Verbeamtung in hessen

  • Hallo, ich habe eine Frage: muss man bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Verbeamtung in Hessen seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden? (ich komme aus NRW und denke über einen Umzug nach HEssen nach).


    Und: ich habe in diesem Jahr einen 4-wöchigen Aufenthalt in einer Psycho-Klinik gehabt, weil ich Stress hatte - eigentlich hätte es auch eine Kur getan, aber die Wartezeiten waren zu lang, deshalb hat man mir zu dieser Klinik geraten. Das musste ich natürlich bei meinem Studienseminar dokumentieren (wie eine Krankschreibung, per Brief von der Klinik). Muss ich sowas angeben, und falls ich es nicht tue, kann es sein, dass der Amtsarzt bei der Untersuchung den besagten Schrieb aus der Tasche zieht? Wie lückenlos ist sowas (auch bundesländerübergreifend) vernetzt?


    Kann mir jemand raten bzw. helfen?

  • Hallo,
    soweit ich weiss, handeln Amtsärzte sehr unterschiedlich. Ich war in Frankfurt & musste meinen Hausarzt nicht angeben, von dem her, auch niemanden von etwas entbinden.
    Das mit der Klinik würde ich schon angeben.
    Angaben musste ich erst direkt vor der Untersuchung machen, da konnte also niemand etwas überprüfen in der kurzen Zeit, aber solltest du es verschweigen und dann doch jemand da nachprüfen, dann wäre erstmal Schicht im Schacht mit Verbeamtung.
    Ich habe während des Studiums auch eine Therapie gemacht, das beim Amtsarzt auch angeben & es wurde auch nicht nachgefragt. Sollte der Arzt nachfragen, würde ich sagen, weshalb du dort warst & von der Klinik hast du doch bestimmt einen Abschlussbericht bekommen, der dokumentiert, dass du gesund entlassen wurdest?!
    Viel Erfolg!

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