Lehramt Gymnasium: Ausnahmegenehmigung für Fächerkombination in Niedersachsen

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich studiere momentan in Hannover die Fächer Geschichte und Katholische Theologie auf Lehramt. Um den Master in Hannover machen zu können, brauch ich für diese Kombination eine Sondergenehmigung (da kein Hauptfach dabei ist). Das war bis vor einiger Zeit - so wie ich hörte - auch immer recht unproblematisch, heißt, dass die meisten Anträge auch immer durchgekommen sind. Seit so ca einem Jahr hat sich das geändert. Ich hab einen Antrag geschickt, welcher leider abgelehnt wurde. Da war ich nicht die einzige. Ich möchte mich damit aber nicht wirklich abfinden, zumal ich Kommilitonen kenne, die zunächst eine Absage bekommen haben aber es dann doch irgendwie geschafft haben (unter anderem mithilfe von Anwälten usw). Nun wäre meine Frage an euch, ob ihr irgendetwas diesbezüglich wisst oder ihr selbst Erfahrungen habt und mir vielleicht helfen könnt.


    Über eure Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen :)

  • Nein, keine Erfahrung. Aber für den fall, dass das nichts wird, oder du kein Bock auf die Anwaltsnummer hast: Wie wäre es mit einem weiteren Fach? Ich weiß ja nicht, was an niedersächsischen Gymnasien als Hauptfach gilt, aber was wäre mit Latein? Das ist dir vielleicht nicht ganz fremd.


    Pausi

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Auch keine Erfahrung, aber wenn das keine Spezialregelung aus Hannover ist, sondern in ganz Niedersachsen gilt, könnte es bei der Fächerkombi möglicherweise ja auch Beschränkungen geben, was die Einstellung angeht.

  • Hey danke für eure Antworten!


    Also an ein drittes Fach habe ich auch schon gedacht. Aber das könnte ich dann ja erst im Master dazu nehmen, oder? Wie genau läuft das ab, bewirbt man sich dann schon von Anfang an für die drei Fächer?

  • Hallo 8Scarlett8,


    da du Kommilitonen kennst, "die zunächst eine Absage bekommen haben aber es dann doch irgendwie geschafft haben" - warum fragst du nicht diese?


    Gruß
    Nitram

  • Die Regelung gilt in ganz Niedersachsen. Das Drittfach kannst du an niedersächsischen Universitäten auch erst im Master machen, insofern bringt dir das nicht. Ich sehe nur zwei Möglichkeiten. Nochmals den Antrag stellen, sofern dies möglich ist; andere Studenten haben es ja offenbar geschafft. Oder das Bundesland wechseln, und versuchen den Master bzw. das 1. Staatsexamen dort zu beenden. Du musst aber damit rechnen, viel nachzuholen; Anerkennung gestaltet sich schwierig.

  • Also ich habe derzeit dasselbe Problem. Ich studiere Geschichte / Philosophie & Werte und Normen auf Lehramt an Gymnasien. Auch mein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung wurde abgelehnt. Am Anfang des Studiums wurde uns gesagt, es wäre gar kein Problem eine solche Genehemigung zu erhalten, da man nicht einmal eine Begründung hinschicken müsste. Gesagt getan - Folge: Antrag Abgelehnt. Danach habe ich einen Antrag mit Begründung geschrieben - Folge: Antrag abgelehnt. Grund: Ihre Begründung ist verständlich aber ist gegen die Verordnung. Der Hammer ist eigentlich, dass es bei uns ganz viele gab, die Theologie & Geschichte studieren und ihren Antrag genehmigt bekommen haben. Nur wir mit der Kombi Geschichte & Philo nicht. :sauer:
    So.
    Da ich erst im Bachelorstudium bin, habe ich mich für Germanistik beworben und hoffe, dass ich dafür auch zum Wintersemester zugelassen werde. Du musst ein Drittfach bzw. Hauptfach bis zum Ende des Bachelorstudiums gemacht haben, ansonsten wirst du nicht zum Master zugelassen. Und das ist soweit ich weiß in ganz Niedersachsen so. Natürlich kannst du auch den Rest des Bachelor- / Masterstudiums in einem anderen Bundesland machen
    ;)

    Nichts ist schrecklicher als ein Lehrer, der nicht mehr weiß als das, was die Schüler wissen sollen.


    (Johann Wolfgang von Goethe)

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