Beiträge von Sissymaus

    Ich hab meine Urkunde einen Monat vor der Verbeamtung bekommen (war aber durch OBAS bereits an der Schule). Eine Vertrag habe ich nicht, lediglich die Urkunde. Und bei der Überreichung der Urkunde musste ich meinen Diensteid schwören und fertig wars.

    Um die Versicherung habe ich mich schon vor der Ernennungsurkunde gekümmert, mit die dann nur noch nachgereicht werden musste. Da ich aber bereits freiwillig versichert war, hatte ich das Pech, dass ich 2 Monate Kündigungsfrist in Kauf nehmen musste.

    Hast Du denn keinen Termin mit Deiner Schulleitung in den Ferien? Geld gibts nämlich erst, wenn Du die Urkunde hast.
    Ach Quatsch: Vergiß es: Ferien enden ja noch im Oktober.

    Eigentlich solltest Du also spätestens am 31.10. in Deiner Schule oder bei der BR die Urkunde abholen, sonst gibts kein Geld.

    Mein Geld war pünktlich am ersten da. Und dann auch noch gleich doppelt: Das Letzte der Zeit als angestellte und das erste als Beamtin :) War das schön :) Bei Dir könnte sich das etwas verzögern, also solltest Du schnell um einen Abschlag bitten. Da ist das LBV eigentlich ziemlich fix, jedenfalls habe ich nach vielen Jahren ÖD da noch nie Probleme gehabt.

    Ach ja: Herzlichen Glückwunsch zur Planstelle :)

    Fehlende Berufserfahrung ist eher zweitrangig. Ich habe einige Kollegen, die mit fehlender Berufserfahrung eingestiegen sind und diese dann im Schuldienst ableisten (so absurd das auch ist, aber es geht).

    Aber: Deine Studienfächer erscheinen mir nicht geeignet für den Seiteneinstieg in NRW. Geschichte ist ziemlich überlaufen und ein 2. Fach fällt mir nicht ein. Du brauchst aber zwingend 2 Fächer, ansonsten kann man nur als Ein-Fach-Lehrer arbeiten. Das geht zwar auch, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Dich jemand im Fach Geschichte mit 25,5/28 Stunden pro Woche beschäftigen will, ist doch ziemlich klein. Welche Schule möchte sich schon einen solch i
    unflexiblen Lehrer ins Haus holen?
    Zudem bist Du damit von allen weiteren Verfahren (Beförderungen etc) ausgeschlossen. Du bleibst also als Ein-Fach-Lehrer immer auf derselben Stufe. Auf die Dauer kann das sehr unbefriedigend sein.

    Bachelor reicht nicht, es muss mindestens der Master sein. Zudem muss ein Master an einer Universität erlangt worden sein. Es gibt ein Programm für Bachelor-Absolventen, aber nicht in deinem Fachbereich, sondern in E-Technik, Maschinenbau und sowas in der Richtung.
    Für Deine Fächer sehe ich da keine Chance.

    Dann siehst du das eben anders als ich. Die Schüler -also Kinder- werden da sicher nicht unterscheiden. Sie sehen, hier können Dateien hochgeladen werden. Und da liegt das Video nun mal nahe.

    Ist mir auch Wurscht, ob das jetzt rechtlich ok ist. Ich wollte nur mein Problem mit der Seite und diesem Portal darstellen. Für mich ist das eine Aufforderung, für Beweise zu sorgen.

    Ist denn hier wirklich jemand der sagt: „na und? Sollen sie doch sowas einrichten!“ ?

    Das vorsätzliche heimliche Filmen, um diesen dann weiterzugeben, ist erstmal ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Und damit werden hier Schüler zu Taten aufgefordert, die erstmal nicht erlaubt sind. Egal, wie das nachher rechtlich ausgelegt wird. Das geht ja schon mal gar nicht.

    Und: In den meisten Schulen ist zudem das Filmen und Aufnehmen von Audio im Unterricht in der Haus- und Schulordnung verboten. Es kann daher mindestens zu Ordnungsmaßnahmen kommen.

    Ein krasser Fall von Missachtung eines Lehrerkonferenzvotums hat sich an der ehemaligen Schule einer Kollegin ereignet: Dort wurde die Einführung der Ganztagsschule gegen eine ca. 80% des Kollegiums von der Schulkonferenz mit den Stimmen der in der Schuko vertretenen Kollegen durchgesetzt. Also gegen 4/5 des Kollegiums! Da muss echt Stimmung in der Bude gewesen sein...

    Das ist krass. Und das wurde dann tatsächlich so umgesetzt? Ohne den Rückhalt aus dem Kollegium? Stelle ich mir schwierig vor.

    Bei uns ist es so: Wer in der erweiterten SL sitzt, hat auch meist das Glück, in der Schulkonferenz zu landen.

    :lach: :lach: :lach: Dieses "Ding" ist ein Tempelgong... reichlich unhandlich, aber sicherlich zweckmäßig.
    ich bleib lieber bei der Gashupe. Ich hab so ein Ding tatsächlich in der Sporttasche. Brauch ich aber quasi nie, außer ggf mal auf dem Sportplatz.

    Ach so heißt das. Ich dachte, das hätte ich vergessen, aber den Begriff "Tempelgong" hab ich noch nie gehört. Gong hätte mir aber einfallen können. Das waren Wortfindungsstörung: ich schiebe es auf meine Erkältung. 8)

    Das ist ja eine üble Sache.
    Bitte halt uns hier auf dem laufenden.


    Bei meiner Abordnung in eine andere Schule in den letzten Jahren hatte ich den Einsatzplan (=Stundenplan) der neuen Schule bevor mir meine Schulleitung überhaupt gesagt hatte, daß ich abgeordnet werde.

    soweit ich nicht erinnere war das aber nicht deine erste Abordnung an diese Schule, oder? Meine Abordnung an die BR war auch lange vor dem schriftlichen Bescheid in den Stundenplan eingeplant. Aber da waren sich alle Beteiligten einig. Daher war das nur noch Formalität.
    Hier ist der Fall m.E. Anders gelagert.


    Was ich mich aber bei solchen Umsetzungen bzw. Versetzungen immer frage: Sollten sie einen StR. mit Besoldungsgruppe a13 an eine Grundschule schicken, kann er ja nie mehr OStR. werden. Seine Laufbahnmöglichkeiten sind dann also schon beschränkt. Also wie kommt so ein Zwangsversetzter noch zu einem Beförderungsamt

    man bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule.

    Nein, entspannt war ich im Ref auch nicht. Insbesondere das ständige unter Druck stehen und von einem UB zum nächsten denken hat mich fertig gemacht. Ich war nach 2 Jahren einfach mürbe. Ich bin auch heute noch froh, dass es vorbei ist.

    Heute hatte mein Ref wieder einen UB mit anschließender konstruktiver Kritik und einem angenehmen Gespräch mit vielen Ratschlägen und konkreten Tipps, a la: Ich denke, das war falsch. Da hätten Sie lieber... Und das empfand ich genauso.

    Es gibt sie: die guten FL!

    @Sissymaus Das mit den 1,6 Zeitstunden ist dann aber nicht allgemein auf alle Schulformen übertragbar.
    Da an meiner Schulform 28 Unterrichtsstunden eine volle Stunde ergibt, hat das zur Folge, dass es bei mir dann eben nicht eine Stunde sind 1,6 Zeitstunden gilt.

    Sondern 41,5 : 28 ~ 1,5

    Nur mal so nebenbei. Führt aber jetzt vom Thema weg.

    Hab ich auch nicht behauptet. Micky ist aber - genau wie ich- am BK in NRW.

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