Und noch eine Frage zur Versetzung:
Ich habe immer wieder gelesen, dass es bestimmte Fristen gibt, nach denen ein Schulleiter eine Lehrkraft gehen lassen muss. Kann dazu vielleicht jemand etwas sagen? Heißt das, dass man nach dieser Frist mit Sicherheit "gehen darf"?
Mit den Fristen im Einzelnen kennen ich mich nicht aus. In NRW sind es 5 Jahre. Hast Du dann die Freigabe, muss eine andere Schule Dich aufnehmen. Also erst eine Stelle zur Verfügung haben. Dabei ist eine Versetzung innerhalb des Regierungsbezirkes einfacher als über die Reg-Bezirke hinaus. Und über die Landesgrenzen ists nochmal schwieriger, wegen der Pensionsansprüche. Aber da habe ich nur laienhaftes Wissen.