Private Versicherung - Beiträge zurück??

  • Hallo, seit dem 1. 9. diesen Jahres bin ich privat versichert - und habe für dieses Jahr bisher 3 Arztrechnungen bekommen. Jetzt meinte eine Kollegin, ich sollte diese Rechnungen doch nur bei der Beihilfe einreichen und nicht bei der Versicherung - denn ich müsste so oder so 300 Euro Eigenanteil zahlen und wäre besser gestellt, die PKV dieses Jahr nicht in Anspruch zu nehmen. Denn in dem Fall würde ich 3 Monatsbeiträge zurück erstattet bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob das immer für ein Kalenderjahr gilt - schließlich bin ich erst seit September versichert. oder ob es dann der Zeitraum September 04 bis September 05 ist. Hab auch schon meinen Versicherungsmakler angerufen, aber eine Antwort war aus ihm nicht herauszubekommen... Statt dessen wollte er über Unfallversicherungen, Lebensversicherungen etc. reden und mit sogar noch eine Hausrat auf´s Auge drücken. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen! Gruß Jule

  • Kommt darauf an, bei welcher privaten Versicherung du bist.
    Jede Versicherung hat hier eigene Regeln.


    Ich bin bei der Debeka. Die Regelung dort ist überaus kundenfreundlich. Wenn man Belege eingereicht hat und die Summe der Beträge die mögliche Rückerstattung (letztes Jahr 3 Monatsbeiträge) nicht überschreitet, bekommt man die Differenz erstattet.


    Meine Frau ist bei der Central. Hier wurde letzes Jahr nur 1 Monatsbeitrag rückerstattet und falls du dort ein Rezept für 20 euros eingereicht hast, verzichtest du automatisch auf die Rückerstattung....... Dort musst du selbst die Beträge im Auge behalten.
    Wir werden die Central kündigen, denn wenn man die Rückerstattungen mit berücksichtigt, ist die Debeka um Längen günstiger. Auch die Kundenfreundlichkeit und Geschwindigkeit der Überweisungen überzeugt im Vergleich deutlich......


    Zitat

    Jetzt weiß ich aber nicht, ob das immer für ein Kalenderjahr gilt - schließlich bin ich erst seit September versichert. oder ob es dann der Zeitraum September 04 bis September 05 ist.


    Die Zeiträume bei den Versicherungen sind immer Kalenderjahre.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • fieser versicherungsmensch den jule da hat.. :rolleyes:


    ich war bei der dkv versichert und der makler hat mir gleich bei unserem ersten gespräch erzählt, dass sie beiträge rückerstatten, wenn man nichts einreicht.



    sabi :)

  • Ich habe deine Frage nochmal genauer gelesen.
    Wenn du in diesem Jahr nur drei Monate versichert warst, bekommst du natürlich keine vollen 3 Beiträge rückerstattet, sondern nur einen Betrag anteilsmäßig vom Jahresrückerstattungsanspruch.


    Am besten, du rechnest deine Rechnungen zusammen und telefonierst mit der Gesellschaft, ob du die Rechnungen einreichen sollst oder nicht. Mit dem Einreichen kannst du dir auch ein Jahr Zeit lassen. Der Anspruch auf Erstattung verfällt (glaube ich mal) erst nach 2 Jahren. Aber frag' sicherheitshalber bei der Versicherung nach.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

Werbung