Kündigung befristeter Verträge NRW

  • Hallo,


    ich bin seit März letzten Jahres im Rahmen von Geld statt Stellen beschäftigt. Mein Vertrag läuft zum 25.06.2008 aus. Nun gibt es ja einige Stellen, die über VERENA ausgeschrieben sind, die ab März/April beginnen und über die Ferien vergütet werden.


    Auf eine solche Stelle habe ich mich jetzt beworben, weil ich annahm, dass ich meine jetzige Stelle nur mit einer gewissen Frist kündigen müsse, um an der anderen Schule anfangen zu können.


    Nun schrieb mir allerdings die andere Schule, dass ich einen schriftlichen Nachweis bräuchte, dass mich die zuständige Schulaufsicht aus meinem jetzigen Vertrag vorzeitig entlasse. Man sei in der Regel nicht bereit, einen Auflösungsvertrag zu machen, wenn im Anschluss eine andere Vertretungsstelle angetreten werden solle.


    Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht? Kann ich wirklich nicht ganz normal kündigen, um an einer anderen Schule neu anzufangen? Immerhin wäre ich sonst in 3 Monaten arbeitslos und wenn ich nach den Ferien eine neue Stelle bekäme, dann würde die wahrscheinlich wieder nur bis zum Anfang der nächsten Sommerferien vergütet werden, so dass ich in den nächsten Sommerferien wieder arbeitslos wäre - nur eben mit dem Unterschied, dass ich dann nicht mal Anspruch auf ALG I hätte, weil ich ja keine 12 Monate am Stück gearbeitet hätte.


    Ich bedanke mich im Voraus schonmal für Eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo heiga,


    leider ist es rechtlich so, dass du nach der Probezeit die Kündigungsfrist einhalten musst (richtet sich nach der Länge deines Vertrages). Das Schulamt stimmt einem Auflösungsvertrag zu, wenn du dich durch einen neuen Vertrag besser stehst, d.h. wenn dein neuer Vertrag z.B. über mehr Stunden läuft. Da bei dir verschiedene Schulämter betroffen sind, haben beide natürlich das Gefühl, gegeneinander ausgespielt zu werden. Ich würde mich an den Personalrat wenden und um Rat und evtl. Vermittlung bitten. Im Übrigen gibt es noch dieses Schreiben, das ich dem zuständigen Sachbearbeiter ruhig mal unter die Nase halten würde!
    VBE


    Optional: dein bisheriges Schulamt bitten, dir einen Zusatzvertrag über eine Mindeststundenanzahl für die Sommerferien zu geben. Dann landest du bei der ARGE nicht sofort auf der Lehrerhasserliste ... Aber auch hierbei: Personalrat einschalten! Es ist genug Geld da. Die Sachbearbeiter können nur manchmal nicht zählen ...


    Viel Glück
    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch


  • Ich bin jetzt seit 12 Monaten beschäftigt und kann nichts zu meiner Kündigungsfrist finden. Ich möchte ja gar keinen Auflösungsvertrag machen, sondern würde normal kündigen (damit hätte auch meine bisherige Schule die Möglichkeit, Ersatz für mich zu finden), um dann wieder woanders anzufangen. Die beiden Schulämter habe ich ja noch garnicht eingeschaltet, sondern mich nur an der anderen Schule beworben mit dem Hinweis, dass ich erst an der anderen Schule kündigen müsse, und dann bei Ihnen anfangen könnte.


    Ich habe einen Vertrag über volle Stundenzahl und stände nur insofern besser dar, als dass der Vertrag mit der neuen Schule bis ins Jahr 2009 liefe, während ich an der alten Schule zum 25.06.2008 arbeitslos würde.


    Ich habe schon nachgefragt, ob man mir nicht auch die Sommerferien vergüten könnte, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass ich dann schon seit 15 Monaten an der Schule arbeite und direkt nach den Sommerferien eine neue Vertretungsstelle (nur nicht an dieser Schule) antreten würde.

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