Schwanger und Wunsch nach Schulwechsel

  • so, nach 8 Monaten "Üben" ist es nun soweit: Wenn alles gutgeht, werde ich im April Mama:-) Ab Februar werde ich im Mutterschutz sein.


    Mich interessiert nun, wie es beruflich weitergeht. Ich bin verbeamtet und arbeite mit voller Stelle an einem BK. Ich mache Besuche in Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen bzw. Arzt-/ Physiotherapiepraxen.


    Wann sage ich es Frau Direktorin und Frau Abteilungsleiterin? Wann sage ich es dem LBV? Was muss ich bzgl. der Besuche im Kindergarten und den anderen sozialen Einrichtung beachten? Im zweiten HJ habe ich Prüfungsklassen und Klausuren - inwiefern kann von mir verlangt werden, dass ich den Stoff vorher abarbeite oder irgendwas tue, damit ich nicht ersetzt werden muss (im Moment viel Stress bei uns - 50 neue Schüler, aber keine neue Lehrerstelle) - suchen die dann eine Schwangerschafts-Vertretung, sobald ich es bekannt gebe?


    Ich fahre im Oktober auf Klassenfahrt, muss ich da irgendwas beachten?
    Ich will nach der Geburt 1 Jahr "zuhause bleiben" und wenn es irgendwie geht, danach an eine andere Schule oder zumindest die Stundezahl drastisch verringern. Den Wunsch nach einem Schulwechsel will ich natürlich erst meiner Direktorin gegenüber verlautbaren, wenn ich eine andere Stelle schon sicher habe.
    Wenn das Kind im April kommt, würde ich mir die Zeit bis nach den Sommerferien auch noch gönnen.


    Was muss ich tun?

    2 Mal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Hallo Micky,


    erst einmal herzlichen Glückwunsch!!


    Alle Deine Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber einige schon:


    "Wann sage ich es Frau Direktorin und Frau Abteilungsleiterin? Wann sage ich es dem LBV?"
    Rechtliche Vorschriften gibt es da meines Wissens nicht. Meistens wird geraten, das Ende des dritten Monats abzuwarten, weil ja leider besonders am Anfang noch was passieren kann. Ich habe es allerdings schon in der 8. Woche der Schulleitung im Vertrauen gesagt -- das war relativ kurz vor den Sommerferien, und da fand ich es nur fair und günstig für die Planung der Unterrichtsverteilung. Mein Schulleiter wollte eine Bescheinigung meines Frauenarztes über die Schwangerschaft haben. Die hat er vermutlich an die Schulbehörde (Euer LBV?) weitergeleitet. Die Behörde selbst musste ich also nicht benachrichtigen.


    Zu den Besuchen im Kindergarten/bei soz. Einrichtungen: Hier kommt es vor allem darauf an, ob Du immun gegen die typischen Kinderkrankheiten wie Röteln, Ringelröteln und Windpocken bist. Das stellt Dein Frauenarzt fest. Falls nicht, darfst Du natürlich nicht in Kontakt mit erkrankten Kindern kommen. Ansonsten ist es gerade zu Beginn der Schwangerschaft wichtig, dass Du Dich nicht überhebst, also möglichst nichts über ca. 6 kg hochhebst.


    Zur Klassenfahrt: Im Grunde spricht nichts gegen eine Fahrt, es ist nur die Frage, wie Du Dich fühlst. Bis zum 3. Monat oder noch länger haben viele Frauen mit Übelkeit zu kämpfen. Ich selbst war in meiner 7. Schwangerschaftswoche auf Klassenfahrt und mir ging's prima.


    Zum Schulwechsel kann ich leider nichts sagen, aber die Stunden drastisch reduzieren kannst Du meines Wissens auf jeden Fall.


    Viele Grüße
    sletta

  • Ach ja, noch ein Vorteil, wenn man die Schulleitung möglichst früh informiert: Man (oder besser frau) ist von Aufsichten und eigentlich auch von Vertretungsstunden befreit!

  • ich weiß jetzt nicht genau, was ein bk ist.
    ich habe es an meiner schule mit der schwangerschaftsmeldung (14.woche, war aber recht spät) verkündet, dass ich mich nach meinem elternjahr versetzen lassen will. fand ich fair, aber bei uns klappt es mit versetzungen auch immer, wenn man sich wegen eines kindes versetzen lässt. außerdem laufen versetzungswünsche eh über das direktorat. scheint bei euch ja anders zu sein.
    wegen schwangerschaftsvertretung. einmal war es so, dass für mich tatsächlich eine volle stelle nachrückte, beim zweiten mal kam niemand und meine klassen hatten frei... :(
    ich habe von mir aus versucht, möglichst viel zu schaffen, um meinen nachfolgern arbeit zu ersparen, mir ging es aber in der schangerschaft auch supergut. verlangen kann man es wohl nicht.
    alles gute!

  • ein BK ist ein Berufskolleg:-)


    Ja, nun hab ich endlich den Mutterpass, obwohl ich erst in der 7. Woche bin.
    Es ist alles aufregend und natürlich halte ich erst mal den Ball flach.
    Ich möchte es in der Schule so spät wie möglich sagen, weil halt noch alles passieren kann.
    Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem ich es sagen MUSS?
    Im Mutterpass steht "Schwangerschaft festgestellt am 11.8. - wenn ich jetzt erst im Oktober sage und die gucken sich den Mutterpass an - gibt es da Ärger?


    und ich muss echt keine Vertreungsstunden machen? Das wäre ja cool:-)


    Ich würde ca. 3 Wochen nach Beginn des 2. Halbjahres in den Mutterschutz gehen - wenn bis dahin jemand gefunden ist, könnte ich den ja einarbeiten ... falls sich einer findet, ich habe nämlich ein Mangelfach.
    Manchmal habe ich ein schlechtes Gewissen, dass ich meine Kollegen gerade in dieser zeit verlasse, aber meine private Planung steht für mich im Vordergrund. und es hat so lange gedauert, bis es endlich geklappt hat ....

  • Hallo,
    ich würde es so früh wie möglich sagen, weil man halt auch nie weiß, welche Krankheiten die kinder auf dich übertragen können!
    Ich habe es im Mai gesagt, da war ich noch keine 12 Wochen schwanger, weil die Schulleiter ja auch für das kommende Schuljahr planen wollen/müssen! Ich fand das fair!
    Musst du nicht zu einem Arzt, der dich untersucht und dir sagt, wogegen du immun bist? Meines Wissens macht das auch ein Amtsarzt. Zumindest war das bei mir so (musste zum BAD)!


    Wer soll sich deinen Mutterpass ansehen?? Du musst den nicht deinem Arbeitgeber vorzeigen. Es reicht, wenn du eine Bescheinigung deines Arztes abgibst, wann du voraussichtlich entbindest und dein Mutterschutz beginnt!


    LG und alles Liebe für deine Schwangerschaft
    Simsa

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