Hallo,
wer kann mir sagen, ob das 1.Staatsexamen irgentwann "verfällt". Habe mein 1. Staatsexamen in Nds. gemacht und möchte wissen, ob ich mein 2. Staatsexamen z.B. auch erst in 10 Jahren ( mir ist bewusst, dass sich in der Zeit viel tut ) machen kann, da ich mir momentan nicht mehr so sicher bzgl. meiner Berufswahl bin und derzeit lieber etwas anderes machen möchte.
Gültigkeit des 1.Staatsexamen
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Am besten fragst du die zuständige Bezirksregierung.
In NRW bist du verpflichtet, innerhalb von ein paar Jahren (ich glaube 3, will mich aber auch nicht festlegen) dein Referendariat zu beginnen, da sonst dein Anspruch auf einen Platz verfällt...
Frutte55
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In BW z.B. "verfällt" nix! Wenn du länger als eine gewisse Zeit "draußen" warst, musst du ein Kolloquium ablegen, um zu zeigen, dass dein Wissen noch auf dem neusten Stand ist. Nach bestandenem Kolloquium hast du das gleiche Anrecht auf einen Refplatz wie die anderen. Aber "verfallen" tut schon mal gar nix, nirgendwo, das 1. SE hast du für immer! Anna
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In NRW gilt (galt zumindest bis vor drei Jahren) die gleiche Regel - nach fünf Jahren kannst du zu einer Nachprüfung in deinen Fächern verpflichtet werden, sonst passiert nix.
w.
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Zitat
Anna Havanna schrieb am 31.08.2005 03:24:
In BW z.B. "verfällt" nix! Wenn du länger als eine gewisse Zeit "draußen" warst, musst du ein Kolloquium ablegen, um zu zeigen, dass dein Wissen noch auf dem neusten Stand ist. Nach bestandenem Kolloquium hast du das gleiche Anrecht auf einen Refplatz wie die anderen. Aber "verfallen" tut schon mal gar nix, nirgendwo, das 1. SE hast du für immer! AnnaNun ja .... in Ba-Wü muss - wenn man nach dem 1.Stex.mehr als 5 Jahre verstreichen lässt, dieses Kolloqium absolviert werden. Eine Kollegin hat das ähnlich locker gesehen wie du - und ist durchgefallen.
Im Prinzip ist es eine Wiederholung des mündlichen 1.Staatsexamens - also schon recht heftig.... -
Oh, das wusste ich nicht, dass dieses Kolloquium so heftig sein kann! Ich hatte aber doch recht damit, dass das 1. SE nicht "verfällt", oder? Man müsste korrekterweise doch sagen, dass der Anspruch auf einen Refplatz "verfallen" kann, wenn man durch das Kolloquium fällt, aber nicht das 1. SE selbst. Oder?
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