mutterschaftsgeld

  • Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen???
    Meine Prüfung zum 2. Staatsexamen ist Mitte Juni. Ich werde diese Prüfung recht schwanger ablegen. Meine Mutterschutzfrist beginnt Anfang Juli und mein Ende des Referendariats fällt genau in diese Mutterschutzfrist. Kann mir vielleicht sagen, ob ich da ein Recht auf Mutterschaftsgeld habe??
    Lieben Dank

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist es so, dass ich ja als "Beamtin auf Widerruf" privat versichert bin und die Krankenkasse nichts zahlt. Meine Hoffnung war - oder ist - dass ich auf Grund der begonnenen Mutterschutzzeit nicht "entlassen" werden kann.So dass ich über diese Zeit noch mein Gehalt weiter bezahlt bekommen. Das ist alles vielleicht ein Scheiß!!!!!

  • Du hast ja einen befristeten Arbeitsvertrag, da gilt das meines Wissens so nicht.
    Dein Ref endet doch aber nicht mit dem Tag der Prüfung. Bis du die Urkunde hast, bekommst du dein Gehalt weiter, auch im Mutterschutz. (In der Elternzeit natürlich nicht, aber "Mutterschutzgeld" wie bei Angestellten bekommen Beamte nicht, wir bekommen einfach das Gehalt weiter.

  • Ja, es ist so, wie Frau Bounty schreibt: Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der einfach ausläuft, das zählt nicht als Kündigung. Du bekommst also dein Geld ganz normal bis zum Ende des Refs - dann leider nicht mehr.

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