Beihillfe Ansprüche verjährt

  • Hallo,
    leider war ich etwas schlampig und habe meine Beihilfe für einige Rechnungen etwas spät eingereicht.


    Wenn ich dás richtig verstehe, gilt die Jahresfrist nicht ab REchnungsdatum sondern ab Behandlungsdatum, oder?


    Allerdings sind 2 Rezepte dabei, die genau an dem Tag, an dem ich den Antrag gestellt habe, 1 Jahr alt waren. Trotzdem schreibt die Beihilfe Anspruch verjährt.


    Habe ich Chancen dagegen Widerspruch einzulegen?


    Ist schon frech genug, was die alles nicht mehr zahlen und die Sache mit der Kostendämpfungspauschale ist ja noch nicht entschieden, so ein Scheiß.


    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hallo,
    das ist ja unverschämt! Wusste ich gar nicht, dass der Anspruch verjährt. Meine, hier (BW) hätte ich mal gelesen, dass man sowieso erst ab einem gewissen Betrag einreichen darf. Und dann sowas! Weiß jemand, ob das in BW genaus ist?
    Sorry, damit habe ich dir natürlich nicht geholfen!
    Gruß, sunshine_lady


    google dein Freund und Helfter: In BW ist es wohl eine Zweijahresfrist, da habe ich ja nochmal Glück gehabt! Werde das aber trotzdem gleich in Angriff nehmen...

  • ...google ist aber wirklich dein Freund: Sehr witzig, was die dir da geschrieben haben, Nofretete, auf der Homepage des LBV NRW steht nämlich was ganz Anderes:


    Zitat

    Wie lang ist die Antragsfrist für die entstandenen Kosten?
    Beihilfen müssen spätestens ein Jahr nach der Rechnungsstellung beantragt werden. Maßgebend ist hier das Eingangsdatum des Antrags.


    Diese Information hab ich direkt auf der Homepage unter "Allgemeine Beihilfefragen" gefunden: http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.htm


    Von daher würd ich doch auf jeden Fall schon mal Widerspruch einlegen... :D


    LG
    Britta

  • Danke für den Link, leider kann es sein, dass die Beihilfe damit durchkommt, da der Antrag erst drei Tage nach Jahresfrist verschickt wurde und für die Beihilfe das Eingangsdatum verbindlich ist.
    Ich hatte eine Rechnung vom 7.12.06, eine vorm 12.12.06 und zwei Rezepte vom 12.12.06. Der Antrag wurde am 15.12.07 verschickt. Sie werden sich wohl auf die paar Tage Fristunterschied beziehen, ist doch praktisch für sie, so müssen sie diese Rechnungen schon mal nicht zahlen, viele andrere Sachen wurde gekürzt, u.a. zahlen sie keine Medikemante mehr, um Eisenmangel zu bekämpfen, hatte mir der Arzt aufgeschrieben, da er das nach einem Blutbild festgestellt hatte.


    Als Begründung:


    Ab 01.01.07 können zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich keine Beihilfen mehr gewährt werden.


    Dabei sind doch alle vom Arzt verschriebenen Sachen apothekenpfllichtig.


    Medikamente für Erkältungskranikheiten zahlen sie auch nicht, von meinem knapp 600Eruo Anspruch bleibt nach Abzug der Kostendämpfungspauschale nichts mehr übrig.


    Super.


    Den Antrag hätte ich mir sparen können.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

Werbung