Amtsarzt sagt nein -> was dann?

  • Diese Woche beginnen ja in NRW die Bewerbungsgespräche. Nun mal angenommen, man bekommt von der Schule die Stelle, aber der Amtsarzt stellt dann irgendwelche Mängel fest (zu dick, auf einem Ohr taub, what ever). Ist man dann automatisch die Stelle los, oder kann man die Stelle trotzdem antreten, dann aber nur als Angestellter mit unbefristetem Vertrag?

  • So ist es. Der Amtsarzt entscheidet lediglich darüber, ob eine Verbeamtung in Frage kommt. Sonst bekommt man einen unbefristeten Angestelltenvertrag.

  • Es kommt auch darauf an, aus welchem Grund er/sie "Nein" sagt. Ggf. räumt er/sie auch eine Frist ein, in der z.B. ein gewisser BMI o.ä. in Ordnung gebracht werden muss. für diese Zeit gilt dann ebenfalls das Angestelltenverhältnis.
    Generell war es beim Amtsarzt aber halb so wild! Da wird viel zu viel drüber geredet.

  • Hallo,
    naja, "halb so wild"... :rolleyes:
    Bei mir hat sich das Ganze jetzt über ein Vierteljahr hingezogen. Ich bin also die ganze Zeit in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Wenn der Arzt also "nein" gesagt hätte, wäre das so geblieben, an meiner Arbeit hätte es nichts geändert.
    Ich hatte schon den Eindruck, dass der Amtsarzt gerne so ein wenig ausgesiebt hätte und total pingelig war. :evil:


    Gruß...

  • Tach,


    ich denke es kommt auch sehr auf den Arzt an, an den man(n) (Frau auch) gerät. Habe da aus Köln und Dortmund auch schon von sehr strengen Beurteilungen gehört!

Werbung