Nur die an der Basis.
Beiträge von Plattenspieler
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Das ist doch eine rhetorische Frage. Und auch schon beantwortet worden.
Was angeschafft werden muss, steht hier gar nicht zur Diskussion.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Schule ohne Rechner gibt, an denen datenschutzkonform Zeugnisse und andere Dokumente mit personenbezogenen Daten verarbeitet werden können. Im Zweifel muss das dann halt in der Schule erfolgen, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - mobilen Geräte dafür gibt.
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Es war das einzig stimmige Gerät mit 16 Zoll. Viel kleiner und du bekommst nen Buckel beim Zeugnisse schreiben.
Klar geht es auch auf dem Handy, aber macht das einer hier? Also: Zeugnisse schreiben und Förderberichte ins Portal setzen auf seinem 6 Zoll-Endgerät?
Ihr dürft (sollt? müsst?) personenbezogene Berichte wie Zeugnisse und Förderpläne auf privaten Geräten schreiben?!
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Bei manchen Antworten hier im Thread muss ich an diesen Beitrag denken:
ich habe schon in meinem Zusatzstudium und verschiedenen gemeinsamen Fortbildungen festgestellt, dass Grundschullehrinnen und -Lehrern (!) sehr oft ein gewisses wissenschaftliches (vielleicht auch professionelles) Denken fehlt. Mir fällt es oft bei rechtlichen Fragen auf, wo die Kolleginnen und Kollegen oft mit Halbwissen und mit bestimmten Vorstellungen, wie etwas sein soll, argumentieren und nicht mit dem Blick ins Gesetz / die Verordnung.
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Und ja, natürlich wäre es besser, das Elternteil schriebe eine MAIL an die zuständige Lehrkraft, was fast dieselbe Zeit kostet - allerdings ist es auch da schon passiert, dass die Mail bei der Klassenlehrerin liegenblieb, während ich die ersten zwei Stunden Unterricht hatte, dann anrufen musste und verschlafen zusammengestanzt worden bin, dass die Mutter ja wohl schon längst Bescheid gesagt habe (...).
Deshalb wäre es besser, das Elternteil schriebe eine Mail an das Sekretariat (oder nutzte die schulische Kommunikationsplattform, sofern vorhanden).
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Bin nach Niederbayern gegangen [...] komme eigentlich aus Oberfranken
Ich frage mich manchmal, wie viel die Forenteilnehmer aus Nord- oder Nordwestdeutschland mit diesen Angaben anfangen können.
Ist es wie in Bayern, dass man eine Klasse zwei Jahre lang behält? Eine Kommilitonin aus dem Studium macht ihr Referendariat in Sachsen, dort behält man seine Klasse ja für die kompletten 4 Jahre.
Es gibt mit Sicherheit regionale Tendenzen, wo eher ein Wechsel nach zwei oder vier Jahren üblich ist.
Aber es würde mich sehr überraschen, wenn es in irgendeinem Bundesland eine feste Vorgabe wäre. Letztendlich wird das imho immer eine Entscheidung der Schulorganisation und des pädagogischen Konzepts der einzelnen Schule sein.
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Falls jemand Planetenmodelle im Klassenzimmer aufhängt, würde ich den Kollegen durchfallen lassen.
Warum?
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Arbeitgeber dürfte das Land oder das Seminar sein
Als Beamter hat man keinen Arbeitgeber.
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Die Eltern meiner Schüler schreiben keine Mails.
Schreiben sie in WhatsApp-Gruppen mit anderen Eltern?
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Vor allem ist es für die Eltern doch auch kein größerer Aufwand, einen Satz per E-Mail an die Schule zu schreiben, als in die Gruppe zu schreiben?
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Ich hab mal an einer Schule gearbeitet, da gab es in jedem Klassenzimmer ein Telefon. Warum das nicht Standart ist...
1. Weil man das mit <d> am Ende schreibt.
2. Weil die meisten Lehrkräfte heute Dienstgeräte haben.
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Auch die Eltern von Kind A können Kind B nicht entschuldigen ...
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dann ein Kind A in der Schule bescheid sagt, "es soll sagen" dass Kind B nicht kommt
Und das gilt als Entschuldigung?!
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BW hat inzwischen pauschale Beihilfe als Option.
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Die Frage ist: Warum sollte man?
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Pädagogisch ist es absolut begründbar, dass zB Grundschüler ihre Lehrkraft jeden Tag sehen sollen
Die Frage ist, ob man mit 50 Prozent Klassenlehrer:in ist. Aber bei kleinen Schulen oder solchen mit hoher Teilzeitquote geht es unter Umständen nicht anders.
Unsere Sekretärin kommt bei einer 50% Stelle auch jedenfalls rein
Nachmittage frei? Ferien frei?
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habt ihr dann mehrere Tage nur 2 Stunden oder wie soll das gehen?
Grundschullehrkräfte in BW haben ein volles Deputat mit 28 Unterrichtsstunden, d. h. bei 50 % 14 Unterrichtsstunden, folglich müssen es nicht zwangsläufig mehrere Tage mit nur 2 Stunden sein.
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