AO-SF aggressiver Schüler

  • Hallo,
    vor einiger Zeit hatte ich schon einmal gepostet, dass ich einen sehr aggressiven Schüler in meiner Klasse habe.
    Ich werde nun, ein AO-SF Verfahren beantragen, da Unterricht so nicht mehr möglich ist. Falls sich noch etwas anderes ergibt (Einweisen in Kinder- und Jugendpsychiatrie), kann ich es ja jederzeit stoppen.
    Ich habe Hinweise zur Antragsstellung vorliegen, finde die Auflistung über Fördermaßnahmen aber im Fall von Erziehungsschwierigkeiten aber extrem schwierig.
    Was oder wie soll man etwas zu diesen Punkten in Bezug auf Wutanfälle, Aggressionen und Gewalt schreiben?
    - innere und äußere Differnzierung
    - Fördermaßnahmen (außer meine Smilies als Belohnung, wenn er mal etwas geschafft hat)
    - Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Soll ich da etwa schreiben: Pausenverbot, vorübergehend zum Arbeiten in eine andere Klasse gehen...?) So pädagogisch ist das doch nicht, oder?
    - intensive kollegiale Beratung auf der Grundlage schrifltich fixierter Verhaltensbeobachteungen... Hä? Wir beraten uns immer in unserem kleinen Kollegium locker in den Pausen
    Hat sowas schon jemand geschrieben? Kann mir jemand helfen?
    Alema

  • ... achso, außerdem soll ein Förderplan beigelegt werden. Den habe ich aber nicht, weiß auch nicht, wie sowas aussieht und was ich bei einsem solchen Verhalten fördern soll?
    Alema

  • Der Reihe nach...


    In welcher Klasse ist das Kind?


    Für Förderpläne gibt es keine einheitliche Form. Allenfalls gibt es bei euch an der Schule einen schulinternen Standard - ich kann mir nicht vorstellen, dass kein Kollege bei euch schon Förderpläne geschrieben hat. Ansonsten kannsT du mir gerne deine mail-Adresse schicken, ich mail dir dann mein "Gerüst".


    Tja, Fördermaßnahmen...
    Letztlich fällt da alles rein, was ihr als Kollegium unternommen habt, um dieses Kind zu unterstützen. Elterngespräche, natürlich auch Tür-und-Angel-Gespräche (Datum und Thema immer kurz aufschreiben), hat der Junge an speziellen Fördergruppen teilgenommen, habt ihr z.B. ein Verstärkersystem für ihn etabliert... da schreibst du ja etwas von Smilies. Das müsstest du dann näher ausführen.
    Ich kann dir da schlecht sagen, was du schreiben sollst, weil ich nicht weiß, was genau ihr gemacht habt. Ja, die von dir genannten Ordnungsmaßnahmen kannst du durchaus auch benennen - das ist völlig in Ordnung. ES zeichnet sich nunmal auch dadurch aus, dass das Kind derart auffällig ist, dass es im normalen Klassenverband nicht tragbar ist, weil zB die anderen Kinder nicht mehr lernen können oder es in den Pausen eine Gefahr für sich und/ oder andere darstellt.
    Wichtig ist, dass aus deinem Antrag erkenntlich ist, dass die Möglichkeiten der Grundschule ausgeschöpft sind. Irgendwie habe ich im Kopf, du hättest eine erste Klasse... dann wär es nochmal schwieriger, weil Förderbedarf ES bei Erstklässlern immer so eine Sache ist. Manche Schulämter lehnen das komplett ab, andere prüfen wenigstens erstmal den Einzelfall.


    So, Baby wird wach und ich muss aufhören. Wenn du noch Fragen hast... immer her damit ;)

  • Hallo,
    danke für die Infos.
    Ich schreibe so ein Gutachten zum ersten Mal und habe nicht viel Hilfe, weil es bei uns an der Schule bisher noch nie vorkam.
    Ich kenne deshalb nur Förderpläne, die sich auf die Lerninhalte beziehen nicht aber auf das Verhalten. Da kann man ja irgendwie viel weniger Möglichkeiten ausschöpfen, jedenfalls unter den gegebenen schulischen Bedingungen. Aber wenn schon die gesamten GEspräche und daraufhin auch außerschulisch erfolgten Förderungen hinzuzählen, kommt sicher schon einiges zusammen. Ich werde mein Bestes geben.
    Zugegebenermaßen werden diese Pläne an unserer Schule etwas stiefmütterlich behandelt.


    LG Alema

  • Hallo Alema,


    was mir ergänzend noch einfällt: Ich mache Förderpläne gern gemeinsam mit den Eltern, gerade bei Verhaltensproblemen sind die Fördermöglichkeiten da größer und die Eltern sind von Anfang an involviert und informiert. Dann gehören natürlich auch die vereinbarten Maßnahmen im Elternhaus in den Plan hinein. Voraussetzung ist dann natürlich, dass man recht früh mit den Eltern in Kontakt tritt und regelmäßige (!) Gespräche führt, um die Maßnahmen und Fortschritte zu evaluieren bzw. neu zu vereinbaren.


    LG
    Britta

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