Verbeamtung in NDS - wie oft zum Amtsarzt?

  • Hallo Leute,


    endlich ist es so weit: in Niedersachsen werden die an Grundschulen angestellten und in Zwangsteilzeit (25 Stunden) arbeitenden Lehrkräfte zum 01.08. verbeamtet. :)


    Ich wurde im Sommer 2007 eingestellt, habe einen Vertrag bekommen, in dem stand, dass ich 25 Stunden an einer Grundschule unterrichten darf und nach maximal drei Jahren verbeamtet werde. Aufgrund der in Aussicht gestellten Verbeamtung musste ich damals zum Amtsarzt und wurde für "tauglich" ;) erklärt.


    Nun frage ich mich, ob ich im Sommer (Verbeamtung auf Probe) oder bei der Verbeamtung auf Lebenszeit (wann auch immer das sein wird) noch mal zum Amtsarzt muss? Wie gesagt, ich war vor 1,5 Jahren schon mal dort. Liebe Beamte in Niedersachsen, wie war das bei Euch?


    Danke für Antworten!

  • Hallo nani,
    ich bin im August 2006 in Niedersachsen als teilzeitangestellte Lehrerin eingestellt worden (ebenfalls mit der Zusicherung, nach spätestens drei Jahren Beamtin zu werden), auch bereits nach einem Jahr verbeamtet worden und inzwischen Beamtin auf Lebenszeit. Zur Amtsärztin musste ich nur das eine Mal vor der Einstellung.

  • Hallihallo,


    bin durch das Lesen des anderen Beitrags (echt ätzend, die Situation in NDS) noch mal auf das Verbeamtungsthema aufmerksam geworden.


    Auch ich werde hoffentlich am 01.08. in NDS verbeamtet. Allerdings habe ich diese Information im Gegensatz zu vielen befreundeten Kolleginnen (die allerdings zu anderen Bezirken der Landesschulbehörde gehören) noch nicht schriftlich erhalten.


    Wie ist das bei Euch anderen? Habt ihr alle schon Post? Muss ich mir jetzt Sorgen machen?

  • Also ich (LschB Lüneburg) habe diesen Schriebsel am Tage nach den Osterferien erhalten - angekommen in der Schule ist er aber schon IN den Ferien.
    Da ja einige schon woanders gepostet hatten, dass sie ihren Wisch viel viel früher (Anfang März) bekommen hatten, scheint das in der Tat so zu sein, dass die unterschiedlichen Standpunkte der Schulbehörde das unterschiedlich nachl gusto handhaben.


    Gleiches Recht für alle, dementsprechend auch für dich, da würd ich mir keine Sorgen machen. Wenn du allerdings bis Juni nix bekommen hast, würd ich da mal nachfragen, ob die dich nicht übersehen haben. Aber sonst... Sorgen brauchst du dir da nicht machen, du hast ja ein ganz normales REcht auf die Verbeamtung.

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