Beiträge von Super-Lion

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich jetzt hier einmal an.
    Was ist günstiger bzw. besser bei folgender Situation:
    Mein Partner und ich sind (noch) nicht verheiratet.
    Ich bin verbeamtet und privat versichert, momentan ganz frisch in Elternzeit.
    Er ist in der Industrie tätig und gesetzlich versichert.

    Wir haben ein gemeinsames Kind.

    Wo bzw. über wen sollen wir dieses Kind versichern lassen?

    Darf ich Euch um Eure Meinungen/Erfahrungen bitten?

    Vielen Dank schon im Voraus.

    Herzliche Grüße
    Super-Lion

    Hallo zusammen,

    ich bin noch altmodisch und liebe ganz normale Papierbücher.
    Hierfür benötige ich ein Leselicht zum Anklemmen. Bislang hatte ich immer so billige Versionen oder Werbegeschenke, die aber auf Dauer einfach nichts taugen.
    Hat jemand von Euch so etwas und kann es empfehlen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Super-Lion

    P.S. Einen Kindle habe ich. Vorschläge in diese Richtung sind also unnötig. :P

    Bei uns kommt immer wieder die IKK (Innungskrankenkasse) mit verschiedenen Modulen in die Schule.
    Ein Modul ist auch das Thema Sucht. Da kam z.B. schon ein trockener Alkoholiker mit oder ein ehemaliger Spielsüchtiger.
    Diese haben dann mit den Schülern ohne das Beisein eines Lehrers geredet und diskutiert.
    Laut Schüleraussagen sei das sehr interessant gewesen.

    Wahrscheinlich helfen nur richtig abschreckende Beispiele aus erster Hand.

    Das mit den Rahmbläserkartuschen ist ja der Hammer. Was es alles gibt und "toll" finde ich ja, dass es bei unsachgemäßer Behandlung (wobei, das ist es ja in jedem Fall) zu Erfrierungen der Lunge kommen kann….
    Wie kommt man nur auf so einen Schei*?
    Ist deren Leben so langweilig?

    Frist: Jahresende + 4 Jahre.
    D.h., dass dieses Jahr bis 31.12. die Steuererklärung für 2011 gemacht werden muss.
    2010 ist zu spät, 2012, 2013, 2014 kann man machen.
    Dies geht aber nur, wenn er Geld zurückbekommt.
    Wenn er kein Geld zurückbekommt und z.B. nachbezahlen muss, hat er sicherlich eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten.
    Diese Aufforderung kann das Finanzamt "einfach so, weil es ihm gefällt", erlassen. Ist z.B. bei mir so. Habe keine Ahnung warum, bekam bisher immer eine Erstattung. (Dafür bekommt man die Erstattung recht gut verzinst - letztes Mal waren es, glaube ich, 3 oder sogar 4 Prozent. :-))
    Ihr müsstet auch mal schauen, ob er zur Abgabe schon Zwangsgeld angedroht bekommen hat.
    Im Zweifelsfall einfach anrufen, fragen und ggf. um Fristverlängerung bitten.

    Ist aber egal, ob man Beamter/Lehrer oder was auch immer ist.

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier mal an.
    Meine Schulleitung (Ba-Wü, verbeamtet, privat versichert + Beihilfe) wollte eine Schwangerschaftsbescheinigung. Diese hat mir meine Frauenärztin ausgestellt, Kostenpunkt 15 Euro, wurde von mir bei der Frauenärztin bar bezahlt.
    Wer ersetzt mir diese Kosten?
    Beim LBV steht etwas von "Dienststelle". Ich glaube aber nicht, dass meine Schule mir die 15 Euro zurückerstattet.
    Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag Ihrer Entbindung mit. Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Super-Lion

    Im Buch "Schul- und Beamtenrecht in Baden-Württemberg" von Reip/Gayer (übrigens sehr zu empfehlen) ist eine Tabelle abgedruckt, die es eindeutig klarstellt.

    Klassenlehrer oder unterrichtender Lehrer kann nach §90 Abs. 1 Nr. 1 bis zu zwei Unterrichtsstunden Nachsitzen anordnen.
    Anhörung des Schülers

    Schulleiter nach §90 Abs. 1 Nr. 2 Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden, Überweisung in eine Parallelklasse etc.
    Anhörung des Schülers, + Anhörung der Erziehungsberechtigten (Ausnahme: Nachsitzen)

    Beim Nachsitzen müssen die Eltern also nicht angehört werden.

    Ich verstehe das so, dass der Schüler vor der Entscheidung nachzusitzen angehört werden kann. Das heißt, er kann sich zu seinem "Vergehen", weshalb er nachsitzen muss, äußern.

    Im Übrigen bedeutet für mich bei allen anderen Entscheidungen, also nicht nachsitzen, wie z.B. Schulausschluss etc.
    So wird das zumindest bei uns an der Schule gehandhabt.

    Minderjährig ist definitiv unter 18 Jahren.

    Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
    http://www.roland.haecker.org/schulrecht/Schulgesetz_042008.pdf

    Viele Grüße
    Super-Lion

    Hallo Schrödingers Katze,

    schön, dass sich jemand für die beruflichen Schulen entscheiden möchte.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten eben das allgemeinbildende Gymnasium von ihrer eigenen Schulzeit kennen und deshalb dort landen.
    Wenn Du Dein Referendariat an einer beruflichen Schule machst, musst Du aber meines Wissens auch in anderen beruflichen Schularten unterrichten bzw. dort auch eine Lehrprobe ablegen. Mathe und Physik könnte z.B. in der 2jährigen Berufsfachschule, im Berufskolleg etc. pp. anfallen.
    Das Schülerklientel in der 2jährigen ist nicht ganz einfach. Es handelt sich hierbei um überwiegend schwache Hauptschüler, die noch den mittleren Bildungsabschluss erreichen möchten. Am besten mit so wenig Aufwand wie möglich. Sprich: keinem. :( Ein paar wenige Schüler sind motiviert, gehen aber oftmals leider unter.
    Dies solltest Du bei Deiner Entscheidung bedenken.
    Ich selbst unterrichte an einer beruflichen Schule in diversen Schularten. Wir haben auch ein berufliches Gymnasium, Berufskolleg, Meisterschule, Berufsschule, Berufsfachschulen etc. Ich persönlich möchte nicht tauschen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das nicht für jeden/jede etwas ist.
    Deshalb würde ich Dir raten, ein paar Stunden in verschiedenen Schularten anzuschauen, ehe Du Dich entscheidest.
    Die "lieben Kleinen" gibt es bei uns auch nicht, wir starten mit mindestens 15jährigen. Dafür sind die Schüler aber auch manchmal bereits 40 Jahre alt.

    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.

    Herzliche Grüße
    Super-Lion

    Ich verstehe diese Lehrbeauftragten nicht, die die Entwürfe 3 Tage vorher wollen. Was für ein Bullshit. Bei der Lehrprobe bekommen sie diese auch nur eine halbe Stunde vorher.
    Wenn Du wirklich noch etwas ändern willst, würde ich dies dem Lehrbeauftragten mailen und fragen, ob es noch möglich ist.
    Auf der anderen Seite ist die Frage, ob es dann besser wird als bislang, da Du wieder arg in Zeitnot kommen wirst.
    An welchem Seminar bist Du denn?
    Kopf hoch.
    Und als Tipp: Lese mal das Buch "Sorge Dich nicht, lebe!". Das hat mir zu Studienzeiten in Prüfungszeiten echt den Kopf freigemacht.
    Was wäre denn wirklich sooooo schlimm daran, wenn Du verlängern müsstest?

    Alles Gute.
    Herzliche Grüße
    Super-Lion

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