Gib mal "beste Rezepte parragon" bei Amazon.de ein, dann findest Du die Titel.
Gruß
Super-Lion
Gib mal "beste Rezepte parragon" bei Amazon.de ein, dann findest Du die Titel.
Gruß
Super-Lion
Naja, meinte damit, dass Du ja z.B. ein Tuch aufhängen könntest und dahinter, wie bei einem Schattenspiel, die Blüten zeigen könntest.
Eigentlich nicht soviel anders wie die Tageslichtprojektor-Version, aber vielleicht etwas beeindruckender, da es an ein Theater erinnert.
Gruß
Super-Lion
Könnte mir vorstellen, dass das auch in der 1. Klasse klappt. Aber Du könntest ja z.B. auch Schattenbilder nehmen oder die Blüte auf dem Kopierer so auf Folie ziehen, dass nur die Umrisse erkennbar sind? Ähnlich einem Scherenschnitt.
Gruß
Super-Lion
ZitatIch denke - bei aller hier anwesenden Kompetenz - kann im Zweifelsfalle auch nur die Aussage der einstellenden Behörde maßgeblich sein.
Das meine ich auch.
Und meine Argumentation auf irgendwelche Forenzitate zu stützen, davor würde ich mich hüten.
Wenn ich da so an die diversen Aussagen im Ref denke, was alles gewesen sein soll bzw. nicht.....
Gruß
Super-Lion
Google weiß mehr:
http://www.zukunftsberuf-lehrer-nrw.de/download/Info_…Verbeamtung.pdf
Gruß
Super-Lion
Ich würde der Schulleitung mehr Befugnisse zusprechen.
Meiner Meinung nach sind sowohl Abteilungsleiter als auch Schulleitung zahnlose Tiger, da sie keine richtige Macht gegenüberi ihrem Kollegium haben.
Oder welche Handhabe hat man schon, wenn z.B. ein Kollege sagt "Nein, das mache ich nicht."????
Ansonsten oben Genanntes:
- Vertrauen
- Offenheit
- klar Linie
Bis auf den zuerst genannten Punkt bin ich mit meiner Schulleitung sehr zufrieden. Und für diesen obersten Punkt kann sie ja auch nichts.
Gruß
Super-Lion
Edit: Tippfehler - musste damals wohl schnell gehen
Hallo zusammen,
ich krame diesen Thread mal hoch, da ich gerade bei der Suche "Papierflieger" hierauf gestoßen bin.
Hat jemand Bastelanleitungen für Papierflieger, die ich mit 6-7jährigen Kindern basteln könnte? Also nicht zu schwer.
Wir wollen in Stuttgart auf einen Aussichtsturm und diese gerne fliegen lassen.
Danke und Gruß
Super-Lion
@ Bolzbold:
Danke, einer der Wenigen, die mich verstanden haben.
Ich habe genau die gleiche Meinung wie Du.
Eine Kollegin wendet diese Methode an und die Schüler haben sich darüber bei mir als Klassenlehrerin beschwert.
Ich selbst mache nur ganz selten Ankreuzfragen und dann wirklich so, dass aus einer Auswahl nur 1 angrkeuzt werden muss oder eben mit Aussage falsch/richtig.
Danke nochmal.
Viele Grüße
Super-Lion
Ich weiß nicht, ob ich mich so richtig ausgedrückt habe.
Aussage 1: ja, stimme zu/nein, stimme nicht zu
Aussage 2: ja, stimme zu/nein, stimme nicht zu
Aussage 3: ja, stimme zu/nein, stimme nicht zu
usw.
Angenommen Schüler beantwortet die Aussage 1 richtig = 1 P.
Die Aussage 2 beantwortet falsch, er hätte z.B. zustimmen müssen, hat dies aber nicht gemacht, also wäre diese Frage falsch beantwortet. = 0 P. Zumindest bei mir.
Oder - 1 P? Insgesamt dann für diese beiden Aussagen 1P - 1P = 0 P in der Summe?
Ich rede jetzt nicht von einer Frage, die mehrere Antwortmöglichkeiten hat und von denen sind eben nur 2 richtig (wie z.B. beim Führerschein).
Danke und Gruß
Super-Lion
Hallo zusammen,
angenommen Ihr macht in einer Arbeit Ankreuzfragen. z.B. Aussage, dahinter muss angekreuzt werden, ob diese richtig oder falsch ist.
Darf man dann die falschen Kreuzchen als Minuspunkte werten?
Eine Kollegin von mir macht das. Im Studium wurde das bei uns auch so gemacht.
Ich meine mich aber an eine Seminarveranstaltung erinnern zu können, in der gesagt wurde, dass dies nicht erlaubt ist.
a) Was haltet Ihr davon?
b) Ist das überhaupt erlaubt?
Gruß und Danke
Super-Lion
Hallo zusammen,
eigentlich geht es um das Thema Rechtsfähigkeit und diese beginnt laut BGB beim Menschen ab der Vollendung der Geburt = Austritt aus dem Mutterleib.
Welche Zeit wird denn eigentlich in die Geburtsurkunde eingetragen? Die Uhrzeit des Austritts oder die Uhrzeit des ersten Schreis? Wie wird das dann z.B. bei Kindern gemacht, die nicht gleich nach der Geburt eigenständig atmen können?
Hab schon gegoogelt, aber außer Horoskop-Seiten findet man hierzu fast nichts Gescheites.
Danke und Gruß
Super-Lion
Wie??? Gibt es kein Klassenbuch mehr?
Oder warum sollte ich plötzlich keinen Schüler mehr eintragen dürfen?
Und woran ich am Eintrag "X. 5min vor die Tür geschickt wegen ständigen Redens" die Adresse ersehe, ist mir ein Rätsel.
Gruß
Super-Lion
Hallo CeDe,
Urinprobe musste ich abgeben, Blut wurde keines gezapft. Was genau untersucht wird, kann ich Dir nicht sagen.
Mein Kollege musste 2x antreten, da er beim ersten Mal zuviel Eiweiß im Urin gehabt hätte.
Gruß
Super-Lion
So kenne ich das auch aus Ba-Wü. Kolllegen von mir mussten eine Stunde vorab halten. Hier ging es weder um Methodik und Didaktik, sondern mehr darum, ob Ihr vor eine Klasse stehen könnt, also die sogenannte Lehrerpersönlichkeit habt.
Zum Glück musste ich so etwas nie machen. Bei meiner allerersten Stunde zitterten mir nämlich wirklich die Knie. Wahrscheinlich hätte ich damals gleich das Handtuch geworfen.
Viel Erfolg.
Gruß
Super-Lion
@ nofretete:
Das hab' ich mich auch gefragt.
Danke, Alias, das hatte ich mir schon fast so gedacht.
Ich beurteile die Schüler auch nicht nach ihrem Zeugnis. Aber wenn Du eine beglaubigte Kopie bekommst, die schon fast so aussieht, als ob darauf gevespert wurde, schaut man eben doch 'mal auf die Noten.
Zumal im Vorgespräch mit den Eltern gesagt wurde, dass seine Noten gar nicht so schlecht seien. Und einen Betrieb hätte er am neuen Wohnort angeblich auch in Aussicht.
Angeblich, da bei uns Schüler sind, die mit deutlich besseren Noten keinen Betrieb finden.
Vom Auftreten/handwerklichen Geschick etc. will ich gar nicht reden.
Bis Weihnachten war er auf einer anderen Schule, mal schauen, welche Noten er da so erzählt hat.
Ich konnte zu Anfang wirklich nicht glauben, dass man da den Hauptschulabschluss schafft. Wieder was dazugelernt.
Nochmals vielen Dank.
Gruß
Super-Lion
Habe gerade nochmal das GEW-Jahrbuch gewälzt. Es scheint wohl irgendwie doch zu reichen.
Wie der aber die Berufsschule schaffen soll, ist mir ein Rätsel. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Gruß und Danke - vielleicht meldet sich ja doch noch ein Hauptschullehrer
Super-Lion
Ich habe einen Schüler, der ein Abschlusszeugnis der Hauptschule hat.
Seine Noten sind folgendermaßen:
Reli: 4
Deutsch: 4
Erdkunde: 4
Geschichte/Gemeinschaftskunde: 4
Englisch: 4
Mathe: 4
Physik: 4
Bio/Chemie: 4
Sport: 5
Musik: 5
BK: 4
Wirtschaftslehre/Informatik: 5
Hauswirtschaft/Textiles Werken: 4
Leistungen in der themenorientierten Projektprüfung: 5
Gesamtnote und Durschnitt der Gesmatleistungen: 4,1
Note des in Klasse 8 abgeschlossenen Pflichtfaches: Technik: 4
Bekommt man damit den Hauptschulabschluss?????
Ich fall' vom Glauben ab.
Bitte klärt mich auf.
Danke und Gruß
Super-Lion
Man darf nur als Student teilnehmen?
Ups, dann habe ich Deine Umfrage schon verfälscht. Aber am Anfang kommt doch eine Frage, ob man Angestellter, Selbständiger etc. ist. Oder täusche ich mich da?
Gruß
Super-Lion
Du kannst sämtliche Aufwendungen für Deinen Beruf (z.B. Fachbücher, Druckerpatronen, PC (auf 3 Jahre),...) als Werbungskosten angeben. Wichtig ist, dass Du alle Ausgaben mit Belegen nachweist.
Außerdem kannst Du Deine Fahrtkosten zur Schule etc. angeben. Lohnt sich zwischenzeitlich aber nur noch ab dem 21. km.
Am besten suchst Du Dir jemand, der schon mal eine Steuererklärung gemacht hat und mit Dir einmal hinsetzt. Je ordentlicher Du es machst, desto eher kannst Du im nächsten Jahr nach Schema F vorgehen.
So pauschal hier Tipps zu geben, ist ziemlich schwierig.
Gruß
Super-Lion
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