Pädagogische Versetzung

  • Hallo,
    diesen Montag habe ich erfahren, dass er in Deutsch eine 5 bekommt und die leider nicht ausgleichen kann.
    Er hatte im Halbjahreszeugnis eine 5 in Mathe und Französisch und hat sich in beiden Fächern auf eine gute 4 ( 4+) gebessert. Ich habe von pädagoischen Verstzungen gehört, kann mir jemand mitteilen was das ist? Ich muss noch sagen, dass mein Sohn schonmal in der 7. Klasse wiederholt hat. Er ist jetzt 16 Jahre alt und in der 9. Klasse auf dem Gymnasium. Ist es noch möglich auf die Realschule zu wechseln in die 10. Klasse?
    Gruß Mary

  • Eine päd. Versetzung ist eine Versetzung in die nächste Klassenstufe, bei der zwar nicht die notwendigen Leistungen erbracht wurden, die für ein erfolgreiches Mitarbeiten im nächsten Schuljahr notwendig wären, aber eine Wiederholung der Klassenstufe aufgrund von anderen Gründen sich eher nachteilig auf den Schüler auswirken würden. Dies kann z.B. sein, dass der Schüler bereits deutlich älter als die Schüler der entsprechenden Klassenstufe ist oder es kann auch sein, dass davon ausgegangen wird, dass er durch die Rahmenbedingungen (Mitschüler, Klassenlehrer, Fördermöglichkeiten) in der neuen Klassenstufe besser gefördert werden kann als bei einer Wiederholung.


    Eine päd. Versetzung muss in der Zeugniskonferenz von allen den Schüler unterrichtenden Lehrern beschlossen werden.


    Auf die Realschule zu wechseln dürfte jederzeit möglich sein, insbesondere wenn ein Schüler nicht versetzt wurde. Wie schwierig oder einfach die Umsetzung ist, hängt allerdings ganz von den örtlichen Umständen und Gegebenheiten ab.


    Hast du schon einmal mit dem Klassenlehrer über die Möglichkeiten und Alternativen für deinen Sohn gesprochen? Der dürfte vermutlich detailliertere Auskünfte geben können.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo,


    gibt es nicht im Gymnayium die Möglichkeit einer Nachprüfung?? Am besten sprichst du aber so schnell wie möglich mit dem Klassenlehrer, er kann deinen Sohn wohl am besten einschätzen. Ein Wechsel auf eine niedrigere Schulart ist oft gar nicht so einfach (für den Schüler), weil dort wieder andere Fächer unterrichtet werden.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Für einen Wechsel in die Realschule muss man bei uns erst einmal eine finden, die einen aufnimmt. In der 9. Klasse ist das gar nicht so einfach für einen abgebrochenen Gymnasiasten.


    Der Sohn von Bekannten hat das in ziemlich ähnlicher Lage mal versucht und keine gefunden. Er hat dann mangels Alternativen wiederholt und inzwischen Abitur. Wenn die schlechten Leistungen eher an pubertärer Schlurigkeit und Verweigerung liegen als an mangelnder intellektueller Ausstattung, bringt es etwas, ein Jahr länger Zeit zu haben. Gerade bei Jungen.


    Grüße Enja

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber kann es nicht sogar sein, dass er wenn er zweimal wiederholt und schon 16 ist die gesetzliche Schulpflicht erfüllt hat und somit eine andere Schule (außer Berufsschulen etc.) ihn nicht mehr aufnehmen muss. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland ihr seid. Bei uns gab es aber mal den Fall, dass ein Schüler die 9. Klasse fast zum 2. Mal hätte wiederholen müssen und somit die Schule ohne Schulabschluss hätte verlassen müssen, weil er schon 16 war und schon 10 Schuljahre hinter sich hatte. Das kann aber auch vom Bundesland abhängen. Ich will nicht mutmaßen, aber du solltest dich auf jeden Fall mal in der Schule genau erkundigen.
    Bei einer 5 ist wirklich u.U. eine Nachprüfung möglich (jedenfalls in NRW). Aber das muss auf der Zeugniskonferenz beschlossen werden.
    Allerdings würde ich mir bei den Noten und mit Blick auf die Tatsache, dass er bereits eine Klasse wiederholt hat, dringend überlegen, ob er an der richtigen Schulform ist.
    Woran liegt es denn, dass er in so vielen Fächern recht schwache und schwache Leistungen hat?

  • Zitat

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber kann es nicht sogar sein, dass er wenn er zweimal wiederholt und schon 16 ist die gesetzliche Schulpflicht erfüllt hat und somit eine andere Schule (außer Berufsschulen etc.) ihn nicht mehr aufnehmen muss


    Stimmt, ist in Hessen auch so. Allerdings besteht dann noch die Möglichkeit der Schulzeitverlängerung. Ich gehe mal davon aus, dass die jeder Gymnasiast kriegen wird, solange er nicht durch eine besondere Verhaltensproblematik auffällt.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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