Oh Meier ...
Bitte den Namen nicht verballhornen.
Oh Meier ...
Bitte den Namen nicht verballhornen.
Immer wieder interessant, dass du das Studium und Referendariat im Förderschullehramt für überflüssig hältst.
Diese Unterstellung habe ich damals im Thread zurückgewiesen und weise sie jetzt abermals zurück,
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Ja, ist es.
Natürlich ist das ein anderer Job.
Aber irgendwie ist es das ja auch.
Auch (Ober-)Studienräte sind Lehrer ...
Aber in welchem Bundesland gibt es denn noch Förderschulen?
In allen. In manchen unter anderen Bezeichnungen (SFZ, SBBZ, ReBUZ, ...). Und in unterschiedlicher Anzahl, aber im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung dürften in allen Ländern mehr SuS an Förderschulen als inklusiv beschult werden.
Man hat den Beruf doch vorher gewählt.
Es gibt Leute hier im Forum, die meinen, wenn man als Sek.-II-Lehrer an die Förderschule Geistige Entwicklung abgeordnet oder versetzt wird, sei dies ein anderer Job.
Bin ich der einzige mit Zweifeln an der Schreibberechtigung der TE?
Ach, die Schüler fragen doch auch jedes Jahr das gleiche.
Jeden Tag.
Ab der 7. Klasse muss am Gymnasium jeder Schüler in einem Fach eine GFS halten
Und in der Kursstufe aktuell drei oder vier (oder ganz anders)?
man wäre dann komplett raus und hätte zur späteren Zeit dann keinen Anspruch auf eine Beamtenstelle
Einen Anspruch auf eine Beamtenstelle hat man nie.
Ich bin zwar weder Zielgruppe, noch kenne ich mich aus. Aber ich finde die Ausschreibung sehr vage gehalten. Ist das normal, dass darin gar nicht genannt wird, um welche Schule oder welchen Träger es sich handelt? Schulen mit freier Trägerschaft haben ja oft ein spezielles Profil, eine spezielle Arbeitsweise oder Schwerpunktsetzung, über die man vllt. schon gerne informiert wäre. Auch "attraktives Gehalt", "ausgezeichnete Ausstattung" und "übersichtliche Klassengrößen" sind recht unspezifisch.
Sollte es so sein, dann ist mein Gedanke, dass ich ja vor allem in der Didaktik promoviere, weshalb es ja auch möglich sein muss im Anschluss ein solche Kolloquium zu bestehen.
Möglich ist es natürlich, auch ohne Promotion, und sollte im Normalfall auch kein Problem sein.
Der angedeutete Zusammenhang, dass du es aufgrund der Promotion schaffen müsstest, ist imho aber falsch. Bei deiner Promotion beschäftigst du dich intensiv mit einer sehr spezifischen Fragestellung. In der Nachprüfung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in BW ("Kolloquium") sollte es meines Wissens nach im Allgemeinen mehr um das breite Grundlagenwissen gehen.
Tatsächlich kann es aber auch sein, dass durch die Promotion die Nachprüfung erlassen würde, denn - und hier die Rechtsgrundlage für BW, beispielhaft für das gymnasiale Lehramt, sollte aber bei den anderen Lehrämtern ähnlich sein:
(5) Wurde die in Absatz 1 Nummer 3 genannte Erste Staatsprüfung oder der gleichgestellte Hochschulabschluss ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.
Aber nachdem du ohnehin nicht nach BW willst, ist es eigentlich unerheblich.
weiß jetzt endlich, dass "Flora" nicht dasselbe ist wie "Flo".
Es gibt auch noch "Flex and Flory". 
Ja, steht ja auch in der oben verlinkten Verwaltungsvorschrift:
Zitatggf. unter Hinzuziehung eines Beratungs- oder Sonderschullehrers, schulischer Ansprechpartner, LRS-Fachberater oder in Ausnahmefällen der örtlich zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle
Ich war auch schon in entsprechenden Konferenzen in Regelschulen dabei.
Ach so, das war ironisch gemeint und ich habe es nicht kapiert.
Die Umsetzung verantwortet die Fachlehrkraft und soll natürlich für den konkreten Fall geeignet sein. Es ist aber sicherlich sinnvoll, sich darüber in der Klassenkonferenz auszutauschen.
Ich verstehe nicht ganz, wie du das meinst. Über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung; dabei wird doch auch festgelegt, welche konkreten Maßnahmen Anwendung finden?!
Wie darf ich die "Haha"-Reaktionen auf meinen vorletzten Beitrag deuten?
Ein Arbeitsblatt für den Einsatz in der Klasse darf ich mir wild aus anderen Werken zusammenkopieren, dabei verletze ich keine fremden Rechte.
Äh? Nein.
Es gibt Grenzen, wie viel erlaubt ist (z. B. die bekannten maximal 15 Prozent resp. 20 Seiten; für Werke geringen Umfangs, Schulbücher und Musikeditionen andere Werte).
Und die Quellen müssen angegeben werden (sollte natürlich selbstverständlich sein).
Sonst verletzt man durchaus auch dann Rechte, wenn man die Materialien nicht veröffentlicht.
Siehe z. B. https://www.schulbuchkopie.de/
90% der KuK schreiben in ihrem ganzen Berufsleben nie etwas zusammen, was veröffentlichungsfähig wäre, schon alleine weil man von der Idee bis zur letzten Grafik dann ja alles selber machen muss, weil man keine fremden Rechte verletzen darf.
Fremde Rechte darf ich auch dann nicht verletzen, wenn ich ein Arbeitsblatt nur für einen einzelnen Schüler entwerfe. Das hat das doch im Wesentlichen nichts mit der Frage nach einer Veröffentlichung zu tun, wenngleich für kommerzielle Zwecke teilweise andere Vorgaben gelten mögen.
Wenn der Verlag von "Flex und Flora" jetzt ernsthaft hingehen würde und den Verlag von "Welt der Zahl" verklagen wollte, weil da die gleichen Rechenaufgaben drin sind...
"Flex und Flora" ist für Deutsch. Da wirst du eher weniger Rechenaufgaben drin finden ...
meinen Beitrag zu defamieren?
Meinst du diffamieren?
Unsere Haupt- und Werkrealschüler konnten in ihrem Lebenslauf vermerken:
"Grundkenntnisse in Windows, Tabellenkalkulation, Bildbearbeitung und Textverarbeitung, sowie Programmierung der CNC-Maschine vorhanden."
Hoffentlich ohne das falsche Komma.
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