Schade, dass man inzwischen auch schon Lehrern das sinnentnehmende Lesen nochmal verschärft nahelegen muss :-(.
Das Urteil des Verfassungsgerichts bezieht sich auf Postbeamte, die erstens Bundesbeamte waren und bei denen es zweitens das Problem der Aufsichtspflicht überhaupt nicht gibt. Dass sich das einfach auf Landesbeamte in pädagogischen Berufen übertragen lässt mag stimmen - es gibt (außerschulische) Stimmen, die das verneinen. Wir bräuchten dann also ein paar Freiwillige, die das mit ihrem jeweiligen Schulministerium mal vor Gericht durchsprechen um eine abschließende Klärung herbeizuführen.
Dass die GEW in ihre Flyer alles reinschreibt ist klar: der Autor geht ja keinerlei persönliches Risiko ein und die Unterstützung in einem Rechtsstreit wird durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt. Und natürlich wird eine Interessenvertretung ihren Mitgliedern nicht sagen "Ja, das ist nicht abschließend geklärt", egal wie mager die Grundlagen sind.