Tipps für Kursfahrt

  • Hallo,


    Obwohl ich die Suchfunktion schon bemüht habe, bin ich noch nicht so ganz zufrieden.
    Ich werde mit einem Oberstufenkurs eine mehrtägige Kursfahrt machen. Bis nachmittags ist immer ein festes Programm vorgegeben, aber dann haben die Schüler natürlich auch Freizeit.
    Thema Alkohol: Da die Schüler 16 sind, dürfen Sie nach dem Gesetz Bier und Wein trinken. Wie handhabt ihr das? Verbieten? Mit genau abgesteckten Grenzen erlauben? Es ist klar, dass die Schüler sich nicht vollsaufen dürfen und dann morgens kaum mitarbeitsfähig sind. Andererseits haben die Schüler auch Freizeit ohne direkte Aufsicht und es wäre wohl naiv anzunehmen, dass sich alle an ihrer Cola festhalten. Inwieweit muss so etwas offiziell geregelt werden (Eltern, Schulleitung, ...).
    Falls es mal langweilig wird: Habt ihr bewährte Tipps für die Freizeitgestaltung?
    Danke an alle, Jinny44

  • Zitat

    Jinny44 schrieb am 30.04.2006 16:35:
    Thema Alkohol: Da die Schüler 16 sind, dürfen Sie nach dem Gesetz Bier und Wein trinken. Wie handhabt ihr das? Verbieten? Mit genau abgesteckten Grenzen erlauben? Es ist klar, dass die Schüler sich nicht vollsaufen dürfen und dann morgens kaum mitarbeitsfähig sind. Andererseits haben die Schüler auch Freizeit ohne direkte Aufsicht und es wäre wohl naiv anzunehmen, dass sich alle an ihrer Cola festhalten.


    Eine Kursfahrt ist eine Schulveranstaltung. Die Alkohol-Frage ist im Schulgesetz NRW eindeutig geregelt:



    Zitat

    § 54 Schulgesundheit


    (5) Auf dem Schulgelände sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend.

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