• Hallo!
    Kann mir jemand sagen, ob die Beihilfe NRW bei LAA (Beamter auf Widerruf) auch Zahnkronen bezahlt? Mein Haus- und Hofzahnschmied meinte, ich benötige wohl eine Krone!



    Danke

  • Hallo, Zahnersatz wird bei LAAS, Beamten auf Widerruf, nicht mehr bezahlt. WUrde uns damals im Seminar gesagt. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Was Nofretete sagt, ist richtig. Wenn du allerdings aufgrund eines Unfalls eine Krone benötigst, dann kann es sein, dass sie bezahlt wird.


    LG silja

  • Ich stimme den anderen zu.
    Was bezahlt wird und was nicht, kann man auch auf der Seite der Bezirksregierung unter "Beihilfe" nachlesen. Dort findet man eine pdf-Datei, die über die zahlreichen Regelungen informiert.
    Es kommt aber bei Dingen, die dort nicht explizit aufgeführt sind, zusätzlich auch noch auf den Sachbearbeiter an. Ein und dieselbe Sache wird manchmal gezahlt und manchmal nicht.

  • Du schickst als Referendar/Anwärter in NRW deinen Antrag an die Bezirksregierung, die ist für dich zuständig.
    Dort findest du auch den Antrag und das Infomaterial.


    http://www.bezreg-koeln.nrw.de…-antrag_beihilfe_word.doc


    http://www.bezreg-koeln.nrw.de…ion/abt1/dez16/dez16.html



    Dort heißt es zu den Kronen:


    "Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen
    sind folgende Aufwendungen nicht beihilfefähig
    - für Zahnersatz (Abschnitt F der GOZ),
    - Inlays, Zahnkronen (Nr. 214 bis 217, 220 bis 224 der GOZ),
    - funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Abschnitt J der GOZ, Nr. 800 bis 810
    GOZ)
    - sowie implantologische Leistungen (Abschnitt K der GOZ, Nr. 900 bis 909 GOZ).
    Die in diesem Zusammenhang anfallenden vorbereitenden Leistungen, wie z.B. Vorbereitung eines zerstörten
    Zahnes, Eingliederung einer provisorischen Krone usw. (nach den Nrn. 218, 219, 225 bis 228 GOZ) teilen das
    Schicksal der vorgenannten Hauptleistung und sind ebenfalls nicht beihilfefähig.
    Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
    - die unmittelbar vor ihrer Ernennung mindestens 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst
    waren oder
    - berücksichtigungsfähige Person bei einem/ einer Beihilfeberechtigten waren oder
    - wenn die Leistungen auf einem Unfall beruhen, der während der Zeit des Vorbereitungsdienstes eingetreten ist."

  • Danke! Naja, da steht es schwarz auf weiß. mmh, vielleicht ist ja die Debeka freundlich gestimmt und zahlt alles. Ansonsten ist es kein Notfall. Warte ich halt bis zum 06.09., sofern ich eine Stelle bekomme.
    Dieser Bürokratieblödsinn.... Gebiss und Implantate kann ich ja verstehen, aber eine blöde Krone, neeneenee.

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