Leicht gesagt! Wenn in Schleswig-Holstein eine Teilzeitkraft die Klassenfahrt verweigert, weil es keinerlei Aufstockung (und keinerlei Abbummeln der Überstunden, oder auch nur irgendetwas gibt wie z.B. einen längeren Turnus, bis man wieder dran ist) gibt, dann gibt es ein Disziplinarverfahren, weil es auch für Teilzeitkräft (z.B. bei 50% Stelle) Dienstpflicht ist.
Gefallen lassen muss man sich das in Schleswig-Holstein also.
Disclaimer: Das folgende ist keine Aufforderung zu einem Dienstvergehen, aber die einzige Chance als Teilzeitkraft einer Klassenfahrt zu entgehen ist in SLH, wenn einen in dem Zeitraum zufällig eine Krankheit trifft. Der Dienstherr in Schleswig-Holstein lässt sich nicht lumpen, der quetscht die verbeamteten Lehrkräfte bis auf den letzten Tropfen Blut aus.