Beamte auf Probe und Schwangerschaft

  • Hallo!


    Seit dem 1.2.09 bin ich in einem Beamtenverhältnis auf Probe als Poollehrerin (NRW). Wie würde es verlaufen, wenn ich in nächster Zeit schwanger werden würde? Dann wird doch die Probezeit, in der man im Mutterschutz/Erziehungsurlaub ist wieder hinten dran gehängt,oder? Wie sieht das denn dann in der Zeit mit dem Gehalt aus? Wieviel bekommt man dann während der Elternzeit gezahlt? (Zur Zeit erhalte ich A12). Wie lange kann man maximal Elternzeit beantragen,oder ist das "egal"?
    Über Antworten wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Eure Caro :)

  • Mutterschutz zählt mit zur Probezeit, genauso wie ein etwaiges Beschäftigungsverbot, nur Elternzeit bleibt außen vor.


    In der Elternzeit kannst du nach dem Mutterschutz (da bekommst du ja dien volles Gehalt) 67% des Einkommens als Elterngeld erhalten. Dies gibt es maximal 12 Monate (alleinerziehend 14) und der Muttershcutz wird dabei angerechnet.

  • Hallo,


    hierzu habe ich auch eine Frage.
    Wie ist das genau mit dem Mutterschutz?
    Es gibt ja sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Die acht Wochen sind ja parallel mit der Elternzeit, die ab der Geburt beginnt.
    Welche Zeiten davon zählen mit zur Probezeit?
    Nur die sechs Wochen vor der Geburt oder die kompletten 14 Wochen?


    Vielen Dank schonmal.
    Schöne Grüße
    Sofia

  • Zitat

    Original von Sofia Marie
    Die acht Wochen sind ja parallel mit der Elternzeit, die ab der Geburt beginnt.
    Welche Zeiten davon zählen mit zur Probezeit?
    Nur die sechs Wochen vor der Geburt oder die kompletten 14 Wochen?


    Elternzeit beginnt erst nach dem Mutteschutz, der Mutterschutz wird allerdings bei der Länge darauf angerechnet. Somit zählen auch die kompletten 14 Wochen, weil du erst danach in Elternzeit gehst.

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist schon alles etwas kompliziert... Aber so langsam blick ich durch.


    Das heißt also, dass die ersten sechs Wochen sowieso als Probezeit gelten und die acht Wochen nach der Geburt nur dann als Probezeit ("Bewährungszeit") gelten, wenn man direkt nach der Geburt noch keine Elternzeit nimmt, oder?


    Oder anders formuliert: Nur wenn man direkt nach der Geburt mit der Elternzeit beginnen würde, würden diese acht Wochen nicht zur Probezeit zählen.


    Sorry, ich muss da wirklich genau nachfragen, da ich mich in einer solchen Lage befinde und wissen möchte, ob sich dadurch meine Probezeit verlängert oder nicht.


    Danke schon mal und liebe Grüße


    Sofia

  • Zitat

    Original von Sofia Marie
    Das heißt also, dass die ersten sechs Wochen sowieso als Probezeit gelten und die acht Wochen nach der Geburt nur dann als Probezeit ("Bewährungszeit") gelten, wenn man direkt nach der Geburt noch keine Elternzeit nimmt, oder?


    Oder anders formuliert: Nur wenn man direkt nach der Geburt mit der Elternzeit beginnen würde, würden diese acht Wochen nicht zur Probezeit zählen.


    Nein, die 14 Wochen Mutterschutz gelten insgesamt als Beschäftigungszeit.

  • Hallo,


    nochmals Danke. Jetzt bin ich beruhigt, denn meine Probezeit endet ziemlich genau 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Das wäre schon blöd, wenn ich wegen "ein paar Wochen" die Probezeit nicht beenden könnte und nach der Elternzeit noch eine Verlängerung hätte.
    Schön, dass der Mutterschutz als Beschäftigungszeit/Probezeit gilt.


    Danke.
    Gruß
    Sofia

  • Dieses Thema ist zwar schon ziemlich alt aber immer noch aktuell.
    Ich weiß noch nicht genau ob ich schwanger bin, wäre aber nicht unmöglich und da kommen mir ein paar Fragen auf. Zum Beispiel, ob sich die Probezeit auch verlängert wenn man in der Elternzeit noch Teilzeit an seiner Schule arbeitet, ich fühle mich nämlich ganz schön in der Zwickmühle auf der einen Seite möchte ich natürlich viel Zeit mit meinem Kind verbringen auf der anderen Seite liebe ich aber meinen Beruf und möchte da auch nicht ganz raus. Und wieviele Stunden ich Teilzeit machen dürfte/mindestens müsste.
    Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich in NRW arbeite und zu denjenigen gehöre, die ihre Probezeit nicht verkürzen können und jedes Jahr eine Revision pro Fach machen müssen.

  • info für die elternzeit in nds (für nrw würde ich dann bei der entsprechenden schulbehörde fragen):


    man muss 50% arbeiten (also hier 14 stunden), um seine probezeit zu 100% weiterhin abzubauen. arbeitest du weniger, baust du zwar auch probzeit ab, aber das dauert dann länger. du darfst bei teilzeit in elternzeit auch unterhälftige teilzeit arbeiten, beispielsweise 6 oder 10 stunden.

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