Frage zur Beurteilung

  • Inwieweit darf man Arbeits- und Sozialverhalten in die Note miteinrechnen, wenn dies nicht extra als Kopfnote ausgewiesen wird?

  • Wäre das nicht eine Frage der Gesetzeslage in deinem Kanton bzw. Land?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • *zwinker* - Kantone gibt's hier nicht ;) , und ich habe bisher nichts gefunden, wo das 'ordentlich' geregelt wird; immer nur mittels Wischi-Waschi-Paragraphen

    Drum hätte mich interessiert, wie das 'andernorts' gehandhabt wird.

  • Leider gibt´s die Betragensnote ja nicht mehr - das Sozialverhalten darf nicht in die Noten miteinberechnet werde, das Arbeitsverhalten zählt zur Mitarbeit (ich rechne jedoch teilweise auch das Sozialverhalten in die NOten mit ein, denn wenn einer dauernd den Unterricht stört, ist das für mich auch ein Zeichen fehlender Mitarbeit ;)

    gruß shopgirl

Werbung