Das LG München (Urt. v. 23. Juli 2003 - Az.: 1 HK O 1755/03) hatte erst vor kurzem entschieden, dass die Abkürzung "TM" (für Trademark) irreführend ist (vgl. die Kanzlei-Info v. 09.08.2003). Denn der Begriff, der aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis kommt, bezeichnet eine Marke, die nicht beim amerikanischen Markenamt (Trademark Office) eingetragen wurde. Eingetragene Marken dagegen werden mit einem "(R)" gekennzeichnet. Der deutsche Rechtskreis interpretiert das "TM" jedoch fälschlicherweise als Symbol für eine eingetragene Marke.
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