Schwanger und ganz viele Fragen

  • Hallo,


    ich habe ganz viele Fragen rund um Schwangerschaft und die Zeit danach.



    1) Verändert sich für mich nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft tatsächlich etwas? Ich habe zwar schon viel nachgelesen (Mutterschutzgesetz) aber es würden mich Erfahrungsberichte interessieren.


    2) Ich habe gelesen, dass man nach dem Mutterschutz auch unterhälftig arbeiten kann. Ist das direkt nach dem Mutterschutz möglich oder nur zum Halbjahr / Schuljahresende? Muss man mir das genehmigen oder kann die Schulleitung auch sagen, dass es nicht geht?


    3) Ich bin noch nicht lebzeitverbeamtet. Wenn man weniger als ein halbes Deputat arbeitet, wird das dann auch auf die Probezeit angerechnet?


    4) Wie ist eure Erfahrung: Wird bei der Stundenplanung Rücksicht auf Mütter mit Säugling genommen?


    Wäre super, wenn jemand bescheid weiß. Es geht bei mir konkret um Baden-Württemberg.

  • Hallo bwref,


    ich kann Dir leider nicht zu allen Punkten etwas sagen, aber zu ein paar. :)


    1.) Es verändert sich nicht wirklich was. Du darfst nicht mehr schwer tragen und wirst normalerweise nicht mehr zu Aufsichten und Mehrarbeit eingesetzt. Sollte Dein Immunstatus i.O. sein, arbeitest Du aber ganz normal weiter. Und wie das halt so ist im Alltagsstress der Schule, wirst Du halt doch hin und wieder Aufsichten und Mehrarbeit machen, wenn es gerade mal wieder "brennt".


    2.) Weiß ich leider nicht.


    3.) Muss ich auch passen.


    4.) Das kommt stark auf die Schule und vor allem die Schulleitung an. Bei uns wird insofern Rücksicht genommen, dass die Mütter nicht zur ersten Stunde antreten müssen, so dass sie noch Zeit haben, die Kleinen in die KiTa oder zur Tagesmutter zu bringen. Wenn Du gleich im ersten Jahr wieder arbeitest und noch stillst, stehen Dir außerdem Stillpausen zu.


    LG
    Eva

    Nemo: "Ich habe aber eine kaputte Flosse!"
    Kahn: "Ich auch. Das hat mich niemals von irgendetwas abgehalten."

  • Ich ergänze ;)


    zu 2: natürlich direkt nach dem Mutterschutz bzw dann, wenn du eben in Elternzeit wieder zu arbeiten beginnst. Wichtig ist, dass du eben in EZ bist, sonst ist es nicht möglich, unterhälftig zu arbeiten. Deine SL kann da auch nichts gegen sagen - das ist dein Recht, wenn du dich in EZ selber vertrittst.


    zu 3: mit wievielen Stunden du arbeitest, ist irrelevant. Du darfst wegen deines Kindes bzw der Elternzeit nicht benachteiligt werden.


    Die Stillstunden müsste es eigentlich über das erste LJ hinaus geben... hoffe ich zumindest ;)


    Meine Angaben sind aus NRW... das nur am Rande.


    Alles Gute, FB

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