Beamte: Hauptwohnsitz

  • Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der Wahl meines HAUPTwohnsitzes.
    Bin ich als Beamtin in irgendeiner Form verpflichtet meinen HAUPTwohnsitz in Schulorterreichbarkeit zu nehmen? In meinen Unterlagen steht nur, dass ich meinen Wohnort so zu wählen habe, dass meine dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigt werden - reicht da ein NEBENwohnsitz aus? Kann ich meinen HAUPTwohnsitz 200 km verlegen, obwohl sich zunächst einmal mein Schulort nicht ändert?
    Zur Erklärung:
    Ich führe derzeit eine Wochenendbeziehung (ca. 200km Entfernung). Wochenenden+Ferien verbringe ich bei meinem Freund in der Stadt, in der ich zuvor (in eigener Wohnung) zwei Jahre gelebt habe. Meinen Hauptwohnsitz habe ich in der Stadt, in der ich aufgrund meiner Stelle derzeit unter der Woche wohne (seit zwei Jahren). Nun möchte ich, da ich ja auch bei meinem Freund wohne, dort zumindest einen Nebenwohnsitz anmelden. Im Zuge dieser Überlegung stellt sich mir die Frage, ob es auch möglich wäre, meinen Hauptwohnsitz dort zu haben, obwohl ich halt woanders arbeite (und dort bisher meinen Hauptwohnsitz habe). Das deutsche Melderechtsrahmengesetz besagt, dass die vorwiegend benutzte Wohnung Hauptwohnsitz ist (was ja bei der Fülle von Ferien und freien Tagen nicht so ganz eindeutig ist). Weiter heißt es, dass "in Zweifelsfällen die vorwiegend benutzte Wohnung dort ist, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt." Was heißt das in meinem Fall?
    Für Erfahrungsberichte und weitere Infos bin ich sehr dankbar!
    LG Nika

  • Hallo Nika!


    Ich hatte während des Refs meinen Hauptwohnsitz auch noch bei meinen Eltern. Dort war eindeutig mein LEBENSmittelpunkt! In meiner Ref-Stadt (250Km entfernt) war nur mein ARBEITS- und LEIDENS- ( ;) ) mittelpunkt!


    Damit gab es nie irgend ein Problem!


    Also, ruhig anmelden! Eventuell hilft es ja auch bei ner eventuell anfallenden Versetzung! ;)


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hier weiß ich es zufällig genau: Es reicht nämlich der Zweit-/Nebenwohnsitz in relativer Näher zu deiner Schule. Ich habe beispielsweise schon seit ewigen Zeiten meinen Erstwohnsitz 400 km entfernt und es gab, wie bei sunrise1408 erwähnt, noch nie ein Problem damit.

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