Ablehnung Verbeamtung und Einstufung

  • Hallo!
    Es wäre super, wenn mir jemand ein paar Infos zu meinem Problem geben könnte.


    Nach Beendigung meines Refs an der Hauptschule (vor 4 Jahren) habe ich eine Vertretungsstelle an einer Realschule bekommen. In dieser Zeit hatte ich leider mit ziemlich vielen privaten Problemen zu kämpfen (die Schule hat mir auch nicht gefallen) und bin zu einem Neurologen/Therapeuten gegangen. Der hat mich nach Ablauf des Vertrags erstmal 4 Wochen krankgeschrieben. Weitere Krankschreibung hatte ich abgelehnt. Schule wollte mich weiterbeschäftigen- ich konnte aber nicht mehr. War dann noch 2 Monate arbeitslos und hab mir dann einen Job auf dem freien Arbeitsmarkt gesucht. Seit zwei Jahren arbeite ich nun als Vertretungskraft an einer Förderschule und fühl mich dort auch total wohl.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Als es mir damals so schlecht ging, habe ich die Verbeamtung schriftlich abgelehnt. Habe gedacht, wenn ich beim Psychotherapeuten war, dann werd ich eh nicht mehr verbeamtet. Kann ich das rückgängig machen? Bzw. lehnt man mit diesem Schreiben nicht nur die Verbeamtung für einen gewissen Zeitraum ab?
    2. Als ich in der Realschule die Vertretungsstelle bekam, wurde ich in E11 Stufe 3 eingeordnet. Nach der "Schulpause" wurde ich mit meiner jetzigen Vertretungsstelle in E11 Stufe 1 eingeordnet, die mitlerweile auf 2 angehoben wurde. Ist das rechtens, mich einfach wieder runterzustufen? Könnte das daran liegen, dass ich an einer Förderschule arbeite und Sek 1 Lehrerin bin?


    Danke für Antworten!

  • Hallo,
    zu Nr 2 kann ich dir nur schreiben, dass ich als Primarstufenlehrerin an einer Förderschule arbeite und meine Einstufung beibehalten wurde. Man kann bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Erhöhung der Stufe stellen. Das habe ich im letzten Schuljahr probiert, es hat nicht geklappt. Ich werde mich demnächst mal bei uns in der Schule erkundigen, ob das bei mir richtig ist. Nach meiner Rechnung habe ich 6 Jahre Berufserfahrung voll. Die Schulform ist dabei Nebensache. 2009 bin ich wegen kurzer Arbeitslosigkeit von BAT auf TVL umgestuft worden, aber das ist bei dir wohl nicht der Fall? Ich wohne in NRW.
    Alles Gute M.

  • Hi,
    ich hab mal bei der Bezirksregierung angerufen und nachgefragt. Meine Sachbearbeiterin wollte sich zurückmelden, hat das aber noch nicht gemacht. Hat aber gesagt, dass sie das mit der Einstufung mit ihrer Vorgesetzten besprechen muss...
    Bei dir Mamimama versteh ich nicht, dass du nicht höher gestuft wirst. Nach 6 Jahren hast du darauf sicher ein Recht. Oder bist du schon in Stufe 4? Und eigentlich läuft diese Höherstufung ohne Antrag, zumindest hat mir das ein Herr vom LBV gesagt.
    Susannea, du hattest nach der Pausenzeit gefragt. Ich war ca 8 Monate nicht in der Schule und bin dann an die Schule zurück. Aber es könnte sein, dass die Einstufungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Ich komme aus NRW.
    Zu der Verbeamtungsfrage wisst ihr nicht zufällig irgendwas?


    Gruß und danke für die Antworten
    S.

  • Susannea, du hattest nach der Pausenzeit gefragt. Ich war ca 8 Monate nicht in der Schule und bin dann an die Schule zurück. Aber es könnte sein, dass die Einstufungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Ich komme aus NRW.

    HIer gehts ja nicht um die Einstufung wirklich, sondern Beibehaltung der Stufensachen und bis auf Hessen gilt ja überall der TV-L (in Berlin nur etwas abgewandelt) und darin steht dies so ;)

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