Referendariat in Bayern

  • Hallo,
    vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wäre super!
    also ich studiere in hessen deutsch und sport fürs gymnasium und bin im frühjahr 2008 mit meinem ersten staatsexamen fertig. kann ich mich dann auch in bayern für einen referendariatsplatz bewerben, oder nehmen die nur ihre eigenen leute da unten?
    oder hängt das vielleicht sogar mit der fächerkombi zusammen?
    hat jemand schon mal nach bayern gewechselt nach dem examen? gab es probleme?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich habe mein Referendariat zusammen mit mehreren "Bundeslandwechselern" gemacht.
    Die kamen teilweise aus Hessen und NRW- mussten allerdings wegen ihres Bundeslandwechsels in ihrer Examensnote einen Malus in Kauf nehmen.
    Ob das sinnvoll oder nicht ist, sei mal dahin gestellt, auf jeden Fall wird das in Bayern so gehandhabt (nur bei BW und Thüringen wird kein Unterschied gemacht, soviel ich weiß.)
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Mir wurde gesagt ich müsse eine Nachprüfung machen. Was stimmt denn nun? Bin gerad ein wenig verwirrt...

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    Benjamin Franklin

    • Offizieller Beitrag

    Meine Informationen sind schon etwas älter- ich hoffe, dass das mit der Nachprüfung stimmt, das ist nämlich m. E. deutlich fairer als der bllöde Malus. Am besten, Ihr ruft einfach mal im KuMi bei der betreffenden Stelle an.
    Lg
    Hermine

  • Thoughtful:
    Die Nachprüfung bezieht sich meistens auf diejenigen, die in ihrem Bundesland kein 1.Staatsexamen in Pädagogik gemacht haben.
    Das müsst ihr Hessen beurteilen, ob ihr das gemacht habt oder nicht.
    Ansonsten wurde mir gesagt, dass die fachspezifischen 1.Staatsexamina unter den Ländern gegenseitig anerkannt werden müssen, es kann höchstens sein, dass eine Fächerverbindung für das Referendariat in dem jeweiligen Bundesland nicht zugelassen ist, sodass man noch Fächer hinzustudieren müsste. Ausnahmen gibt es anscheinend aber für die Lehrämter, deren Regelstudienzeit im Heimatbundesland deutlich unter der Regelstudienzeit in Bayern liegt, was meines Wissens nach aber nicht das Lehramt an Gymnasien betrifft.


    Hermine
    Ich bin selbst von BW nach Bayern gewechselt, mein Malus für die spätere Einstellung betrug 0,36 auf das 1. Staatsexamen.
    Man hat übrigens noch eine ganze Reihe weiterer Nachteile, weil man z.B. bei der späteren Einstellung keinen Listenplatz bekommt, trotz eines 2.Staatsexamen aus Bayern. Das ist dann von Nachteil, wenn man eigentlich vorzeitig auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte, von den Noten her, aber da haben dann die Landeskinder erstmal Vorrang, möglicherweise klappt's dann doch, wenn man Glück hat.


    Lisastolz
    Deine Fächerkombination ist in Bayern zugelassen. Abgesehen von der Pädagogikfrage, die ich nicht beantworten kann, weil ich nicht weiß, wie das in Hessen praktiziert wird, bekommt hier in Bayern jeder mit zugelassener Fächerverbindung einen Refplatz.
    Meine Probleme nach dem Wechsel von BW nach Bayern (nach dem 1.Staatsexamen) bestanden darin, dass ich das pädagogische 1.Staatsexamen nachträglich ablegen musste (was mich aufgrund der Prüfungstermine ein halbes Jahr Zeit gekostet hat) und dass ich mich mit dem oben genannten Malus bei der Einstellung "abfinden" musste.
    Derzeit ist die Einstellungssituation hier aber derart gut, dass sie (leider) so ziemlich alles nehmen, was fließend bis 3 zählen kann (das Kollegium kann's dann ja ausbaden - leidvolle Erfahrung spricht aus mir, sorry).


    Ein ganz anderes Problem, mit dem ich nicht gerechnet hätte, ist das doch recht unterschiedliche System an sich. Z.B. dass ein "Verweis" nur eine Art schriftlicher Tadel und kein Schulausschluss ist, dass es Fächer gibt, in denen keine Klassenarbeiten (hier "Schulaufgaben" genannt) geschrieben werden, sondern "Exen", die einen unangekündigten 20-minütigen Test darstellen, der aber mündliche Note gezählt wird, dass es nur volle Noten geben darf (höchstens mit + und - Tendenz), dass es keine Klassenarbeitshefte gibt, dass man für die Korrektur maximal 2 Wochen (Oberstufe 3 Wochen) Zeit hat, dass man jede Korrektur vor der Fachbetreuung rechtfertigen muss (geht ein in die eigene Beurteilung), dass man an manchen Schulen Klassenarbeitsdurchschnitte, die besser als 2,5 sind, vom Direktor genehmigen lassen muss.... uswusf, das war schon eine ziemliche Umstellung.


    Die größte Umstellung war aber, dass hier als Klassenarbeiten in Deutsch quasi nur Aufsätze geschrieben werden dürfen (maximal eine von 4 pro Jahr dürfen durch kürzere Tests ersetzt werden, wenn die Kollegen mitspielen und zustimmen), was einen irrsinnigen Korrekturaufwand bedeutet, der noch dadurch verdreifacht wird, dass man vor jeder Klassenarbeit noch 2 Probeklassenarbeiten schreiben und korrigieren muss (Pflicht: Korrektur immer mit Verbalkommentar zu Inhalt, Stil und Sprache). Das war mir aus meiner eigenen Schulzeit so nicht bekannt.
    Die Realität sind so aus, dass ich weitaus mehr korrigiere als unterrichte, was meine Studienkollegen aus BW nur in Erstaunen versetzt, denn dort werden auch Klassenarbeiten mit Fragen zur Lektüren usw. geschrieben, was sich vergleichsweise wesentlich schneller korrigieren lässt als z.B. pro Jahr vier 12- bis 20-seitige Aufsätze meiner Elftklässler, die 33 an der Zahl in ihrer Klasse sind, und die nochmals fast genauso langen 8 Probeklassenarbeiten. Hinzu kommen noch 2 weitere Klassen... ich korrigier' mich noch ins Grab....


    Sorry, ich wollte nicht rumjammern, aber diese Korrekturbelastung hat man in anderen Bundesländern als Deutschlehrer nicht. Mein gut gemeinter Rat deshalb: Wenn man die Möglichkeit/Wahl hat und noch ein wenig sein Leben genießen möchte, dann sollte man sich eher für ein anderes Bundesland entscheiden, wenn man Deutsch unterrichtet.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    was Extra geschrieben hat, stimmt leider weitestgehend.
    Allerdings:

    Zitat

    (Pflicht: Korrektur immer mit Verbalkommentar zu Inhalt, Stil und Sprache).


    (Achja, es sind übrigens auch keine "Probeklassenarbeiten", sondern Übungsaufsätze. Das ist deshalb wichtig, weil man auf diese Arbeiten auf keinen Fall Noten geben darf. )
    Das ändert sich immer mehr. Manche Kollegen färben die ganze Arbeit am Rand rot ein, und schreiben nur einen Satz zu Inhalt, Stil und Sprache untendrunter. Und Korrekturbogen werden in der neuen GSO gar nicht angesprochen, sind also durchaus zulässig.
    Übrigens, so als Tipp, ich habe mir schon des öfteren eine Korrektur der Übungsaufsätze durch Schreibkonferenzen erspart.
    Und, wenn der gleiche Aufsatzstil zwei Mal geschrieben wird (z.B. gibt es Problemerörterung in Bayern in der 9. , 10., und 11. Klasse), ist auch nur noch 1 Übungsaufsatz Pflicht.
    Wir Bayern sitzen also auch nicht nur noch mit dem Rotstift am Schreibtisch, abgesehen davon, dass ich dann halt gerade in meinen Korrekturfächern die Exen auf ein Mindestmaß beschränkt habe.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Extra
    Was genau meinst du mit dem 1. Staatsexamen in Pädagogik? Ziehlst du auf die Prüfungen ab? Also, dass wenn ich 1 mündliche und 1 schriftliche Examensprüfung in Pädagogik gemacht habe, ich "nur" einen Malus bekommen würde?
    Oder meinst du Pädagogik als Unterrichtsfach?


    Lisastolz:
    wo studierst du? Komme ja auch aus Hessen = gleiches Problem

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    Einmal editiert, zuletzt von Thoughtful ()

  • Thoughtful:
    Nach deiner Beschreibung dürfte es eigentlich keine Probleme geben, da du ein 1.Staatsexamen in Pädagogik abgelegt hast. (War damals bei mir das Problem, musste man seinerzeit in BW für LA Gym nicht, also hatte ich es nicht.) Pädagogik als Unterrichtsfach gibt es in Bayern nicht.
    Warum man dir gesagt hat, du müsstest eine Nachprüfung machen, ist mir unerklärlich. Wer hat das gesagt? In welchem Fach soll diese Prüfung stattfinden? Hast du denn eine in Bayern zugelassene Fächerverbindung?


    Hermine:
    In unserem Kollegium ist man übereingekommen, die offiziell so genannten "Übungsaufsätze" als "Probeschulaufgaben" zu bezeichnen, um den damit verbundenen Korrekturaufwand zu verdeutlichen.
    Was genau meinst du mit "Schreibkonferenzen" und wie hast du das genau gemacht? Ist ein solches Verfahren tatsächlich zugelassen?
    In meinem Kollegium ist das Verfahren mit den Korrekturbögen durch die Fachbetreuung nur bei Übungsaufsätzen zugelassen. Aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit gilt die Anweisung: je schlechter die Note, desto länger muss der Kommentar sein und desto "roter" der Rand.


    Grüße
    Extra

  • Extra
    Dass ich eine Nachprüfung machen muss hat man mir beim Prüfungsamt für Lehrämter an der LMU gesagt (war am überlegen die Uni zu wechseln, deshalb hatte ich dort angerufen).
    Englisch/Geographie wird in München auch als Kombination angeboten. Von daher nehme ich an, dass es zugelassen ist. Ja so ist das mit den Ämtern...nichts als Fragezeichen...



    Hat jemand nen Tipp?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    erstmal Thoughtful: Ja, die Kombination E/Geo ist zugelassen und auch recht häufig.
    Da gibt es wohl doch "nur" einen Malus.
    Extra: Was für einen Sinn hat so eine Worteklauberei? Ich finde den Begriff deshalb irreführend, weil man für so etwas Noten erwartet, die man aber nicht geben darf.
    Gibt es neuerdings Vorschriften für die Korrektur von Übungsaufsätzen (man gestatte mir, dass ich den mir geläufigeren Begriff beibehalte)?
    Das wäre mir ganz neu. Wenn du Zweifel an der Legalität meiner Methoden hegst (so kommt das jedenfalls bei mir an), dann macht es ja wenig Sinn, sich näher damit zu beschäftigen.
    Natürlich muss man bei schlechteren Leistungen genauer erklären, was besser sein sollte, aber die 2er und 3er mit einem ellenlangen Kommentar zu versehen, ist nicht wirklich notwendig. Ich kenne auch eine Schule, die inzwischen auch bei Schulaufgaben zu Korrekturbögen übergegangen ist.
    In der Oberstufe ist bei uns der Übungsaufsatz übrigens freiwillig, das spart auch nochmal einiges an Arbeit.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Thoughtful:
    Ich glaube, das Missverständnis besteht darin, dass du zwei Dinge verwechselst: Die Anerkennung einer 1.Staatsexamensprüfung aus einem anderen Bundesland mit der Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Uni erbracht wurden, um sich an einer neuen Uni (in einem neuen Bundesland) für die 1.Staatsexamensprüfung anzumelden. Mag sein, dass ich falsch liege, aber wenn du erwähnst, dass du die Uni wechseln wolltest und in diesem Zug von der Nachprüfung erfahren hast, dann gehe ich davon aus, dass du dies nicht erst nach deinem Uniabschluss tun wolltest, denn das macht ja wenig Sinn. Also im Klartext: Wenn du noch kein 1.Staatsexamen hast, dafür aber in Bayern zugelassen werden willst, obwohl du zuvor in einem anderen Bundesland studiert hast, musst du natürlich auch die in Bayern geforderten Prüfungen und Scheine zur Prüfungsanmeldung einreichen. Hast du diese nicht, musst du eine Nachprüfung machen, um für das 1.Staatsexamen zugelassen zu werden. Hast du das 1.Staatsexamen außerhalb Bayerns absolviert und deine Fächerverbindung ist in Bayern zugelassen, dann kannst du auch in Bayern ins Referendariat, bekommst aber bei der späteren Einstellung in Bayern einen Malus auf dein 1.Staatsexamen angerechnet.


    Sorry, leicht OT, aber ich will die Diskussion nicht einfach abbrechen:
    Hermine:
    Mir liegt es völlig fern, deine Vorgehensweise zu kritisieren oder in Zweifel zu ziehen. Im Gegenteil. Für mich wächst daraus ein Hoffnungsschimmer am Korrekturhorizont, deshalb frage ich nach.
    Meine Situation ist die: An meiner Schule gibt es eine bei allen Kollegen gefürchtete Fachbetreuung, die kein Problem damit hat, einem bei "Fehlverhalten" vor versammeltem Kollegium als Deppen der Nation herunterzuputzen (Nähere Schilderungen spare ich mir, da ich sonst zu leicht erkannt werden könnte, nur soviel: ja, es ist schlimm). Deshalb ist es für mich wichtig, ein wasserdichtes Verfahren der Korrekturerleichterung zu finden und bin sehr interessiert an der Vorgehensweise anderer.
    Wenn es in einem KMS oder in einem KMBek (keine Ahnung, wo das mit den Übungsaufsätzen überhaupt geregelt ist) heißt, dass vor jeder Deutschschulaufgabe zwei Übungen zu schreiben und durch den Lehrer zu korrigieren sind (so wurde es mir im Ref beigebracht) und bei bekannten Schulaufgabenarten eine Übung ausreicht, dann kann ich sicher sein, dass ich das genau so machen muss, weil mir ansonsten ein riesengroßer Ärger ins Haus steht, wenn ich es nicht tue und z.B. ein Vater Widerspruch gegen die Note einer Schulaufgabe einlegt, mit der Begründung, dass die Schulaufgabe zuvor im Unterricht nicht hinreichend vorbereitet wurde, dann wäre die erste Frage, die mir von der Fachbetreuung her gestellt werden würde, wie es mit den "Probeschulaufgaben" aussieht. Wenn ich dann sagen müsste, dass ich irgendetwas nicht nach Vorschrift gemacht habe, dann.... ich will's mir gar nicht ausmalen.
    Übrigens muss bei uns der Kommentar zu einer 2 in der Schulaufgabe ebenfalls sehr gut begründet (d.h. ausformuliert) sein, weil man ansonsten von der Fachbetreuung als "Gute-Noten-Verschenker" gebrandmarkt wird. Das ist fast schlimmer, als der "Volltrottel der Woche" zu sein.
    Eigentlich kann man es so sagen: Nicht für den Schüler, für die Fachbetreuung schreiben wir (die Kommentare unter die Schulaufgaben).
    Habe ich schon erwähnt, dass ich von dieser Schule weg will? ;)
    Noch zur Antwort auf deine Frage:
    Der "Sinn" der "Wortklauberei" mit dem Wort "Probeschulaufgabe" liegt an meiner Schule begründet, an der es zwischen den Fachschaften einen Konflikt darüber gibt, wer die größere Korrekturbelastung hat und daher mehr Vergünstigungen bekommen soll als der andere. Da man diese Terminologie ebenfalls übernehmen muss, um in seiner Fachschaft nicht negativ aufzufallen, nutze ich den Begriff unbewusst leider manchmal auch außerhalb meiner Schule. Sorry.


    Bin übrigens weiterhin sehr interessiert an der Schreibkonferenz-Methode, da ich mir darunter - ehrlich gesagt - nichts vorstellen kann.


    Grüße
    Extra

  • Hallo Lisastolz,


    was den Bundeslandwechsel angeht, habe ich mich gerade wg. eines Wechsels von NW nach BW beraten lassen - d.h., ich habe das 1. SE aus NW und würde das 2. gerne in BW machen. BW rechnet in diesem Fall die Note NICHT herunter, womit ich eigentlich gerechnet hatte - ich könnte mir vorstellen, dass Bayern das einzige Land ist, in dem das so läuft.


    Interessant ist vielleicht noch diese Info zur Berechnung der Gesamtnote (1. und 2. Examen zusammen): Man könnte beim Bundeslandwechsel ja auf die Idee kommen, sich eine Kombi rauszusuchen, die den eigenen Noten besonders entspricht - z. B. habe ich ein recht gutes 1. Examen und mache das 2. natürlich deshalb gerne in einem Land, wo schon das 1. für die Endnote relativ viel zählt (also: BW, Gewichtung hier: 50 zu 50). Gestern habe ich allerdings erfahren, dass dieser Vorteil nur dann einer ist, wenn man wirklich in dem Land bleibt, wo man das 2. Examen macht, da es keine für ALLE Ländern gültige GESAMTnote gibt. Jedes Bundesland schnappt sich bei Bewerbungen beide Zeugnisse und rechnet nach eigenem Modus die Gesamtnote aus.


    Schliesslich: Ich habe gestern den Tipp bekommen, das 2. Examen in dem Land zu machen, wo ich wirklich arbeiten will! Auch wegen der unsichtbaren, aber faktischen Unterschiede im System, die Extra schon beschrieben hat. Wenn Du also in Bayern arbeiten willst, schluck vielleicht den Malus und mache das Ref. trotzdem dort!


    Nette Gruesse
    Unter uns

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