wie hoch ist eine steuerl. rückerstattung für ein arbeitszimmer?

  • hallo,
    es gibt ja inzwischen wieder die möglichkeit (laut diverser anderer threats), als lehrer das arbeitszimmer von der steuer abzusetzen.


    wie viel geld kann man den dabei erwarten?


    beispielrechnung:
    person x ist mieter einer 2-zimmer wohnung für 600€ warm (ca. 450 kalt).
    ein zimmer a 15 quadratmeter wird als arbeitszimmer verwendet.


    wie hoch wäre dann ungefähr die rückzahlung?


    reden wir hier über 10€ im monat oder eher über 80€???


    vielen dank im voraus

  • Das kann dir niemand sagen, denn das hängt davon ab, was du noch wo abgesetzt hast und was du an Steuern gezahlt hast, was du an EInkommen hast usw.


    Da gibts keine pauschale Antwort.


    Bei uns gehts z.B. in 2008 um nur 24 Euro, aber ich streite mich mit unserem Finazamt auch um 4 Euro, also wieder ein Punkt für mich ;)

  • Ich hab für 2009 knappe 250 € fürs Arbeitszimmer bekommen...Gesamtwohnung 75 qm, 355 € kalt, 550 € warm, Arbeitszimmer knapp 14 qm groß.


    Wie schon geschrieben, hängt das vom Einkommen/ gezahlten Steuern ab...aber so hast Du mal nen Eindruck.

  • Das hängt davon ab, welche Kosten du für das Arbeitszimmer geltend machen kannst.


    Modellrechnung (Kosten über den Daumen geschätzt):


    Wohnungskaltmiete pro Monat 500 € = 6000 € im Jahr.
    Strom- und Wasserkosten 700 € pro Jahr
    Heizung 1200 € jährlich
    Reinigungskosten für die Gesamtwohnung 400 € jährlich
    Müllabfuhr pro Jahr 150 €
    Schornsteinfeger 50 €
    Grundsteuer 300 €
    Haushaftpflichtversicherung 80 €
    Gebäudebrandversicherung 120 €
    Nebenkostenabrechnungsservice 200 €


    Gesamtkosten der Wohnung pro Jahr: 9200 €


    Die Wohnung hat 80 m², das Arbeitszimmer 16 m², also 20% der Gesamtfläche.


    Damit kannst du 20 % von 9200 € = 1840 € geltend machen, weil jedoch der Höchstbetrag für das Arbeitszimmer 1250 € beträgt, bleibst du auf den restlichen Kosten sitzen.


    Nun kommt dein Steuersatz ins Spiel. Je nach Gehaltsklasse unterliegst du der Steuerprogression, zahlst also ca. 20% - 40% Steuern auf dein Gehalt.
    Von den 1250 € erhältst du also - je nach Progressionsstufe zwischen 30-50% erstattet. (Das liegt wiederum daran, dass diese 1250 € in der Progression die "oberen" 1250 € deines Einkommens sind und die Progressionskurve im oberen Bereich steiler verläuft als im Mittelwert.)


    Erstattung im Beispiel zwischen 375 € und 625 €.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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