In meiner damaligen Ausbildungsschule war es so, daß ca. 1/3 der für die Nachprüfung angemeldeten Schüler am Prüfungstermin nicht erschienen sind. Da habe ich gelernt, was es bedeutet, wenn ein Schüler mit einer Nachprüfung „droht“. Wir alle (Lehrer) tanzen nach seiner Pfeife, er demonstriert also seine Macht, und wir können uns nicht wehren. Wir haben damals im Kollegium überlegt, ob man bei der Anmeldung zur Nachprüfung 50€ Pfand verlangen könnte, das erstattet wird, wenn der Schüler die Prüfung antritt. Leider ist so ein Vorgehen nicht zulässig.
Wie gesagt: Nachprüfungen während der Lehrerkonferenz mit ein/zwei Aufsichten schreiben lassen. Problem gelöst. Aber Du willst Dich ja lieber aufregen, anstatt an Deiner Schule Verbesserung anzustoßen.