Hallo Reffi25,
zu Frage 3:
Ich wurde vor 2 Jahren als Angestellt eingestellt und musste auch ein Gelöbnis nach § 6 BAT ablegen.
Laut § 8 BAT hat sich der Angestellte so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird,....
Also wie ein Beamter.
Es ist schwer, eine allgemeine Regel dafür anzugeben, wann Verwaltungsvorschriften, wann Verordnung und wann Erlass ergeht. lassen sich nicht eindeutig bzw. nach einer Regel unterscheiden.
In Form einer Verwaltungsvorschrift kann die vorgesetzte gegenüber der nachgeordneten Behörde Anordnungen treffen. Verwaltungsvorschriften richten sich in der Regel an Lehrer bzw. Bedienstete und nicht an Schüler. Z.B. bei mehr als 20 Schülern bei Ausflug, Lehrer und Begleitperson).
Rechtsverordnungen ergehen demgegenüber auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. z.B. Schulgesetzt § 89 - Kumi wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Schulordnungen ,... zu erlassen. Beispiel auch Schulbesuchsverordnung
Ansonsten empfehle ich die GEW-Jahrbücher oder das Buch "Schul- und Beamtenrecht" in Baden-Württemberg aus dem Europa-Verlag.
Viel Erfolg am Freitag.
Gruß
Super-Lion
