Beiträge von Sissymaus

    Der Prüfungsvorsitz hat vermutlich Beschwerde gegen das Ergebnis eingelegt, woraufhin das Prüfungsamt sich das Protokoll angesehen hat.

    Ich habe den anwesenden Prüfungsvorsitzenden vor Beginn meiner Prüfungsstunde gefragt, ob wir warten oder ich anfangen soll, woraufhin dieser sagte, ich soll mit der Prüfungsstunde beginnen.

    Warum zur Hölle legt denn der Beschwerde gegen seine eigene Entscheidung ein??

    möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.

    Ich befürchte auch, dass Du der/die erste bist mit so einem Fall. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich die Kommission einen Fehler gemacht hat und nun ausbügeln will.

    Hast Du denn Zeugen für Deine Frage, ob Du trotz fehlendem Mitglied anfangen sollst? Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht im Protokoll steht.

    Und da stelle ich mir zusätzlich die Frage: Wer macht eigentlich das Protokoll? Vorsitz?

    Unfassbar!

    Die Planstelle wird sicher nicht einfach neu ausgeschrieben, denn du belegst ja nun diese Stelle und den Ausgang des ganzen Vorgangs müssen die sowieso abwarten.

    Ist es das finanzielle, dass dich drängt, das ganze vor dem 1.11. abzuschließen? Kann dir vielleicht jemand aushelfen?

    Ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, um diese Prüfung nicht nochmal machen zu müssen und ich denke auch, dass dir der Fehler der Kommission nicht nachteilig sein darf. Diesen Stress würd ich mir nicht nochmal antun wollen, nur weil die ihren Job nicht ordentlich gemacht haben.

    Ich drücke dir die Daumen, dass du heute bei Anwalt und co was erreichen kannst. Halt uns mal auf dem laufenden.

    Es ist einfach ein ganz andres Arbeiten im Primarbereich als im weiterführenden Bereich.

    Das mag sein und darüber will ich mir auch kein Urteil erlauben. Trotzdem unterliegen alle Lehrpersonen den gleichen Vorgaben für ihre Tätigkeit. In NRW steht das in der ADO und es ist auch im Gesetz geregelt, welche Arbeitszeiten verbeamtete Lehrpersonen haben. Für Angestellte gilt der Tarifvertrag.

    Diese Bedingungen werden nicht unterschieden zwischen den Schulformen. Und genau diese Einhaltung des geltenden Rechts kritisiere ich, wenn jemand sein Klassenzimmer mit IKEA ausstattet oder eine Klassenfahrt selbst bezahlt. Ist mir Wurscht, in welcher Schulform das geschieht.

    Das ist aber ein Lernprozess, den jede Lehrkraft durchlaufen muss, gleichwohl mit unterschiedlichem Erfolg

    Mein Lernprozess wurde durch dieses Forum angeregt und wird es weiterhin. Danke an alle, die dazu beigetragen haben, dass meine Berufszufriedenheit gestiegen ist durch Einfordern von Selbstverständlichkeiten und durch Unterlassen des Einsatzes privater Ressourcen. Auch die Abgrenzung Beruf/Freizeit gelingt mir immer besser.

    Das heißt, du unterrichtest gar nicht in unterschiedlichen Bildungsgängen?

    Aktuell nur in 2. In den letzten Jahren sogar nur in einem. Durch Abordnung unterrichte ich nicht die volle Zeit und es ist "mein" Bildungsgang, daher bin ich da vornehmlich eingesetzt. Ich bin zusammen mit meinem Kollegen die einzige, die sich in dem Fachgebiet auskennt.

    die ich nur einmal wöchentlich in der 7./8. Stunde sehe

    Das wäre für mich: wenn es nicht anders geht.

    Ich tausche keine Stunden dafür.

    Ich unterrichte viele Stunden in meinem erlernten Beruf gemeinsam mit einem Kollegen. Der wünscht sich die ersten Stunden immer frei (Kinderbetreuung), ich wünsche mir die letzten Stunden frei. Wir ergänzen uns daher prächtig und ich hab oft die ersten Stunden, daher entsteht das Problem nicht.

    In diesem Jahr hab ich ausnahmsweise mal die Nachmittags-"Schicht", da ich auch wieder Abendschule mache.

    Merkwürdige Regelungen (aus meiner Perspektive als BBS-Lehrkraft)! Keine Klassenarbeiten an einem Montag (in BW), keine Klassenarbeiten nachmittags (in NRW)... Das würde bei uns - wo die SuS ab dem 2. Ausbildungsjahr nur an einem Tag pro Woche in der Berufsschule sind und wir in fast allen Lernfeldern/Fächern/... Klassenarbeiten schreiben - kaum funktionieren bzw. einen Riesenaufwand für die Stunden- und Vertretungsplaner*innen (wegen dann wahrscheinlich häufig notwendigen Stundentauschs) bedeuten.

    Wie gut, dass es solche Regelungen für NDS für meine Schulform nicht gibt!

    Die Regelung gibts fürs BK bei uns auch nicht. Jedenfalls hab ich sie noch nie gesehen. Nur: 2 an einem Tag sind nicht erlaubt und finde ich auch ok.

    Und nachmittags vermeide ich auch, wenn ich kann, aber manchmal gehts eben nicht.

    Ich finde auch, in der SEK II muss das auch nicht sein. An der Uni werden Klausuren auch abends geschrieben. Da muss man auch klarkommen. Ich hab Schüler, die ein duales Studium machen und mich manchmal bitten, am Tag X nichts zu schreiben, da sie abends noch eine Klausur schreiben müssen. Das mache ich dann auch, wenn nichts dagegen spricht.

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