Folgende Fragen im Zusammenhang mit Azubiklassen stehen im Raum:
- Sind Elternabende abzuhalten?
Gibts bei uns Schulweit für alle (Schulpflegschaft). Da nur die Eltern der nicht volljährigen Azubis eingeladen sind, ist da nicht so viel los. Denn ab dem 2. Azubijahr sind viele volljährig.
- Für wen besteht Anwesenheitspflicht?
Bei uns nur für die Klassen der Vollzeit, also Klassenlehrer der Azubi-Klassen nicht.
- Müssen wie im Vollzeitbereich (BFS, FOS, BOS) Präsens-Klassenkonferenzen und -Zeugniskonferenzen abgehalten werden?
Machen wir nur inoffiziell. Listen liegen aus, alle tragen sich ein und ein Datum der Konferenz wird im Protokoll vermerkt.
- Muss der Personalrat bei diesen Dingen zustimmen?
Keine Ahnung
Auf einer Lehrerkonferenz wurde vor Ewigkeiten mal abgestimmt, dass wir Nachschreibtermine haben, die abwechselnd von uns Lehrkräften beaufsichtigt werden. Allerdings hat sich seinerzeit keiner Gedanken darüber gemacht, dass wir dann zwar extra arbeiten, aber dafür kein extra Geld bekommen. Reicht der Konferenzbeschluss schon aus, dass jemand verpflichtet ist, diese Aufsicht, und dann auch noch unentgeltlich, durchzuführen? Würde ein weiterer Konferenzbeschluss reichen, das Ganze wieder abzuschaffen? Muss der Personalrat zustimmen?
Gibts bei uns nicht.
Das Schulleitungsteam will Treffen für Ausbilder einführen. Lehrkräfte sollen verpflichtend daran teilnehmen müssen. Kann die Schulleitung das einfach verpflichtend anordnen? Muss der Personalrat zustimmen?
Haben wir. Ausgleich gibts keinen. Dauert aber auch nur 1,5-2 Stunden einmal pro Jahr. Wir nennen es Weihnachtskaffee für Ausbilder. Ist ein schöner Nachmittag, da dort viel Kontakt zu Ausbildern zustande kommt. Es wehrt sich eigentlich keiner dagegen, weil guter Kontakt zu Ausbildern Gold wert ist und die tägliche Arbeit erleichtern kann.
Abrechnungszettel für Ad Hoc Vertretungen sollen lt. Hauptpersonalrat in den Schulen liegen. Bei uns liegt nichts. Wie sieht dieser Bogen aus? Wer kann einen solche Bogen zur Verfügung stellen?
Das kenne ich nicht.
Es wird offensichtlich genau darauf geachtet, dass Vollzeitkräfte nicht mehr als 3 Vertretungen pro Monat machen, die sie dann ja auch nicht abrechnen dürfen. Wie kann man effektiv gegen eine derartige verdeckte Arbeitszeiterhöhung vorgehen?
Leider keine Ahnung. Ich würde ja mal tippen: Personalrat ansprechen.
Es gibt kein Konzept zur Durchführung des Teilzeiterlasses. Wie kann man dies einfordern? Wie sieht eures aus?
Auch hier würde ich mal mit dem PR sprechen.
Stichwort Aufsicht für Teilzeitkräfte: Beaufsichtigen Vollzeitkräfte eine Schulveranstaltung für 8 Stunden statt 8 Stunden zu unterrichten, so fallen ihre 8 Stunden aus, aber sie werden für 8 Stunden bezahlt. Beaufsichtigen Lehrkräfte,die z.B. 3 Unterrichtstunden oder sogar einen freien Tag hätten, dieselbe Veranstaltung, so werden sie nur für 3 Stunden bezahlt, obwohl sie 8 Stunden Zeitaufwand haben bzw. bei einem freien Tag bekommen Sie kein extra Geld für diesen Einsatz. Das ist unfair. Wie geht man dagegen wirkungsvoll vor?
Das und das oben sollte in einem Teilzeitkonzept festgehalten werden. ich hab leider keine Ahnung, wie man das macht. Wir haben keins, aber in meiner Abteilung arbeiten nahezu alle Kollegen (nur Männer außer mir) Vollzeit. Und in der Abteilung SozPäd arbeiten fast alle Teilzeit. Und ich denke, dass die dort ein gutes Konzept für sich gefunden haben. Hab jedenfalls noch nie gehört, dass das ein Problem bei denen gibt. Wenn es die Probleme gibt, muss wohl ein TZ-Konzept her.
Ich weiß, das sind viele Punkte. Dennoch möchte ich euch bitten, zu schildern, wie das an eurer Berufsschule gehandhabt wird. Ich danke euch für eure Antworten und Tipps und freue mich, wenn ihr vielleicht auch die eine oder andere rechtliche Grundlage nannten könnt.
Beste Grüße und ein schönes Wochenende