Arbeitslos und Elterngeld!?!?

  • Hallo,


    mein Fall: mein befisteter Vertrag läuft bis zu den Sommerferien (Juli). Dann bin ich wieder arbeitslos. Ein paar Tage später fängt mein Mutterschutz (August) an.


    meine Frage: Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld, das sich aus dem Durchschnittsgehalt des letzten Jahres errechnet?


    Ich bin nicht verheiratet.


    Hoffe, es kann mir jemand helfen!??


    Grüßle ellilu

  • Bei mir war es ähnlich - mein Vertrag endete am 30.04. und meine Mutterschutzzeit begann im August - also sogar ein größerer Abstand als bei dir. Es wurden trotzdem die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen.

  • Ja, du hast natürlich Anspruch auf Elterngeld. UNd zwar auf der Grundlage der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz (wenn du Mutterschaftsgeld bekommst).
    Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, erhältst du Mutterschaftsgeld, somit würden bei dir die Monate August 08 bis Juli 09 zählen. Gehalt addieren, 920 Euro abziehen und durch 12 teilen. Davon dann 67% (oder mehr, wenn der Durchschnitt unter 1000 Euro liegt) ergibt dein Elterngeld.


    Bei weiteren Fragen einfach melden.


    Susanne und Babyzicke (33. SSW)

  • Zitat

    Original von ellilu
    wANN erhalte ich kein Mutterschaftsgeld!?!



    Grüßle und danke


    Wenn du z.b. über den Ehemann familienversichert bist oder wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (aber ohne Beschäftigung bist) und dein Vertrag vor dem Beginn des Mutterschutzes endet.
    Ich glaube, das waren die Möglichkeiten.

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