• Hallo!
    Ich habe heute eingehend das GEW-Jahrbuch gewälzt, aber kein Gesetzt gefunden, was irgendwie meine Frage beantwortet hätte, deshalb frage ich einfach mal was ihr dazu meint. Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus.


    Mein Mann und ich denken zur Zeit über ein Baby nach. Da wir immer sehr weit vorausplanen haben wir uns natürlich auch über die anschließende Elternzeit schon unsere Gedanken gemacht. :D Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz gleich wieder anfangen, allerdings mit weniger Stunden. Da haben wir sofort zwei Schlagworte gefunden: Teilzeit und unterhälftige Teilzeit.
    Im Zusammenhang damit schreibt das OSA Stuttgart hier


    http://www.oberschulamt-stuttg…tung/erziehungsurlaub.pdf ,
    dass man bei unterhälftiger Teilzeit die Ansprüche verliert wieder an die gleiche Schule wie zuvor zu kommen, wenn man aber nur "normale" Teilzeit, also mehr als die Hälfte eines vollen Deputats, dann verliert man diesen Anspruch nicht.
    Leider haben wir kein Gesetz gefunden, dass diese Aussage untermauern würde.
    Im Gegenteil, im LBG §36,37 steht sogar, dass man jederzeit auf eine gleichwertige Stelle gesetzt werden kann. ?(
    Da es mir sehr wichtig ist, dass ich an meiner jetzigen Schule bleiben kann, wollte ich einfach mal hören ob ihr zu dem Thema was Genaueres wisst.


    Viele Grüße, Barbara

  • Hallo Barbara!


    Ich habe mich aus gegebenen Anlass ;);) über dieses Thema auch schon informiert und habe auch meinen Schulrat dazu befragt.
    Also: wenn du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass du wieder an deine "alte" Schule kommst. In meinem Fall ist es so, dass ich meine Stundenanzahl nicht verändern werde (bleibe bei 24 Stunden) - und somit werde ich während der 14 Wochen Mutterschutz durch eine KV vertreten. Ich denke, auch wenn du deine Stundenzahl verkürzen wirst, hast du gute Chancen an der Schule bleiben zu können. Wie deine restlichen Stunden dann allerdings "untergebracht" werden, weiss ich auch nicht.. (zusätzlicher Lehrer??).


    Hmm, wie wärs, wenn du einfach mal bei der GEW oder VBE anrufen würdest und dich erkundigst? Die können dir sicher weiter helfen!!


    Alles Liebe - und falls ihr euch sicher seid --> eine schöne nächste Zeit :D und dann eine schöne Schwangerschaft!!


    Becci (momentan. 16. Woche :D )

  • Hallo Fabienne!
    Erst mal auch von mir herzlichen Glückwunsch, eine schöne Schwangerschaft und dann viel freude mit eurem Zwerg.


    Das was du schreibst ist das, was auch auf dem Formblatt vom Aberschulamt steht (so in etwa), leider gibt es wohl keine gesetzlichen Regeleungen dafür ?( Finde ich seltsam, da ja sonst auch alles geregelt ist...
    Jedenfalls finde ich es beruhigend, dass du den Sachverhalt so bestätigen kannst.
    Ich habe übrigens vor das Schuljahr 05/06 schon vorsichtshalber nur noch Teilzeit zu gehen. Dann muss nicht allzu viel vertreten werden, wenn es dann tatsächlich klappt mit der Schwangerschaft.


    Liebe Grüße und alles Gute, Barbara

  • Hallo!


    Danke *froi* - ich freu mich wirklich sehr.. nur halt das "Problem" mit meinem Rektor trübt diese Freude nich etwas!


    Also, wenn du bereits in Teilzeit in das Schuljahr gehst, dann ist es meines Erachtens überhaupt kein Problem!!! Ich kenne zwei junge Lehrerinnen, die beide sogar ein bzw. zwei Monate Elternzeit genommen haben und danach wieder in die alte Schule zurückgekommen sind und auch ihre alte Klasse als Klassenlehrerinnen weiterführen konnten.


    Also: alles Liebe!


    Becci

  • Ja, das kann ich mir vorstellen. Das ist in der Tat eine unangenehme Situation. Dazu kann ich nur sagen: Augen zu und durch. Im Gesetz hab ich gefunden, dass man sich spätestens zwei Wochen nach der Geburt entscheiden muss ob man Elternzeit nimmt oder nicht, mit der Begründung, dass der Rektor ja für Ersatz / Vertretung sorgen muss. Das heißt, wenn du es ihm frühzeitig mitteilst wie die Planung aussieht kann er entsprechend schon vorsorgen. Dann dürfte das bisschen Mutterschutz ja auch kein Problem sein.


    Ich muss sagen, das was du da scheibst beruhigt mich sehr.
    Natürlkich könnte ich mich auch an einer anderen Shcule wieder eingewöhnen, aber ich bin ein Mensch, dem das sehr schwer fällt. Außerdem bin ich erst ein jahr an meiner Schule und fühle mich ehrlich gesagt richtig wohl dort. Kein Vergleich zu meiner Ref-Schule ;)


    Viele Grüße, Barbara

  • Es ist wohl so, dass es ganz unterschiedliche Regelungen gibt, die von Jahr zu Jahr wechseln und auch von Schulbezirk zu Schulbezirk. Es ist aber wohl auch so, dass die Schule Mitspracherecht hat, ich würde, wenn du es vorher wissen willst, mit dem örtlichen Personalrat Kontakt aufnehmen, dann weißt du wie das Verfahren bei dir ist.
    Ich selber war ein halbes Jahr bei meinem zweiten Kind raus (ist gerade 1 1/2 Jahre her), dann bin ich mit 5 STunden wieder angefangen und nach 2 Monaten in eine andere Schule abgeordnet worden. War aber nicht schlimm. Nach einem halben Jahr bin ich mit einer halben STelle wieder eingestiegen und an die alte Schule gekommen, aber nur deswegen, weil ich mich zu einer Klassenführung bereit erklärte, die andere Kollegin nicht.
    Ich war genauso wie du, als ich meinen ersten Sohn bekam. Ich würde mir rückschauen nicht mehr allzu viele Gedanken machen,alles kommt sowieso anders als man denkt (ich bin nach meinem ersten Sohn sofort wieder arbeiten gegangen, weil ich es mir so vorgenommen hatte, hätte aber das aber lieber nicht gemacht, weil er krank wurde).


    Alles Gute
    flip

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