Urlaub trotz HartzIV??

  • Hallo an alle vertreungslehrer und solche die es mal waren??


    Hab mal ne Frage! ich werde nächste woche HartzIV beantragen, da mein Vertrag am 20.6. endet. Da ich keine 12 Monate als Angestellte gearbeitet habe, bekomme ich HarrtzIV!


    Nun wollte ich im Juli zu einer Freundin nach USA fliegen. Nach dme ganzen Scheiß der letzten 2 Jahre wäre so eine Auszeit mal wieder nötig und absolut überfällig!


    Nun mekine frage! DARF ich überhaupt in Urlaub fahren, wenn ich HartzIV bekomme?? Würde es schon so drehen, dass ich den Urlaub "geschenkt" bekomme!


    ich würde soo gern mal hier raus! Hat da irgendwer Erfahrungswerte??


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hallo!



    Rein rechtlich darfst du scheinbar nicht fahren. Aber: es hängt sehr von deinem SAchbearbeiter ab. Meine Freundin war letztes Jahr in der gleichen Situation und der Sachbearbeiter war menschlich und hat sie die direkt fahren lassen. Meine Vermutung (oder Hoffnung eher :( es dürfte allgemein kein Problem sein, da man als Lehrer ja irgendwie in einer anderen Position ist als andere Harz IV Empfänger und die Neueinstellung nach den Ferien ja auch absehbar ist.


    Viele Grüße

  • ja scheiße!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Ideal und durchaus von Vorteil könnte sein, wenn du bereits einen Vertrag für nach den Ferien unterschrieben hast. In dem Fall müsstest / könntest du nicht vermittelt werden und das kann durchaus Pluspunkte geben.

  • Hallo Sunny,


    ich habe mal auf der Seite der Arbeitsagentur gelesen, dass man in den ersten drei Monaten nicht wegfahren darf, um für Vorstellungsgespräche usw. verfügbar zu sein. Ich weiß nicht, ob es Ausnahmen gibt.


    Man darf 12 Tage im Halbjahr "Urlaub" haben, das nennt sich vielmehr "Ortsabwesenheit". Ortsabwesenheiten muss man eine Woche vorher bekannt geben, der Arbeitgeber (sofern vorhanden, ich z.B. mache grad einen 1-€-Job) muss damit einverstanden sein, der zuständige Sachbearbeiter wohl auch.


    Soeben gefunden:


    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes vorab immer die Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechpartners benötigen. Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt mit dem ersten Tag der Ortsabwesenheit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Arbeitslosengeld II / Sozialgeld".


    Quelle

  • Hallo,


    das ist sicherlich abhängig von dem Sachbearbeiter.. Hab das vorgestern auch beantragt.. Die Sachbearbeiterin meinte, sie müsse mich halt drauf hinweisen, dass ich für einen 1Eur Job mich bereithalten müsse. Da ich aber nachweisen kann, dass ich schon eine Stelle nach den Sommerferien habe, wäre das Ganze eigentlich nur der Form halber... Andere Leute bräuchten den 1Eur Job dringender, und so würde man mich sicher in den 6 Wochen Ferien in Ruhe lassen... und dabei lächelte sie... :D Vielleicht solltest Du da mal unverbindlich nachfragen, wie das bei euch so gehandhabt wird... Ich werd jedenfalls es mir nicht nehmen lassen in Urlaub zu fahren... :flieh:


    Gruß,
    Kiki

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


    The only time my education was interrupted was, when I was a teacher trainee in Germany!!! - Kiki

  • Ja, das ist ein wichtiger Hinweis, es hängt vom Sachbearbeiter ab. Es gibt viele Leute, die sind wirklich arbeitsunwillig, drum sind die Regelungen so streng. Aber Sunny ist ja alles andere als arbeitsunwillig. :)

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