Elternvertreter

  • Folgendes Problem:


    in meiner jetzigen zweiten Klasse wurden im letzten Schuljahr zwei Elternvertreter gewählt. Das war nicht einfach, da sich zunächst kein Elternteil zur Wahl aufstellen lassen wollte. Letzten Endes haben sich aber zwei "erbarmt" nachdem ich ihnen zugesichert hatte, dass ich wenig Arbeit auf sie abwälzen werde.


    Nach einem Jahr, in dem ich nur mit der ersten Vertreterin Kontakt in Bezug auf das Amt hatte, möchte sich die stellvertretende EV ausklinken. Ihr wurde es zu viel (da es von meiner Seite aus keinerlei Aufgaben für sie gab, muss es an den gesamtschulischen Terminen gelegen haben, z.B. Elternratsversammlung etc.).


    Meine Frage ist nun, ob ich für die stellvertretende EV einen Nachfolger wählen lassen muss? Beim letzten Mal war das schon so schwierig, ich habe wirklich keine Lust auf ein erneutes peinliches Schweigen von allen Seiten.


    Oder kann ich es bei einer EV belassen?


    Ach ja, Niedersachsen ist das Bundesland, und meine Kollegen wissen in diesem Fall auch keinen Rat.


    Danke!!

  • Ich habe mal das schulrecht bemüht ...


    da kann man zwar von seinem amt zurücktreten, aber von einer neuwahl wird nichts gesagt.


    nun sollte es also eine frage der elternschaft sein, ob sie sich denn eine weitere vertretung wünscht und somit in ihrer mitte danach suchen muss. natürlich ist eine ev auch für dich als lehrer ein guter ansprechpartner - aber im grunde sind es die eltern, die hier von ihren mitbestimmungsrecht keinen gebrauch machen.


    ich würde es der vertretung auch so sagen: wenn sie möchten, laden sie zu einem weiteren elternabend ein (anlass: nachwahl) und wählen sie eine ev nach. wenn sie das nicht wünschen, ist das eben so!


    soll dann nicht mehr dein problem sein (auch wenn's eigentlich schade ist).

  • In der Regel beträgt die Amtszeit der Elternvertreter sowieso nur ein Schuljahr laut Elternbeiratsverordnung - es sei denn, eure Schule hätte eine eigene Wahlordnung für die Elternvertreter aufgestellt - so lautet zumindest die Regelung in Ba-Wü.


    Falls keine explizite Wahlordnung besteht, muss sowieso jedes Schuljahr innerhalb der ersten 6 Wochen neu gewählt werden...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Also bei uns im Saarland gibt es einen 2-Jahres Zyklus, nachdem immer alle 2 Jahre neu gewählt wird. Egal, ob dann bei den ersten Klassen erneut gewählt werden muss.
    Ich persönlich tippe darauf, dass du einen Vertreter brauchst. Schließlich ist es ein offizielles Amt udn dafür braucht man immer einen Vertreter. Weiß denn der Direktor nichts?

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