Beiträge von Super-Lion

    Ich habe nur Siemens-Geräte, mit denen ich, bis auf Wasserkocher, Telefon und Laptop, super-unzufrieden bin.
    Nach knapp 5 Jahren gab der Edelstahl-Stand-KS (Luxusmodell) den Geist auf. Kulanterweise wurde mir ein anderes Modell für EUR 300,- angeboten (erstes Modell gab's leider nicht mehr). Dies allerdings erst, nachdem sich mein Möbelhändler dafür stark gemacht hatte. Zuvor lag das "Angebot" von Siemens nämlich noch bei EUR 600,-.
    Kühlschrank funktioniert. 1 Jahr später gab dann erst der Aqua-Stopp an meiner Spülmaschine den Geist auf, dann die Steuerung. Na bravo. Dieses Jahr nun auch noch der Backofen - erst die Steuerung, dann die Backofentür.
    Siemens hat sich bei allen "Reparaturen" nicht seriös verhalten. Hervorzuheben ist nur das Verhalten der Monteure, die alle erstklassig waren.

    Meine Spülmaschine ist, bis auf die Qualitätsprobleme (Geschirrroste rosteten schon nach einem halben Jahr) eine schmale. Vorteil: Man lässt sie öfters als eine große laufen, der Schmutz trocknet nicht so stark an, Geschirr wird richtig sauber. Auch der Wasserverbrauch ist nicht so groß.

    Da ich jedoch mit meinen Marken-Geräten solche Probleme hatte, kann ich nur von Markenprodukten abraten. Die Reparatur meiner Siemens-Spülmaschine hat mehr gekostetet als ein neues Produkt einer günstigeren Marke. (siehe Kühlschrank)

    Wenn ich mir heute ein Gerät kaufen müsste, gäbe es nur eine Wahl zwischen Miele (teuer) und No-name-Low-Budget-Produkt (billig).
    Alles andere ist sein Geld nicht wert.

    Sorry, aber wenn Ihr 1 Jahr ständig irgendwelche Probleme mit Euren Küchengeräten habt, den Backofen maximal 100 mal genutzt habt und dann von der Kundenberatung hört, dass man schließlich bedenken müsse, dass sich die Geräte im 6. Betriebsjahr befinden, hört bei mir die Markentreue auf.
    Was sind denn heute bitte 6 Betriebsjahre???? Geht ja nicht um einen PC.

    Naja....

    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.

    Aber das musste ich jetzt mal loswerden.

    Viele Grüße
    Super-Lion

    Wahrscheinlich hat sie irgendwie den Text zweispaltig eingegeben. Du solltest einen Abschnittwechsel (fortlaufend) einfügen und dann oben wieder auf 1-spaltig wechseln.
    Zumindest sieht es mir danach aus. Kann aber auch total falsch liegen.

    Gruß und viel Erfolg
    Super-Lion

    Hallo Orinoco,

    ich glaube nicht, dass Schüler ein Recht darauf haben, ein Referat halten zu dürfen.

    Bei mir dürfen sie das aber auch. Allerdings meist erst im 3. Lehrjahr, wenn's um die Verbesserung der Anmeldenote zur Gesellenprüfung geht.

    Ansonten natürlich auch gerne, aber eben nicht, wenn's allein der Notenverbesserung auf möglichst einfachem Weg dient.

    Meine Schüler im 3. Lehrjahr bekamen letztes Schuljahr Themen zur Auwahl gestellt. Hierbei handelte es sich um Themen, die ich eh im Stoffverteilungsplan stehen hatte. Die Schüler mussten sozusagen einen Vortrag halten, Fragen ihrer Mitschüler beantworten etc. Zum Schluss habe ich noch ergänzt bzw. eine Gesamtzielwiederholung gemacht. Waren sehr interessante und auch lehrreiche Stunden. Manche Schüler haben PowerPoint-Präsentationen erstellt, die ich heute im Unterricht einsetze, da sie so gut waren.

    Die Schüler haben das Fachbuch, sie können ins Internet, bekommen Folien, Plakate, Beamer etc. gestellt,...

    Sorry, war jetzt keine richtige Antwort auf Deine Frage, aber Du schreibst, dass Dich das im Stoff zurück werfen würde. Das kannst Du aber auch für Dich nutzen. Nur Mut.

    Gruß
    Super-Lion

    Bei Tchibo gab's vor kurzem auch eine schöne Uhr. Meinten zumindest meine Berufsschüler.

    Wenn Du bis morgen bestellst, reicht die Lieferung noch bis Heilig Abend. Und wenn Du mal googelst, findest Du sicherlich auch irgendwo noch einen Gutschein im Internet, mit dem Du Dir die Versandkosten sparen kannst.

    Gruß
    Super-Lion

    Och menno, Forsch.

    Einer der wenigen Direkteinsteiger verlässt das Forum. Schade.

    Bei mir lief die Ausbildung wirklich gut.

    Warum hat es denn bei Dir nicht geklappt?

    Schon komisch, ich habe tolle Noten aber zweifle trotzdem, ob's der 100% richtige Job für mich ist.

    Ich wünsche Dir alles, alles Gute.

    Gruß
    Super-Lion

    Bei uns waren gestern nur 2 Türen geöffnet, zudem liefen im gesamten Schulzentrum 8 Polizisten Streifen. Sie schauten auch zu mir in den Unterricht, da ich die Tür offen hatte.
    Ein Schüler, der auf die Toilette musste, wurde nach dem Personalausweis gefragt.

    Wie genau man sich zu verhalten hat, wenn wirklich ein Amokläufer herinkommt, haben mich meine Schüler auch gefragt. Eine richtige Antwort wusste ich darauf nicht.

    Zudem wurden wir Lehrkräfte dazu aufgefordert, in den Pausen "Streife zu laufen". Naja, ob das so richtig was bringt, sei dahingestellt.

    Gruß
    Super-Lion

    Hallo Reffi25,

    zu Frage 3:

    Ich wurde vor 2 Jahren als Angestellt eingestellt und musste auch ein Gelöbnis nach § 6 BAT ablegen.

    Laut § 8 BAT hat sich der Angestellte so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird,....

    Also wie ein Beamter.

    Es ist schwer, eine allgemeine Regel dafür anzugeben, wann Verwaltungsvorschriften, wann Verordnung und wann Erlass ergeht. lassen sich nicht eindeutig bzw. nach einer Regel unterscheiden.

    In Form einer Verwaltungsvorschrift kann die vorgesetzte gegenüber der nachgeordneten Behörde Anordnungen treffen. Verwaltungsvorschriften richten sich in der Regel an Lehrer bzw. Bedienstete und nicht an Schüler. Z.B. bei mehr als 20 Schülern bei Ausflug, Lehrer und Begleitperson).

    Rechtsverordnungen ergehen demgegenüber auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. z.B. Schulgesetzt § 89 - Kumi wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Schulordnungen ,... zu erlassen. Beispiel auch Schulbesuchsverordnung

    Ansonsten empfehle ich die GEW-Jahrbücher oder das Buch "Schul- und Beamtenrecht" in Baden-Württemberg aus dem Europa-Verlag.

    Viel Erfolg am Freitag.

    Gruß
    Super-Lion

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag (Ausnahme Aushilfsvertrag) mündlich geschlossen werden.

    Es gibt allerdings ein Nachweisgesetz, in dem die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich niedergelegt werden müssen. Dies reicht aber auch noch spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn.

    Der mündliche Vertrag gilt!!!!!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Beamtenrecht anders geregelt ist.

    Gruß
    Super-Lion

Werbung