Einsicht in Akte beim Gesundheitsamt?

  • Hallöchen,


    hab schon wieder eine Frage: Weiß jemand von euch, ob es möglich ist, nach der amtsärztlichen Untersuchung Einsicht in die Akte des Gesundheitsamtes zu kriegen? Theoretisch können die ja was ganz anderes draufschreiben, als sie einem sagen.


    Und welche Chancen hat man, das Ganze anzufechten, wenn die Verbeamtung abgelehnt wird? Eine Freundin von mir ist wegen Übergewicht in dieser Situation und ich selbst fürchte, dass es mir nicht anders ergehen wird wegen Krankheit.


    Gruß,
    Cat :rolleyes:

  • mir haben sie erklärt, dass sie das genaugenommen rechtlich eigentlich nicht einfach weiterschicken dürfen, sondern dir aushändigen müssen, so dass du es an entsprecehnde behörde leitest. theoretisch dürfte man sogar mehrwere gesundheitsämter aufsuchen, bis man eins gefunden hat, welches einem grünes licht gibt.

  • Hallo,


    ich kann es nur aus dem Krankenkassenbereich sagen, aber da es ja auch um medizinische und Sozialdaten geht, dürfte das identisch sein.


    Der Patient hat kein Recht, Einsicht in seine medizinischen Daten zu nehmen, da dort auch Informationen stehen könnten, mit denen er nicht zurechtkommt. Der Patient kann allerdings verlangen, dass Gutachten, Diagnosen etc. seinem Hausarzt / einem Arzt seines Vertrauens zugänglich gemacht werden, der ihm dann mitteilt, was er meint ihm sagen zu können.


    Du selbst kannst nur die Entscheidung, Dich nicht zu verbeamten anfechten, wenn diese aber an sich rechtmäßig ist und "nur" das medizinische Gutachten falsch ist, dann muß dieses Gutachten durch ein geeignetes Gegengutachten widerlegt werden (Kurz gesagt: Du bist kein Mediziner, hast also keine Ahnung und kannst deshalb auch nicht selbst gegen das Gutachten vorgehen. Das muß ein anderer Mediziner tun .).


    Das mit dem Weiterschicken von solchen Unterlagen wird häufig so geregelt, dass Du irgendwann unterschreibst, dass Deinem Arbeitgeber / Dienstherrn alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, solange Du nicht ausdrücklich in einem Einzelfall widersprichst. Man kann Dir natürlich auch die Unterlagen aushändigen und Dich bitten, diese weiterzuleiten. Theoretisch müssten diese Unterlagen dann aber versiegelt werden und dürften von der annehmenden Behörde nur mit ungebrochenem Siegel anerkannt werden...


    Sicherlich kannst Du auch mehrere Gesundheitsämter aufsuchen, aber leg Dir schon mal eine Erklärung zurecht, warum Du nicht einfach das nächste genommen hast. ;)

  • Hallöchen,


    erstmal danke für eure Antworten! Ich werde auf jeden Fall auch nochmal bei der GEW nachfragen, bevor ich aufs Gesundheitsamt gehe.


    Ich hab mich auch schon gefragt, wie es ist, wenn ich einfach auf ein anderes Gesundheitsamt gehe. Das Gesundheitsamt in unserer Stadt ist nämlich dafür bekannt, dass die Amtsärzte besonders streng sind, während das in der Nachbarstadt ziemlich lasch sein soll. Aber es stimmt schon; wie soll man das erklären? Wahrscheinlich erscheint das denen dann gleich suspekt. X(


    Viele Grüße,
    Cat

  • ich war bei dem Gesundheitsamt in der Nachbarstadt, aber nicht, weil hier die Ärzte zu streng gelten, sondern hatte zwei gute Gründe:
    bei uns muss man ca. 4-6 Wochen auf einen Termin warten und ich war damals in der Lernpause mehrere Wochen bei meinem Freund, der im Nachbarort wohnt.
    Dumm angeguckt oder gefragt hat mich niemand, warum ich zu Ihnen komme. Aber gerade die zweite "Ausrede" kann ja wohl jeder anwenden.

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