unzulässige Fragen für Auswahlgespräche!!!

  • Hallo ihr Lieben,
    für alle, die am sich am Montag ins Bewerbungschaos stürzen hier noch ein paar Tipps.


    Grundsätzlich gilt (laut GEW):
    Es sind nur Fragen zulässig, die in konkreter Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz stehen!


    Unzulässige sind insbesondere Fragen nach...
    > Schwangerschaft
    > beabsichtigtem Erziehungsurlaub
    > geplanter Heirat
    > nicht-ehelichen (womöglich gleichgeschlechtlichen)
    Lebensgefährten; geschieden-, getrennt-lebend
    > beabsichtiger Teilzeitbeschäftigung GANZ WICHTIG!
    Falls ihr nur eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht ziehen
    solltet, sagt das erst nachdem ihr den Vertrag
    unterschrieben habt!!!!
    > Konfession
    > Parteizugehörigkeit
    > Gewerkschaftszugehörigkeit
    > Öffentliche Ämter, Mandate
    > Bewerbungen auf andere Stellen


    Unzulässig heißt nicht automatisch, dass diese Fragen nicht gestellt werden, gibt uns aber das Recht, die Antwort zu verweigern oder Falschaussagen zu machen!


    Also allen viel Glück!!!
    Bye Sydney :)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Das sind ja ein paar gute Tipps.


    Ausnahmen gibt es bei Konfession und dem Lebenspartner aber, wenn man sich an einer Konfessionsgbundenen Schule bewirbt.


    Warum darf denn der Arbeitgeber nciht fragen, ob man nur Teilzeit arbeiten möchte? Das finde ich merkwürdig.

  • Hi Atreju,
    genau weiß ich das auch nicht, aber ich denke, dass sich die Prüfungskommission, wenn sie weiß, dass jemand vielleicht doch nur eine halbe Stelle machen will, sich doch für einen anderen Kandidaten, der eine volle Stelle machen will entscheidet! Das wäre aber unfair denen gegenüber, die vielleicht aus besonderen Gründen nur Teilzeit machen wollen und können. Deshalb gibt man dieses erst nach der Unterschrift auf dem Vertrag bekannt. Die Schukle hat dann halt Pech und hat "die Katze im Sack" gekauft!
    CIAO Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Zitat

    Sydney schrieb am 08.01.2005 00:09:
    Deshalb gibt man dieses erst nach der Unterschrift auf dem Vertrag bekannt. Die Schule hat dann halt Pech und hat "die Katze im Sack" gekauft!


    Aber ob das im Hinblick auf Transparenz und Ehrlichkeit ein guter Einstieg ins Berufsleben ist? Im Normalfall verbleibst du doch mehrere Jahre an einer Schule, wäre es da nicht fair, auch im Zuge der Unterrichtsabdeckung, das Thema Teilzeit anzusprechen - gerade, wenn es sich um eine geringe Wunsch-Stundenzahl handelt?


    fragt sich
    das_kaddl

  • ?( Hi,
    naja, ich weiß es eben auch nicht genau. Ich habe ja nur das wieder gegeben, was ich von der GEW bekommen habe.
    Ihr müßt nun selbst sehen, was ihr daraus macht!
    Nochmals viele Glück!
    LG Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

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