• Gibt es eigentlich für Lehrer noch die Residenzpflicht und wenn ja, was ist denn eigentlich genau damit gemeint???

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    peggy.sunshine schrieb am 27.01.2005 12:41:
    Gibt es eigentlich für Lehrer noch die Residenzpflicht und wenn ja, was ist denn eigentlich genau damit gemeint???


    Residenzpflicht besteht an einigen Internaten, das bedeutet in dem Fall, dass man auf dem Internatscampus wohnen müsste.
    Natürlich gibt es das für Lehrer nicht - Du kannst beispielsweise in Köln unterrichten und in Bonn wohnen - o.ä.
    Ist eben alles eine Frage der Mobilität und Fahrtwege, die man dann halt haben bzw. in Kauf nehmen muss.

  • ... Oder meinstest du Präsenzpflicht ?


    ;) Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Zitat

    peggy.sunshine schrieb am 27.01.2005 12:41:
    Gibt es eigentlich für Lehrer noch die Residenzpflicht und wenn ja, was ist denn eigentlich genau damit gemeint???


    Diese Pflicht, sich an dem Ort mit Wohnung niederzulassen, an dem man unterrichtet, gab es noch bis in die 70er Jahre. Später galt sie nur noch für Rektoren - denn diese sollten immer schnell erreichbar sein und sich auch im Ort "auskennen".


    Eine Recherche bei Google mit "residenzpflicht lehrer" hat folgenden, netten Artikel zu Tage gefördert, der die Situation der "Lehrergehülfen" (sprich Referendare) im 19.Jahrhundert beschreibt. Das waren noch Zeiten für die Refs!
    http://home.t-online.de/home/HaRosenthal/lehrer19.htm


    Daraus das folgende, erhebende Gedicht:

    :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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