Anwalt - ebay

  • Hallo,
    ich habe Schwierigkeiten mit einem Käufer bei Ebay, der mich nun mit einem Anwalt konfrontiert, weil ihm bei der Auslandsüberweisung Gebühren von meiner oder seiner Bank abgezogen wurden, ich aber nicht schicke solange ich nicht den Verkaufsbetrag erhalte und sehe ich nun einer Mail eines vermeintlichen Anwalts entgegen.


    Ich habe keine Ahnung, ob ich bei dieser Bagatelle ( er soll doch einfach den restlichen Betrag i.H.v. 5€ überweisen) trotzdem einen Anwalt benötige. Falls ja, muss ich schon für eine erste Besprechung zahlen?
    Ich habe nämlich keinen Rechtsschutz.



    Lg
    dani

  • Bei so einer Summe zeigt dir meiner Meinung nach doch jeder Anwalt einen Vogel. Ich glaube nicht, dass dieser Käufer wirklich einen Anwalt gefunden hat oder findet. Ich vermute eher, dass er/sie ein wenig eine Welle machen möchte.

  • Hey Dani,


    ich empfehle dir, im Hilfe-Forum bei Ebay ein wenig zu stöbern, ob es Gleichgesinnte gibt bzw. ob jemand schon mal dasselbe Problem hatte. Oder du nimmst Kontakt zum Ebay Kundenservice auf und stellst deine Frage hier. Ich habe sowohl mit dem Hilfe-Forum als auch mit dem Kundenservice gute Erfahrungen gemacht.
    Einen Anwalt würde ich auf keinen Fall einschalten. Nicht wegen 5 Euro! Du bist ja im Recht, also warte erst mal ab, was der Käufer jetzt vorhat. Und mach dich wie gesagt im Ebay-Forum bzw. über den Kundenservice schlau. Kann ich nur empfehlen!


    Alles Gute,


    Vivi

  • Hallo
    hatte auch mal so ein Problem - die Gebühren für die Überweisung übernimmt normalerweise der Käufer; trotzdem frage ich mich, wieso so hohe Überweisungskosten angefallen sind, weil seit 1.Juli 04 Auslandsüberweisungen innerhalb der EU gleich viel kosten wie Inlandsüberweisungen (=spesenbegünstige EU Überweisung mit IBAN und BIC Code).
    Ich würde auch nicht liefern, bevor nicht die gesamte Summe bezahlt ist, meiner Meinung nach muss sich er Käufer vorher informieren ob extra Spesen bei einem Kauf im Ausland anfallen.


    gruß shopgirl

  • Hallo Dani!


    Du bezahlst bei einem Anwalt bereits bei einem ersten Gespräch eine Beratungsgebühr.


    clonie

  • Zitat

    Shopgirl schrieb am 30.06.2005 12:25:
    Hallo
    hatte auch mal so ein Problem - die Gebühren für die Überweisung übernimmt normalerweise der Käufer; trotzdem frage ich mich, wieso so hohe Überweisungskosten angefallen sind, weil seit 1.Juli 04 Auslandsüberweisungen innerhalb der EU gleich viel kosten wie Inlandsüberweisungen (=spesenbegünstige EU Überweisung mit IBAN und BIC Code).
    Ich würde auch nicht liefern, bevor nicht die gesamte Summe bezahlt ist, meiner Meinung nach muss sich er Käufer vorher informieren ob extra Spesen bei einem Kauf im Ausland anfallen.


    gruß shopgirl


    Schweiz ist kein EU Land

  • Ich hatte auch mal Ärger mit einer Käuferin aus Österreich, die die teuren Porto-Gebühren nicht zahlen wollte (Österreich gilt schließlich als Ausland und ist daher teurer). Tja, ich hatte in meiner Auktion bei der Angabe der Porto-Gebühren ja nun hingewiesen auf "Versand innerhalb Deutschlands". Wenn der Käufer nicht richtig lesen kann oder es drauf ankommen lassen will, hat er eben Pech gehabt. Er muss sich VOR Ende der Auktion darum kümmern. Daher gilt auch in deinem Fall: Der Käufer hat nichts gegen dich in der Hand. Überweisungsgebühren sind nicht deine Angelegenheit. Das hätte er sich ja nun auch denken können, dass da extra Gebühren auf ihn zukommen. Ich würde die Ware auch erst verschicken, wenn der Gesamtbetrag bei dir angekommen ist. Lass dich nicht erpressen! Du bist eindeutig im Recht! Schick ihm notfalls noch mal `ne Zahlungsaufforderung. Kannst ja auch sagen, dass du juristischen Rat eingeholt hast oder so...


    Um solchen Problemen in der Zukunft aus dem Weg zu gehen, habe ich jedenfalls mein Ebay-Profil geändert. Jetzt können nur noch Käufer aus Deutschland bei mir mitbieten. Das verkleinert zwar den möglichen Kundenkreis, aber erspart auch `ne Menge Ärger!


    LG,


    Vivi

  • Man kann übrigens auch über ebay eine "offizielle" Zahlungsaufforderung schicken. Wenn er dann nach einer gewissen Zeit immer noch nicht gezahlt hat, kann man den Vertrag rückgängig machen und den Artikel entweder dem Zweithöchstbietenden anbieten oder, falls nicht vorhanden, neu einstellen. Musste ich leider auch schon machen (es war allerdings keinerlei Kontakt seitens des Käufers zustande gekommen), und siehe da - einen Tag später war das Geld da.

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