Aktuelle Mangelfachliste NRW?

  • Servus,


    weiß jemand, was sich seit 2006 in NRW hinsichtlich der Verbeamtung nach Überschreiten der Höchstaltersgrenze von 35 Jahren getan hat? Gibt es noch eine Mangelfachliste und welche Fächer stehen aktuell drauf?

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich weiß, ist dieser Erlass, bei Mangelfächern noch länger als 35 zu verbeamten, seit einigen Jahren nicht mehr aktuell.
    Momentan wird nur noch bis 35 verbeamtet. Ausnahmen sind dann, wenn Kindererziehungszeiten angerechnet werden und auch bei geringem Überschreiten der Altersgrenze (wenige Monate) wird wohl in Einzelfällen verbeamtet.

  • Jau, geht nicht mehr. Ein Kollege hat sich wenig begeistert darüber ausgelassen, er hat alles versucht, ging aber nichts mehr, auch mit 36...

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Hallo,


    ich weiß, dass es die Mangelfachliste nicht mehr gibt. Ich habe einen Text gefunden, de lautet:


    Die Altersgrenze liegt für alle Lehrämter beim vollendeten 35.
    Lebensjahr.


    Bedeutet das eigentlich, dass man mit 35 in NRW noch verbeamtet wird oder nicht ? Ich bin wegen der Formulierung vollendeten 35. Lebensjahr etwas unsicher.


    Ich werde nämlich 1 Woche nach dem Ende meines Vorbereitungsdienstes 36 und befürchte um eine gerechte und angemessene Bezahlung.


    Oder weiß jemand Beratungsstellen, vielleicht auch bei der Landes- oder Bezirksregierung, bei denen ich mich informieren kann?


    Viele Grüße und ein tolles Wochenende,


    Martin

  • An deinem 35. Geburtstag hast du dein 35. Lebensjahr vollendet.
    Gerechte Bezahlung... Komm mal in die neuen Bundesländer zum Arbeiten ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, gab es - zumindest vor 2 oder 3 Jahren - die Möglichkeit, noch verbeamtet zu werden, wenn man nur ein paar Monate über der Verbeamtungsgrenze ist. Ich kenne jemandem, bei dem das gemacht wurde. Das war aber eine ziemliche Zitterpartie. Ich habe das damals nur am Rande mitbekommen, deshalb weiß ich nicht mehr, wie diese Person genau vorgegangen ist.


    Ich würde aber mal bei der Bezirksregierung, beim Personalrat oder bei einer der Gewerkschaften oder Verbände nachfragen, falls du da Mitglied bist. Die können dir dazu bestimmt mehr sagen. Und ich würde mich so früh wie möglich darum kümmern, da ich nicht weiß, ob es dafür irgendwelche Antragsfristen gibt.

  • 35. vollendet ist wenn man 35 geworden ist.


    Da werden die garantiert keine Ausnahmen machen, denn wer sollte bestimmen, bis wann man die macht? 1 woche, 1 monat, 10 tage?

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