Apple ist was Datenschutz angeht ja auch nicht zwingend ein unbeschriebenes Blatt.
Hast du einen Beleg dafür? Mein letzter Stand war, dass Apple an den Geräten und nicht den Daten verdient - im Gegensatz zu Google oder Facebook.
Apple ist was Datenschutz angeht ja auch nicht zwingend ein unbeschriebenes Blatt.
Hast du einen Beleg dafür? Mein letzter Stand war, dass Apple an den Geräten und nicht den Daten verdient - im Gegensatz zu Google oder Facebook.
Datenschutz ist keine Hysterie, sondern ein Grundrecht. Persönlich mag das jeder anders abwägen, in einem professionellen Umfeld treffe ich als Lehrer jedoch Entscheidungen für andere und nicht nur für mich selbst.
Neben einer moralischen Interpretation ist es schlicht illegal, personenbezogene Daten - und das sind Hausaufgaben nunmal - ohne Einwilligung des Betroffenen elektronisch zu speichern, zu verarbeiten oder gar ins EU-Ausland zu transferieren. Der Aufgabentext als solcher fällt sicher nicht darunter, wohl aber die Abgabe der Schüler.
Die Schüler müssen ihre Hausaufgaben auf einen amerikanischen Server von Google hochladen? ![]()
Kennt ihr ggf. noch Alternativen zur Publikation von HA/Terminen oder habt ihr Erfahrungen mit Twitter diesbezüglich gemacht?
Wir haben E-Mail Verteiler für alle Klassen. Darüber hinaus könntest du überlegen, die Verantwortung an die Schüler zu delegieren, deine mündlichen Ankündigungen in ein elektronisches System deiner (oder ihrer) Wahl zu überführen. Vermutlich gibt es eh schon eine WhatsApp-Gruppe der Klasse.
Wenn du das konkret einmal ausprobiert hast, wäre es toll, wenn du hier berichten könntest. Deine Erfahrungen würden mich interessieren.
Aber wie wäre es bei Klausuren - also nicht explizit bei Abschlussprüfungen, sondern bei regelmäßigen Leistungsüberprüfungen?
Vielen Dank für die bisherigen Aspekte und Argumente.
Ich denke nicht nur in Kontexten von Abschlussprüfungen, sondern mein auch gewöhnliche Klassenarbeiten/Klausuren. Habt ihr schon Erfahrungen sammeln können, wenn ihr euren Schülern die Internetnutzung ermöglicht? Ich empfinde diese Einschränkungen immer auch als Hemmnis für die S. in der Lernphase zuvor. Wenn es in der Klausur doch anders gehandhabt wird als im Unterricht zuvor, gibt es eine Dissonanz. Vielleicht kann man diese irgendwie aufweichen: White-Listing von Webseiten, komplexere Aufgabenstellungen in Klausursituationen vielen mir als Beispiele ein.
Abschlussprojekte der Fachinformatiker bei IHK-Prüfungen finden z.B. im Betrieb statt ohne weitere Kontrollen durch die Prüfer. Beurteilt wird die Dokumentation und eine Präsentation des Ergebnisses, sowie ein Fachgespräch darüber. Dies ist ein sehr individueller Prozess. Vielleicht kann die Schule von diesem Verfahren Lernen und Aspekte übernehmen.
Hallo zusammen!
Habt ihr schon Erfahrungen gesammelt mit Internetzugang in Prüfungssituationen?
Ist das rechtlich möglich/zulässig - z.B. in NRW?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn ihr das schon genutzt habt?
Wieso meinst du, dass das Lehramt am Gymnasium schlecht aussieht?
Was sind deine Kriterien, nach denen du auswählen möchtest? So ist deine Frage zu allgemein gestellt.
Ich würde vermuten, dass es in der Prüfungsordnung steht oder von den Fachkonferenzen festgelegt wird und auch von der Anzahl der erteilten Stunden abhängt.
Ich kann aber nur für das Berufskolleg in NRW sprechen.
Ich vermisse ein paar Smileys - hoffentlich. ![]()
Hier habe ich noch etwas im Schulgesetz gefunden, das passen könnte: SchulG NRW §120 ( 8 )
ZitatAlles anzeigen( 8 ) Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie
1. die Nichtversetzung,
2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,
3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus
4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und
5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das
Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.
Das Gesetz habe ich nicht parat - habe die Information von meinem Abteilungsleiter und im Moment keine BASS zur Hand.
Aber kann es mir verboten werden, die Eltern mit dem Schüler zu einem Gespräch einzuladen? Dann kann der Schüler doch immer noch seine Eltern ausladen.
Das Gesetz ist da etwas offener. Die Schüler müssen explizit widersprechen. Ansonsten darf ich durchaus mit den Eltern Kontakt aufnehmen.
Aber du hast Recht: das sollte ich nicht machen, wenn ich vermute, dass es im Hintergrund knirscht. Zudem sind die Schüler natürlich bei allen Gesprächen dabei.
Ich bin auch Seiteneinsteiger und habe von Beginn selbst unterrichtet. Das ist der berühmte Sprung ins kalte Wasser.
Mein Tipp: Sprich mit den Kollegen und anderen Referendaren an der Schule. Mir haben sie in den ersten Wochen mit Materialien und Tipps aus der Praxis ausgeholfen. Auch wenn es hart ist, ich habe sehr(!) viel dabei gelernt. ![]()
Die Schüler könnten z.B. eine eigene Stunde abhalten. Nicht nur eine Präsentation. Sie sollen einen alten Inhalt wiederholen oder einen neuen Inhalt erarbeiten und den anderen vorstellen. Mit Übungen und Betreuungen der Mitschüler.Du springst dann bei Bedarf ein.
Meine Frage war eigentlich: verlieren "die Kleinen" nicht hin und wieder spontan mit der Volljährigkeit das Interesse am Interesse der Eltern?
Das hält sich eigentlich in Grenzen. Tatsächlich wollen einige Schüler sogar die Eltern explizit in den Gesprächen dabei haben, auch wenn sie schon deutlich älter als 18 Jahre alt sind.
Wenn die Schüler noch minderjährig sind, dann natürlich. Aber auch danach gibt es noch häufig Gesprächsbedarf. Mit 18 Jahren wohnen viele Schüler noch zu Hause und Eltern verlieren das Interesse für "ihre Kleinen" natürlich nicht spontan mit der Volljährigkeit.
Irgendwie vermittelt der Thread ein sehr negativen Bild von den Eltern. Ich hatte bisher immer sehr konstruktive Gespräche. Vielleicht ist das an einem Berufskolleg anders!?
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