Beiträge von Super-Lion

    Bei uns waren gestern nur 2 Türen geöffnet, zudem liefen im gesamten Schulzentrum 8 Polizisten Streifen. Sie schauten auch zu mir in den Unterricht, da ich die Tür offen hatte.
    Ein Schüler, der auf die Toilette musste, wurde nach dem Personalausweis gefragt.

    Wie genau man sich zu verhalten hat, wenn wirklich ein Amokläufer herinkommt, haben mich meine Schüler auch gefragt. Eine richtige Antwort wusste ich darauf nicht.

    Zudem wurden wir Lehrkräfte dazu aufgefordert, in den Pausen "Streife zu laufen". Naja, ob das so richtig was bringt, sei dahingestellt.

    Gruß
    Super-Lion

    Hallo Reffi25,

    zu Frage 3:

    Ich wurde vor 2 Jahren als Angestellt eingestellt und musste auch ein Gelöbnis nach § 6 BAT ablegen.

    Laut § 8 BAT hat sich der Angestellte so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird,....

    Also wie ein Beamter.

    Es ist schwer, eine allgemeine Regel dafür anzugeben, wann Verwaltungsvorschriften, wann Verordnung und wann Erlass ergeht. lassen sich nicht eindeutig bzw. nach einer Regel unterscheiden.

    In Form einer Verwaltungsvorschrift kann die vorgesetzte gegenüber der nachgeordneten Behörde Anordnungen treffen. Verwaltungsvorschriften richten sich in der Regel an Lehrer bzw. Bedienstete und nicht an Schüler. Z.B. bei mehr als 20 Schülern bei Ausflug, Lehrer und Begleitperson).

    Rechtsverordnungen ergehen demgegenüber auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. z.B. Schulgesetzt § 89 - Kumi wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Schulordnungen ,... zu erlassen. Beispiel auch Schulbesuchsverordnung

    Ansonsten empfehle ich die GEW-Jahrbücher oder das Buch "Schul- und Beamtenrecht" in Baden-Württemberg aus dem Europa-Verlag.

    Viel Erfolg am Freitag.

    Gruß
    Super-Lion

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag (Ausnahme Aushilfsvertrag) mündlich geschlossen werden.

    Es gibt allerdings ein Nachweisgesetz, in dem die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich niedergelegt werden müssen. Dies reicht aber auch noch spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn.

    Der mündliche Vertrag gilt!!!!!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Beamtenrecht anders geregelt ist.

    Gruß
    Super-Lion

    Hallo zusammen,

    Danke für Eure Tipps.

    alias: Da hast Du mich, glaube ich, missverstanden. Ich suche ein Programm, in das ich Wörter eingebe und diese Wörter erscheinen dann kreuz und quer, AUCH SCHRÄG, in einem Textfeld. Also mal im 30 Grad-Winkel nach rechts oben, dann mal im 45 Grad-Winkel nach links oben,.....

    Hot Potatoes finde ich nicht so toll, aber das ist ein anderes Thema. Zudem macht das Ausdrucken bzw. Exportieren ziemliche Schwierigkeiten und ich fände es einfach geschickt, wenn man z.B. ein Rätsel als Reserve in der Tasche hätte.

    Da greife ich dann doch immer wieder auf Excel zurück, was letztendlich besser aussieht und schneller zum gewünschten Ergebnis führt.

    Vielleicht fällt ja noch irgendjemand der ultimative Tipp ein.

    Danke und Gruß
    Super-Lion

    Hallo zusammen,

    in Deutsch-Übungsbüchern sieht man doch oft so Kästchen, in denen jede Menge Wörter kreuz und quer und auch schräg stehen. Diese Wörter muss man dann z.B. in einen Lückentext einsetzen.

    Gibt es ein Programm oder eine Schriftart, mit der man dies relativ fix und einfach erledigen kann? Mit Wordart kann man ja Wörter drehen etc., aber das ist ja wohl etwas mühselig.

    Ich suche also eine Art "Schüttelprogramm". :)

    Vielleicht habt Ihr "alten" Grundschulhasen ja Tipps.

    Danke und Gruß
    Super-Lion

    Hallo,

    ich krame diesen Thread mal wieder kurz nach oben, da es ja hier um die Groß- bzw. Kleinschreibung von du in Briefen etc. ging.

    Wie ist denn hier die aktuelle Meinung? Schreibt man auf Arbeitsblättern Du nun wieder groß oder immer noch klein?
    Ich blick da langsam echt nicht mehr durch.

    Danke und Gruß
    Super-Lion

    Liebes Kaddl,

    ich glaube nicht, dass es bei Aldi-Süd jemals Schneeschuhe (wenn Du mit Schneeschuhe diese Tennisschläger meinst) geben wird. Noch weniger bei Aldi-Nord. An einen Winter mit Schnee in den tieferen Gefilden glaube ich momentan nicht.

    Wie teuer diese in Deutschland sind, kann ich Dir auch nicht sagen. Schau doch einfach mal im Internet. Z.B. bei [URL=http://www.schneeschuhe.de/,]http://www.schneeschuhe.de/,[/URL] da gibt's dann auch einen Link zu http://www.schneeschuhe-shop.de

    Unglaublich, was es alles gibt.

    Ansonsten fragt doch einfach mal bei einem Sportgeschäft im Skigebiet nach. Die verkaufen oftmals auch Vorführschuhe oder Testschuhe. Ähnlich wie bei Testski kann man hier bestimmt einiges sparen.

    Viele Grüße und viel Spaß
    Super-Lion

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