Bewährungslehrproben / Verbeamtungslehrprobe NDS

  • Ich habe seit einiger Zeit eine Stelle inne mit der Aussicht auf die Verbeamtung innerhalb von drei Jahren.


    Nun habe ich von einer Bekannten gehört, dass während der Probezeit (in der ich mich noch befinde) und dann nochmals vor der Verbeamtung "Unterrichtsbesuche" stattfinden, die wohl Bewährungslehrproben oder Verbeamtungslehrproben heißen. Noch habe ich von offizieller Seite nichts darüber gehört, aber es wird wohl stimmen.


    Dazu habe ich folgende Fragen:
    - wer führt diese Lehrproben durch?
    - welchen "Aufwand" muss man dafür betreiben?
    - werden diese Besuche pro forma durchgeführt oder kann man tatsächlich durchfallen? Was geschieht dann?


    Ich würde mich auch über "Erfahrungsberichte" freuen, also wenn Ihr das schon hinter Euch habt, nur her mit den Informationen.


    Und ich habe geglaubt, mit dem Referendariat wäre das Schlimmste vorbei.

  • Also bei uns in NRW ist es so, dass die Schulleitung in beiden Fächern noch einmal hospitiert (wie früh oder spät, das hängt von der Examensnote ab). Dann wird entschieden, ob man verbeamtet wird, oder ob man nach ein paar Monaten nochmal besucht wird.
    Soll aber alles halb so wild sein, haben mir die Kollegen erzählt. Ich hoffe, sie haben Recht, denn irgendwann nächstes Jahr oder so steht das bei mir auch an.
    Bestimmt bin ich total aufgeregt. Ist sicherlich sehr komisch, nach so langer Zeit dann wieder einen Besuch zu haben!

  • Ich konnte mir ein Fach und eine Klasse aussuchen, in der der Schulleiter vorbeikam. "Bloß kein Riesenaufwand .... ganz normale Stunde" sagte er vorher. Natürlich hängt man doch etwas mehr Herzblut als in eine ganz normale Stunde. Ich denke mal es sollte nicht übertrieben wie im Ref. sein, aber auch keine "Seite-Nummer"-Stunde.
    Ich musste vorher noch einen Verlaufsplan abgeben und die Stunde kurz einordnen.
    War alles völlig harmlos. Wer das 2. Staatsexamen in der Tasche hat, sollte auch mit solchen Besuchen umgehen können...

  • Zitat

    Stadtkind schrieb am 02.04.2007 17:38:
    Also bei uns in NRW ist es so, dass die Schulleitung in beiden Fächern noch einmal hospitiert (wie früh oder spät, das hängt von der Examensnote ab). Dann wird entschieden, ob man verbeamtet wird, oder ob man nach ein paar Monaten nochmal besucht wird.
    Soll aber alles halb so wild sein, haben mir die Kollegen erzählt. Ich hoffe, sie haben Recht, denn irgendwann nächstes Jahr oder so steht das bei mir auch an.
    Bestimmt bin ich total aufgeregt. Ist sicherlich sehr komisch, nach so langer Zeit dann wieder einen Besuch zu haben!




    Und dann kommt die 60 Minuten mündl. Prüfung. Bei mir müsste die Revision im Februar 08 sein. Letztendlich denke ich, dass es nicht am Unterricht liegt, wenn man nicht verbeamtet wird. Da sind sicherlich andere Gründe: kommt nicht mit Schülern klar, Probs mit Kollegen, macht nichts für die Schule u.s.w.

  • Mündliche Prüfung? Habe ich ja noch nie gehört. Wozu soll das gut sein? Man hat doch mit dem 2. StEx genug Prüfungen gemacht ...
    Bei mir gab's keine mündl. Prüfung, sondern lediglich ein Reflexionsgespräch.

  • Der Sinn dieser Sachen musst du mich nicht fragen. Das ist in NRW schon immer so, vermutlich.
    Recht, Klassenleitung und solche Sachen werden da geprüft und nicht mehr was ist guter Unterricht.
    Die Stunden sowie die mündl. Prüfung sind ja auch nicht zwangsläufig an einem Tag.

  • Hallo!
    Ich habe gerade meinen letzten Besuch zur Verbeamtung auf Lebenszeit hinter mir.
    Dein Schulleiter schaut sich deinen Unterricht in deinen Fächern jeweils einmal an. Viel hängt davon, welches Verhältnis du zu ihm hast. Wenn er dich mag und dich an seiner Schule behalten möchte sind diese Besuche eher reine Formalität. Nichtsdestotrotz musst du einen Unterrichtsentwurf schreiben, der aber lang nicht so aufwendig ist wie im Ref und das hast du dann sowieso drauf!
    Dann schreibt der Rektor ein Gutachten und schickt es zusammen mit deinen Entwürfen an die Landesschulbehörde und wenn was Nettes drin stand, bist du für immer in den Beamtenstatus aufgenommen. Wenn deine Examensnote 2,4 oder besser ist, kann man die drei Jahre auch verkürzen.
    "Durchzufallen" ist wirklich eine Ausnahme. Aber ich glaube, du bekommst wieder eine Note und die bestimmt, ob du nochmal aufsteigen kannst (Funktionsstellen). Glaub ich zumindest. Weß da jemand noch genaueres?
    Gruß, Yula

  • Soweit ich weiß, besonders bewährt - bewährt und nicht bewährt.
    Für Funktionsstellen sollte es schon besonders bewährt sein. Dann ist das wohl einfacher.



    Vom Wohl wollen des Schulleiters kann es bedingt abhängen. Aber so ganz Willkür gibt es nicht. Da muss dann schon etwas vorgefallen sein, etwas doch sehr negatives.

  • Ich meinte auch eher, dass das Wohlwollen der Schulleitung alles einfacher macht!


    Die Einteilung besonders bewährt, bewährt und nicht bewährt: bekommt man das mitgeteilt? Wo kann man das sonst erfragen oder steht es dann in der Akte?


    Gruß, Yula

  • Und bekommst man dann nochmal eine Urkunde oder etwas ähnliches?
    Vereidigt wird man doch nicht erneut, oder?
    Gruß, Yula

  • Klar gibt es wieder eine Urkunde für den "Studienrat auf Lebenszeit"/ die "Studienrätin auf Lebenszeit". Vereidigt musst du ja nicht mehr werden.

  • Danke für die Info. Nur sowas schickes wie "Studienrätin" werde ich mich wohl nicht nennen dürfen :)

  • Oh sorry... habe gar nicht auf den Schultyp geschaut ... ;)


    Die Diskussion warum man am Gymnasium mehr verdient als an einer Grund- oder Hauptschule heize ich jetzt mal nicht an ...

    • Offizieller Beitrag

    Was genau mal für die Verbeamtung auf Lebenszeit machen muss, ist von Schule zu Schule völlig verschieden.
    Es gibt Schulen, an denen man eine Stunde zeigen muss, Schulen, an denen man 2 Stunden plus Kolloquium zeigen bzw. machen muss, Schulen, an denen man 4 Stunden zeigen muss, Schulen, an denen man vollständige Entwürfe schreiben muss wie im Staatsexamen, Schulen, bei denen man Mini-Entwürfe schreiben muss... Auch die Bewertung ist äußerst unterschiedlich (in meinem Freundes- und Bekanntenkreis haben gerade so einige Leute die Verbeamtung auf Lebenszeit hinter sich bzw. sind kurz davor). So gibt es Schulen, in denen viele Leute ein "besonders bewährt" bekommen, da die Schulleitung sagt, dass sie ja auch bewusst gute Leute eingestellt hat. Es gibt aber auch Schulen, in denen ein "besonders bewährt" nicht vergeben wird. An manchen Schulen ist die Verbeamtung auf Lebenszeit eher eine Formsache, in anderen Schulen ein größerer Akt.


    Die Unterschiede zwischen den Schulen sind dabei leider riesig.

  • Also wegen dieser mündlichen Prüfung muss ich doch jetzt nochmal nachhaken: Da habe ich noch nie von gehört! Bist du sicher, dass das übrlich ist? Ich habe gedacht, das es "nur" auf die Einschätzung vom Schulleiter ankommt und eben diese ein, zwei Besuche.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Stadtkind
    Also wegen dieser mündlichen Prüfung muss ich doch jetzt nochmal nachhaken: Da habe ich noch nie von gehört! Bist du sicher, dass das übrlich ist? Ich habe gedacht, das es "nur" auf die Einschätzung vom Schulleiter ankommt und eben diese ein, zwei Besuche.


    In NRW ist es so, dass manche Schulleiter das machen - ich habe es aber bisher nur von wenigen Schulen gehört.
    Die offiziellen Richtlinien sollen aber recht "lau" sein - ich glaube, es muss nur mindestens ein Unterrichtsbesuch sein und laut der offiziellen Richtlinien muss es wohl kein langer Unterrichtsentwurf sein.

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