Beamtin auf Probe in SH: Schwangerschaft

  • Hallo,


    ich habe eine rechtliche Frage (Schleswig-Holstein). Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
    Ich bin jetzt seit Sommer 2008 Lehrerin verbeamtet auf Probe in Schleswig-Holstein. Wann kann ich frühestens auf Lebenszeit verbeamtet werden? Und was wäre, wenn ich kurz vor der möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit schwanger werden würde?


    Wäre prima, wenn ihr Antworten für mich hättet.


    Viele Grüße, Krokus

  • Also in Niedersachsen (SH wird wohl genauso sein): Verbeamtung frühestens nach 1,5, Regelfall nach 3, höchstens nach 5 Jahren. Eine Schwangerschaft hat darauf sicherlich keinen Einfluss. Eine Elternezeit führt wahrscheinlich zur Hemmung o.g. Fristen, aber da müsste ich mich auch erkundigen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hallo Krokus,


    leider kann ich dir keine rechtlich abgesicherten Infos geben, nur Erfahrungsberichte. Und zwar von einer befreundeten Kollegin (auch hier in Hessen): Nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft hatte unser Schulleiter mit ihr noch "schnell" die Lehrproben absolviert und die Dienstbeurteilung geschrieben. Nach der Geburt ihres Kindes musste sie dann zum Amtsarzt und wurde noch während der Elternzeit auf Lebenszeit verbeamtet.


    Schwieriger wird's natürlich, wenn die Lehrproben nicht mehr vor der Elternzeit erfolgen können, denn in Elternzeit geht das natürlich nicht und das Ganze verschiebt sich dann wohl entsprechend nach hinten.


    Viele Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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