Frage an NRWler: Empfehlung verpflichtend?

  • Hallo zusammen,


    ich frage heute im Auftrag einer Mutter, die mit ihrer Familie nach NRW ziehen wird. Wie wird es in NRW gehandhabt? Sind die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen, die im vierten Schuljahr von der Grundschule ausgesprochen werden, für die Eltern verpflichtend oder oist es so wie bei uns in RLP. Die Schule empfiehlt, die Eltern treffen aber letzten Endes die Entscheidung...


    Wäre klasse, wenn mir jemand Auskunft geben könnte! Danke!



    Miriam

  • Seit diesem Schuljahr ist in NRW die Empfehlung des Grundschullehrers bindend.
    Melden die Eltern ihr Kind trotz gegenteiliger Empfehlung am Gymnasium etc an, muss das Kind am Probeunterricht teilnehmen.


    Gruß
    smali

  • Zunächst werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen in die weiterführende Schule. Wollen sie ihr Kind immer noch gegen die Empfehlung des Lehrers in diese Schule schicken, muss das Kind an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Probeunterricht bedeutet - so viel ich weiß - dass das Kind drei Tage "getestet" wird, ob es den Anforderungen der weiterführenden Schule entspricht. Wie genau das aussieht, weiß ich leider auch nicht... Setzt man das Kind dann einfach in die 5.Klasse? Die ja schon weiter sind als die Viertklässler?


    Und wie war das noch mal mit der Stimmenentscheidung? Da sind doch mehrere Leute stimmberechtigt, oder? Und nur wenn alle nein sagen, darf das Kind nicht zu der Schule?

  • ... außerdem ist es so, dass der Grundschullehrer / die Lehrerin auch 2 Schulen vorschlagen kann,. z.B. Empfehlung lautet Realschule, aber eingeschränkt ist auch Gymnasium möglich.


    Gruß
    Metti

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