Hallo zusammen,
ich bin Lehrerin und Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe mich als ADLK bei der ZfA beworben und bin auch ab 01.08.2018 freigestellt. Nun habe ich Stellenangebote als OLK bekommen. In meinem "Freistellungsschreiben" steht allerdings, dass diese Freistellung nicht mit einer Beurlaubung aus dem aktiven Schuldienst gleichzusetzen ist. Telefonisch konnte ich bei der ZfA die letzten Tage niemanden erreichen.
Ich bin mir unsicher, ob ich überhaupt diese OLK-Stelle annehmen darf. Ich kann dazu nichts finden.
Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße