Ihr Kind wird individuell nach seinen Lernvoraussetzungen gefördert und erhält ggf. den Abschluss er Förderschule. Danach gibt es vielfältige Angebote zur Berufsausbildung, vor allem in den Berufsbildungswerken.


    b) Sie stimmen nicht zu. Ihr Kind wird weiterhin nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichtet und nach Möglichkeiten individuell gefördert. Leistungsnachweise müssen jedoch dem Niveau G entsprechen und werden auch entsprechend benotet. Dies bedeutet für ihr Kind weitgehend Noten 5 und 6. Das Selbstbewusstsein des Kindes wird extrem leiden. Ein Schulabschluss wird nicht erreicht werden können. Das Kind muss die Schule ohne Abschluss verlassen und in ein Berufsbildungswerk gehen. Evtl. schafft es dort noch einen Abschluss oder auch nicht.

  • Die schulrechtlichen Fragen solltet ihr mit Sicherheit mit den Juristen vom RP besprechen. Rechtsssicherheit kann ein Forum da nicht bringen. Ggf. könnte auch ein Austausch mit einem SBBZ in eurer Nähe hilfreich sein. Die wissen vermutlich auch genauer, wie das mit der Möglichkeit aussieht in BW den Förderbedarf auch gegen elterlichen Willen durchzusetzen. Ansonsten ist @Plattenspieler meine ich aus BW und an einer Förderschule, könnte also vielleicht auch die eine oder andere Frage beantworten spezifisch aufs Bundesland bezogen.


    Mal ganz unabhängig von der Frage, warum ihr wen mit welcher Leistung noch versetzt (obwohl es rein fachlich nicht rechtfertigbar ist): Spätestens in Klasse 9 stehen die Abschlussprüfungen an. Nur Eurokom und Projektarbeit WBS sind schulinterne Prüfungen, bei allen anderen habt ihr auch noch externe Prüfer mit in der Kommission, müsst also von realistischen Noten spätestens an dieser Stelle ausgehen. Ob euren SuS am Ende damit gedient wäre durchgelupft zu werden bis in die 9, nur um dort krachend zu scheitern wage ich irgendwie auch zu bezweifeln. Also bleibt nur die Arbeit mit den Erziehungsberechtigten, um denen unmissverständlich klar zu machen, dass ein Hauptschulabschluss nicht erreicht werden kann bei entsprechenden Fällen, ein Bildungsabschluss nach dem Förderplan Lernen aber absolut erreichbar und möglich wäre (und damit auch die Versetzungsproblematik sich in dieser Weise nicht stellt). Ich befürchte, dass mangelnde Einsicht der Eltern an der Stelle ein Eingreifen des Jugendamtes nicht rechtfertigen würde, versuchen solltet ihr das aber allemal.


    Wäre es nicht Aufgabe eurer SL diese Aspekte und relevanten Fragen für eure Schule rechtssauber zu klären?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Bislang haben wir sie eben so durchgeschoben und versetzt. Auf dem Zeugnis stand dann: Die Leistungen entsprechen dem Bildungsgang Lernen. Das ist aber rechtlich halt echt ne gewagte Sache.


    Die Eltern haben dem bis jetzt meist zugestimmt, weil es eben nicht offiziell war und man dann ja trotzdem noch weiter vom mittleren Abschluss träumen konnte. Irgendwann haben wir die Schüler dann ins BBW ausgeschult und dann konnten sie dort weiter träumen...


    Es ging mir hier auch gar nicht um eine Rechtsberatung. Aber es muss doch an Hauptschulen in BW schon vorgekommen sein, dass Schüler die Mindestanforderungen noch nicht mal ansatzweise erreichen. Wie handhaben das die anderen Schulen? Wie gesagt, bislang haben wir durchgeschleust und dann ausgeschult. Mit dem neuen Schulzweig ergeben sich da ja aber doch andere Möglichkeiten.


    In der letzten Konferenz ging es hoch her aufgrund der neuen Prüfungsordnung. Die Mehrheit meinte, dass man nun möglichst homogene Lerngruppen bilden muss, damit diese Hauptschüler überhaupt noch eine Abschlusschance haben. Wenn sie dann noch durch langsame Schüler ausgebremst werden, ist es vorbei... Wir werden wohl ab dem neuen Schuljahr in den Parallelklassen noch strikter nach Leistung sortieren als bisher. Man lässt uns von oben keine Wahl. Der Leistungsdruck ist gigantisch.

  • Unsere Schulleitung ist für diese Fragen zu idealistisch angehaucht. Mehr kann ich da öffentlich nicht schreiben.

  • Die Frage bleibt: Ein Schüler ist extrem schwach und steht quasi in allen Hauptfächern auf 6 wenn man ihn nach den Anforderungen des Bildungsplans realistisch bewerten würde. Nun verweigern die Eltern jedoch eine Feststellung des Förderbedarfs Lernen und eine Beschulung in der L-Klasse.


    Was machen wir in so einem Fall? Benoten wir realistisch und er sitzt mit 17 noch in Klasse 6? Ziehen wir ihn immer weiter mit und benoten ihn realistisch? Dann verstoßen wir allerdings gegen die Versetzungsordnung und müssen ihn am Ende ohne Abschluss von der Schule schicken.
    Können wir irgendwann die Feststellung des Förderbedarfs alleine einleiten, da wir das Kindeswohl gefährdet sehen?

    (2) Das Verfahren zur Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Feststellungsverfahren) wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeleitet; die allgemeine Schule wirkt hieran mit. Bei Vorliegen konkreter Hinweise, insbesondere dass dem individuellen Anspruch des Kindes beziehungsweise Jugendlichen ohne sonderpädagogische Bildung nicht entsprochen werden kann oder die Bildungsrechte von Mitschülern beeinträchtigt werden, kann das Feststellungsverfahren von der Schulaufsichtsbehörde auch ohne Antrag eingeleitet werden. Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an der sonderpädagogischen Diagnostik (einschließlich Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.

    Hervorhebung meinerseits.


    Inwieweit das tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom jeweiligen Schulamt und sicher auch vom Einzelfall ab.


    Wobei es bei euch vermutlich dadurch komplizierter wird, dass die Schüler ja bereits einen Förderschwerpunkt haben (Hören) und es nur darum geht, dass es ein weiterer hinzukommt bzw. dass der Bildungsgang geändert wird.

  • Danke Plattenspieler.


    Den Förderbedarf Hören wollen die meisten Eltern schon haben. Der gehört ja auch noch zu den coolen Förderbedarfen. Den Förderbedarf Lernen wollen sie eben ganz und gar nicht haben.


    Also wird es wohl bei uns in Zukunft drei Optionen geben:


    a) Eltern stimmen dem weiteren Förderbedarf zu, zieldifferente Beschulung, alles gut


    b) Eltern stimmen nicht dem Förderbedarf aber dem Klassenwechsel zu, im Prinzip auch alles gut


    c) Eltern stimmen dem Förderbedarf und dem Klassenwechsel nicht zu, normaler Unterricht mit schlechten Noten und ggf. Versetzung bis zum Nichterreichen des Schulabschlusses

  • In Fall c) greift aber ja genau das, was Plattenspieler hervorgehoben hat, dass eben das Feststellungsverfahren bzgl.des sonderpädagogischen Förderbedarfs auch ggf.ohne elterlichen Antrag erfolgen kann. Möglichkeiten gegen den erklärten elterlichen Willen zu arbeiten hättet ihr also durchaus in solchen Fällen im Sinne des Kindeswohls, die Frage ist, ob einerseits deine SL, andererseits ihr als private Schule das dann tatsächlich durchzieht und anstreben werdet.

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  • @ CDL:


    Dein Profil sagt, dass du in der Sek.1, also wahrscheinlich an einer Realschule o.ä. arbeitest?


    Was passiert denn bei euch mit Schülern, die die Minimalanforderungen des Jahrgangs mehrfach nicht erfüllen?

  • @ CDL:


    Dein Profil sagt, dass du in der Sek.1, also wahrscheinlich an einer Realschule o.ä. arbeitest?


    Was passiert denn bei euch mit Schülern, die die Minimalanforderungen des Jahrgangs mehrfach nicht erfüllen?

    Gibt/gab es bislang bei uns nicht. Wir haben einen Fall, bei dem wir eine solche Karriere befürchten (Wiederholungen gab es schon 2x). Wäre ein Hauptschulabschluss ein völlig unerreichbares Ziel, würde ein solcher Schüler nach dem Erfüllen der Schulpflicht ausgeschult und entsprechend weitervermittelt werden z.B. an ein BVJ. Bis dahin: Beratung, Beratung, Beratung, Beratung in der Hoffnung die Eltern zu erreichen und ihnen den unrealistischen Bildungsabschluss auszureden. Wir haben aber auch Eltern von Förderschülern, die sich ungeachtet aller Beratung und Aufklärung sicher sind, ihr Kind würde bei uns nicht zieldifferent beschult (doch!), sondern eine Mittlere Reife machen und danach ans Gymnasium gehen für ein Abitur mit nachfolgendem Studium.


    (Ja, ich bin an einer Realschule.)

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  • Also was bei euch dort Einzelfälle sind, kommt bei uns eher häufig vor. Je nach Biografie haben wir auch Schüler, die in Klasse 7 im 10. Schulbesuchsjahr sind und abgehen, es sei denn sie beantragen eine Verlängerung und die SL genehmigt.
    Bei uns kann man nur in Ausnahmefällen eine Klasse zwei mal hintereinander wiederholen, was normalerweise dazu führen soll, dass die Schüler eben nicht mit 15 in Klasse 5 hängen oder so. Trotzdem gibt es Extremfälle bzgl Überalterung.
    Grundsätzlich sind ja nicht Hopfen und Malz verloren, wenn ein Schüler den (einen) Abschluss nicht schafft. Es gibt ja div. Anschlussmöglichkeiten und selbst ein HS im Bildungsgang Lernen öffnet ja nicht gerade Türen ehrlichgesagt. Eine Praxisklasse/ Werkstattschule macht doch auch tlw Sinn, wenn ein Schüler "zu alt ist", um weiter in unteren Jahrgängen beschult zu werden. Dort gibt es Anschluss an Maßnahmen von der Agentur für Arbeit. Bestimmt gibt es so etwas bei euch auch... Ob das Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit 15 noch Sinn macht, muss man dann schauen. Würde ihm evt in einer der Praxisklassen schneller einen Platz verschaffen...
    Vielleicht habt ihr ja eine Brennpunktschule in der Nähe und könnt euch dort mal Rat holen, wie mit solchen Fällen in eurer Region unterstützend verfahren wird.

    Ich tippe am Handy.

    Einmal editiert, zuletzt von MilaB ()

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